Diskussion:Sozialisierungskommission

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Machahn in Abschnitt Änderungen erster Absatz, letzter Satz?
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Änderungen erster Absatz, letzter Satz?[Quelltext bearbeiten]

Im Absatz Erste Sozialisierungskommission steht momentan als Abschlusssatz: „Obwohl es im März 1919 zur Verabschiedung des Gesetzes zur Sozialisierung des Kohlebergbaus kam, blieb die Umsetzung aus.“ Verlinkt ist zum Kohlenwirtschaftsgesetz. Frage: Wieso blieb die Umsetzung aus? Das Kohlenwirtschaftsgesetz wurde doch verabschiedet und ist erst nach Kriegsende außer Kraft getreten? @Benutzer:Machahn: Es ist zwar schon sehr lange her, aber kann es sein, dass du damals beim Verfassen das Sozialisierungsgesetz meintest? Denn da blieb die Umsetzung in der Tat aus? Den Link zum Kohlenwirtschaftsgesetz hat später jemand anderes gesetzt. Bzgl. Verwechselungsgefahr wäre ggf. auch gleich der erste Satz im Artikel Kohlenwirtschaftsgesetz in der Einleitung zu beachten.

Das Sozialisierungsgesetz war das übergeordnete Gesetz und wurde vom Wirtschaftsminister des ersten regulären Nachkriegskabinetts eingebracht, ohne die Sozialisierungskommission zu konsultieren. Es trat am 13. März 1919 in Kraft. Daraufhin trat die Kommission zurück. Aber: Neben dem übergeordneten Sozialisierungsgesetz wurden als erste Anwendung zwei Gesetze für die Bergbauindustrie (eben das Kohlenwirtschaftsgesetz und das Kalisalzbergbaugesetz) am 23. März 1919 erlassen, die von der Kommission erarbeitet waren. Tatsächlich hatte speziell das Kohlenwirtschaftsgesetz erhebliche Folgen, u.a. bei der Bildung von Zwangssyndikaten im rheinischen, mitteldeutschen und ostelbischen Revier. Das Kohlenwirtschaftsgesetz stellte die bestehenden Kohlensyndikate (Absatzkartelle) unter die Kontrolle des neu gegründeten 60-köpfigen Reichskohlenrates. Das heißt, auch die Gründung des Reichskohlenrates war eine Folge der Arbeit der Kommission.

Hingegen, und das war das problematische an so manchen Gesetzen während der Weimarer Zeit, kam das übergeordnete Gesetz faktisch nie zur Umsetzungen. Denn das Sozialisierungsgesetz als übergeordnetes Gesetz ermöglichte eine Verstaatlichung von Bergbau und Energiewirtschaft, aber – und das war der springende Punkt: „gegen angemessene Entschädigung“. Wegen der damit verbundenen hohen Kosten wurden Enteignungen praktisch unmöglich gemacht – und somit blieb das übergeordnete Gesetz faktisch in der Schublade. Es trat aber offiziell erst 1935 außer Kraft. Wenn wir nichts übersehen haben bzw. nichts Gegensätzliches kommt, würden wir das dementsprechend bequellt ändern wollen.--FreiTU-ST (Diskussion) 10:39, 1. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Ja das Gesetz hatte sicherlich durchaus gravierende Folgen. Aber es leitete eben keine Sozialisierung des Bergbaus im eigentlichen Sinn ein. Wenn das missverständlich formuliert sein sollte, kannst du das gerne ändern. --Machahn (Diskussion) 11:27, 1. Okt. 2019 (CEST)Beantworten