Diskussion:Sozialticket

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Letzter Kommentar: vor 5 Tagen von 2003:E7:7F3E:DB01:24C8:94BE:9274:7AA5 in Abschnitt Vergleich zum Deutschlandticket
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Realisierung wie im Artikel Semesterticket?[Quelltext bearbeiten]

Evtl. könnte man sich am Artikel Semesterticket orientieren. Dort werden die Verkehrsverbünde, die ein Semesterticket haben, in einer aufzuklappenden Übersicht angezeigt, wodurch diese Auflistung den eigentlichen Artikel nicht so stark dominiert. --Sparklet 13:17, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Habe nun erst mal eine einfache Aufzählung mit Bullets begonnen, kann man ja später immernoch anders layouten. --Sparklet 13:59, 11. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Zu unterscheiden ist auch, wer der Kostenträger ist[Quelltext bearbeiten]

Etwas komplizierter scheint es bei größeren Tarifverbünden zu sein, wie z.B. dem Verband Rhein-Ruhr:
Die Stadt Dortmund bietet ein Sozialticket bereits seit längerem (mehr als 2 Jahren) an, es gilt für das Stadtgebiet Dortmund [1]. Auch der Kreis Unna bietet ein Sozialticket an [2] Ein allgemeines Sozialticket im VRR war schon seit vielen Jahren in der Diskussion, scheiterte aber an der Frage der Kostenübernahme durch die Städte / Kreise [3].
Weiter liest man von einer geplanten Einführung zum 1.8.2010 [4], die aber anscheinend dann doch gescheitert ist - denn zuletzt wurde die Einführung für Anfang 2011 geplant, dann aber wieder auf Mitte 2011 verschoben. Die Kosten sollte in der letzten Planung das Land Nordrhein-Westfalen übernehmen [5]. --Sparklet 13:54, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Sozialticket im HVV[Quelltext bearbeiten]

Die Angaben und die Quelle beziehen sich nur auf die Situation in Hamburg. Der HVV ist aber viel größer. (nicht signierter Beitrag von 212.37.54.146 (Diskussion) 08:20, 15. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Niedersachsen[Quelltext bearbeiten]

Der HannoverAktivPass berechtigt nicht(!) zur Nutzung des Sozialtickets. Es gilt ausschließlich die Region S-Karte die auch an AktivPass-Besitzer ausgegeben wird (Ausnahme Empfänger von Wohngeld) siehe www.hannoveraktivpass.de bitte ändern! (nicht signierter Beitrag von 212.59.55.65 (Diskussion) 11:02, 12. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

Hessen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diese Bearbeitungen teilweise zurückgesetzt;

  • Unterpunkt ist nötig, weil verschiedene Angebote mit verschiedenen Geltungsbereichen und verschiedenen Zielgruppen unterschieden werden. Da macht hessenweit keinen Unterschied zu regional.
  • Die Formulierung „bei Einführung“ ist zutreffend und zukunftssicher, bei absehbaren Preisänderungen muss nicht korrigiert werden.
  • Das Wort "Berechtigte" steht so in in der Quelle.
  • erhalten … das erhältliche: das ist schlechter Stil , die Änderung ist nicht mit WP:KORR konform.
  • Darmstädter Jugendsozialticket ≠ Hessenpass mobil ≠ Deutschlandticket ermäßigt. Es wird lediglich zum halben Preis eines ermäßigten Deutschlandtickets verkauft, weil das in den Sozialleistungen vorgesehene Budget für Mobilität zu gering ist. Siehe Quelle. Willi PDisk17:54, 11. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Vergleich zum Deutschlandticket[Quelltext bearbeiten]

Ist das aus sozialen Gründen ermäßigte Ticket für die Fahrkartenkontrolleure heutzutage immer noch unterscheidbar von den nicht vergünstigten Tickets? Wird man damit also als "arm" erkennbar? Ich wurde 1995 in einem S-Bahn-Wagon einmal von agressiven Fahrkartenkontrolleueren (die bis zum Halz tätowiert waren und aussahen wie gerade entlassene langjährige Strafgefangene), nachdem es denen zu lange dauerte bis ich mein verlegtes Ticket endlich gefunden hatte, lauthals angeschnauzt und lauthalt krakelend als Sozialschmarotzer beschimpft, so daß alle Leute im Zug es hören konnten, was die ungeduldigen und schlechtgelaunten Kontrolleure offenbar auch beabsichtigt hatten. Könnten solche Diskriminierungen und Beleidigungen auch heutzutage noch vorkommen? Oder kann der Kontrolleur heutzutage gar nicht mehr erkennen, ob es sich um ein Sozialticket oder um ein "normales" (nicht ermäßigtes) Deutschlandticket handelt?--2003:E7:7F3E:DB01:B9B3:8C6:6D34:DC2 04:29, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Es scheint wohl trotz der grundrechtlichen Garantie der Menschenwürde und des Persönlichkeitsschutzes und Diskriminierungsschutzes, und auch trotz des europarechtlich geforderten Datenschutzes, auch heute immer noch so zu sein, daß Inhaber eines Sozialtickets auch heute immer noch deutlich als solche erkennbar sind, und zwar nicht nur für Fahrkartenkontrolleure, sondern auch für Mitreisende und andere Passagiere. Die Entscheidungsträger in Politik und Verkehrsunternehmen scheinen das bereits seit mindestens 30 Jahren bekannte Problem also offenbar wohl entweder billigend in Kauf zu nehmen,,oder vielleicht sogar genau so wie es ist selber zu wünschen und zu wollen. Siehe zu dem Thema z. B. etwa
https://www.derwesten.de/region/warum-das-sozialticket-eine-fahrkarte-zum-schaemen-ist-id6530981.html
https://taz.de/Sozialticket-nach-dem-Berlin-Pass/!5980971/
--2003:E7:7F3E:DB01:24C8:94BE:9274:7AA5 10:28, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Wer wie ein "normaler" Fahrgast auftreten und behandelt werden will, der muss also offenbar auch den normalen Ticketpreis bezahlen, und wer eine Ermäßigung will, der muss sich wohl als Almosenempfänger zu erkennen geben und sich wohl auch dementsprechend (also wohl ungefähr wie ein lästiger Bettler) behandeln lassen?-- --2003:E7:7F3E:DB01:24C8:94BE:9274:7AA5 10:28, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten