Diskussion:Sparsarg

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Fasc in Abschnitt Hintergrundinformation
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Fehler[Quelltext bearbeiten]

Dieser "Sparsarg" wurde nicht "von Kaiser Joseph II eingeführt". Joseph II schrieb nur vor, dass die Leichen vor dem Begräbnis aus dem Sarg herausgenommen werden sollten. Außerdem erlangte die Begräbnisordnung nicht 1785, sondern schon im August 1784 Gültigkeit. Die sarglose Bestattung wurde nicht nach einem halben Jahr, sondern nach fünf Monaten zurückgenommen. Außerdem muss natürlich darauf hingewiesen werden, dass der Klappsarg in Wien niemals verwendet wurde.--suessmayr 13:36, 29. Jun. 2013 (CEST)

Wo sind für diese Feststellungen die entsprechenden Nachweise zu finden? --M@nfred (Diskussion) 14:12, 29. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Siehe Handbuch, Bd. 6. Vierte Hauptabtlg (Geistliche Sachen und Stiftungsangelegenheiten), Dritter Absatz, Begraebnisse. N. V. ab Seite 543. Hier einige Auszüge aus dem Hofdekret vom 23. August und 13. September 1784: (Seite 550)
  • 4. Da bei der Begrabung kein anderes Absehen sein kann, als die Verwesung so bald als möglich zu befördern, und solcher nichts hinderlicher ist, als die Eingrabung der Leichen in Todtentruhen : so wird für gegenwärtig geboten, daß alle Leichen in einen leinenen Sack ganz blos ohne Kleidungsstüce eingehähet, sodann in die Todtentruhe gelegt, und in solchen auf den Gottesacker gebracht werden sollen.
  • 5. Soll bei diesen Kirchhöfen iederzeit ein Graben von 6 Schuh tief und 4 Schuh breit gemacht, die dahin gebrachte Leiche aus der Truhe allemal herausgenommen, und wie sie in den leinenen Sack eingehäht ist, in diese Grube geleget, mit ungelöschtem Kalk überworfen, gleich mit der Erde zugedeckt werden. ...
  • 6. Zur Ersparung der Kösten ist die Veranlassung zu treffen, dass iede Pfarre eine ihrer Volksmenge angemessene Anzahl gut gemachter Todtentruhen von verschiedener Grösse sich beischaffe, welche iedem unentgeltlich darzugeben sind ; sollte aber dennoch iemand eigene Todtentruhen für seine verstorbenen Verwandten sich beischaffen : so ist es ihm unbenommen ; iedoch können die Leichen nie mit den Truhen unter die Erde gebracht werden, sondern müssen aus solchen wieder herausgenommen, und diese zu anderen Leichen gebraucht werden.

Fasc (Diskussion) 14:00, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Hintergrundinformation[Quelltext bearbeiten]

Die Hintergrundinformation ist unvollständig. Zu Zeiten Maria Theresias und Kaiser Josefs konnten sich einfache Menschen kein Begräbnis für ihre Anverwandten leisten. Allein die Stolgebühren waren völlig überzogen. Als Beleg für die Höhe, siehe etwa die Verordnung Gräz vom 19. Juni 1784 (Hdb., Bd.6, Seite 539): "Zur Hindanhaltung verschiedener hier und da noch im Schwung gehender Ausschweifungen gegen das unterm 13. Dezember 1774. kundgemachte Patent, mittels dessen die Stolgebühr in den k.k. Erbländern nach Verschiedenheit des Standes aller Klassen von Personen festgesetzt ist, dann zur Warnung aller Pfarrer und Seelsorger, die sich sowohl durch vorschriftswidrige Abforderung einer höheren Stolgebühr, als durch sich angemaßte Abnahme eines ausdrücklich verbotenen Neutauf= Beicht= oder Versehgelds einer Uibertretung des landesfürstlichen Gesetzes schuldig wissen , wird durch gegenwärtige Kurrende nicht allein die genaue Beobachtung des gedachten Patents neuerdings auf das nachdrücklichste , und unter schärfster Ahndung gegen die Zuwiderhandelnden anbefohlen, sondern auch verordnet, dass ieder Pfarrer für die abgenommenen Stolgebühren eine Bescheinigung ausstellen soll, damit iede Grundobrigkeit sich in allen Fällen der geschehenen Abnahme versichern, die Begräbniskosten in das Inventarium eintragen, und bei vorkommen Beschwerden den Bestand oder Unbestand derselben anzeigen könne". Sie konnten sich auch keine Leinensäcke leisten, sodass in einer erläuternden Verordnung Prag vom 10 Christm. 1784 betont wird (Hdb., Bd.6, Seite 556-557): "... und weil zur Einwicklung des Körpers keine neue kostbare Leinwand erfordert wird, und dazu alte Leinwand gebraucht werden kann : so vermag die Beschaffung derselben den Unterthanen nicht schwer fallen."

Einfache Menschen wurden "hinter den Büschen" verscharrt, oder haben sich selbst in unwirtliche Gegenden zum Sterben zurückgezogen. Dort haben sie dann Hunde oder Kinder wieder ausgegraben - seuchenhygienisch bedenklich - das war schon damals klar. Dank Kaiser Josef wurden nun alle in "6 Schuh" Tiefe begraben, deshalb wurden auch die innerstädtischen Friedhöfe zu eng. Fasc (Diskussion) 15:25, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten