Diskussion:Sperrzeit (Sozialrecht)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Gunilla in Abschnitt Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
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Addition der Sperrzeiten[Quelltext bearbeiten]

Diesen Satz halte ich für überflüssig: "Verstärkt wird dieser Effekt dadurch, dass alle verwirkten Sperrzeiten hintereinander gehängt und zusammenaddiert werden." Das scheint mir selbstverständlich. Deshalb sollte man ihn streichen.--Arbeit&Recht 04:50, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Mein Beitrag ist überholt - ich habe den Satz geändert und meine, ihn auch verbssert zu haben.--Arbeit&Recht 09:45, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe[Quelltext bearbeiten]

Da steht "Ein Arbeitsloser, der etwa einen Anspruch von 24 Monaten Dauer hätte, verliert deshalb hiervon nicht nur zwölf Wochen sondern weitere 14 Wochen, somit insgesamt 6 Monate". Muss das nicht "weitere 12 Wochen" heißen, oder steckt da eine spezielle Arbeitsamts-Mathematik dahinter, die ich nicht erkenne? --85.181.5.255 08:31, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Du hast recht. Ganz korrekt ist die Angabe nicht. Aber auch 12 Wochen sind falsch. Richtig ist folgender Satz: Ein Arbeitsloser, der etwa einen Anspruch von 24 Monaten Dauer hätte, verliert deshalb hiervon nicht nur zwölf Wochen sondern weitere 13 Wochen und 5 Tage.
Nach § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III verkürzt sich die Anspruchsdauer von 24 Monaten, wenn der Arbeitslose eine Sperre wegen Arbeitsaufgabe von 12 Wochen hat, um ein Viertel. 24 Monate sind nach § 339 SGB III 720 Tage (24 Monate x 30 Tage). 12 Wochen sind nach der genannten Vorschrift 84 Tage (12 Wochen x 7 Tage). Wenn sich die Ansruchsdauer von 720 Tagen um ein Viertel verkürzt, so beträgt der Anspruch noch 540 Tage. Zieht man von den 720 Tagen 84 Tage Sperrzeit ab, so blieben noch 636 Tage. Soll die Anspruchdauer ein Viertel geringer sein, so sind neben der Sperrzeit noch weitere 96 Tage = 13 Wochen und 5 Tage abzuziehen. --Gunilla (Diskussion) 16:45, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Sperrzeit bei unzureichender Eigenbemühung[Quelltext bearbeiten]

Wieso werden hier drei Wochen angegeben? Laut aktuellen Gesetzestext sollten es zwei Wochen sein und meines Wissens waren es auch nie mehr?! Also, falls das früher mal anders war wäre ich über die Quelle dankbar :)