Diskussion:Spiegelstrafe

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 77.130.148.81 in Abschnitt Toter Link
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Sollte man hier eventuell auf http://de.wikipedia.org/wiki/Ius_talionis verlinken? 193.170.207.15 20:15, 13. Mär 2006 (CET)


Also wenn schon die Bibel mit "Auge um Auge, Zahn um Zahn" erwähnt wird, müßte m.E. auch erwähnt werden, dass diese Stelle heute (auch? oder überwiegend? oder immer?) so ausgelegt wird, dass die alttestamentarische Forderung "Auge um Auge, Zahn um Zahn" die Bestrafung beschränken soll, also Schlimmeres verbietet. Z.B. soll ein Dieb nicht getötet werden usw. Ein anderer Punkt ist die Aussage "In der Antike oder im Mittelalter wurde daher Dieben beispielsweise die Hand abgeschlagen, mit der gestohlen wurde. Tätern, die einen Meineid schwörten, wurde entweder die Zunge abgeschnitten oder die Schwurfinger abgeschlagen, und Vergewaltiger von Jungfrauen wurden entmannt." Ist das wirklich so? Speziell im Mittelalter? Denkt man an Hexenprozesse, kann das wohl kaum gelten. Aber vielleicht gibt es andere konkrete mittelalterliche Beispiele der Rechtsprechung oder von Gesetzesvorschriften, die so etwas belegen könnten. --Callimachos 15:02, 4. Jul 2004 (CEST)

Es ist wirklich so. Im israelitischen Recht geht es sogar wesentlich weiter. Einer der einen anderen getötet hatte, der sollte ebenfalls getötet werden, darin steckt die Zahn um Zahn Aussage. Das klingt nicht nur brutal, sondern ist es auch. Was die Hexerei im Mittelalter angeht, so darfst du diese nicht mit der Spiegelstrafe vergleichen, da die komplette Inquistition schnell "aus dem Ruder" lief und hier unter völlig anderen Gesichtspunkten "Recht" gesprochen bzw. Beweise "erforscht" wurden. Im Prinzip ist es sowohl in der Antike und dem Mittelalter mit der Spiegelstrafe so gewesen, aber gab es auch da schon Möglichkeiten, sich "freizukaufen". Dies galt vor allem für die Eigentümer von Sklaven, wenn diese eine Straftat begangen hatten. --Sonnenwind 16:37, 4. Jul 2004 (CEST)

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist grottenschlecht. Er wirft die Figur des Talion und der Spiegelstrafe durcheinander. Das Abhacken der Diebeshand ist der typische Fall der Spiegelstrafe und gerade kein Talion. Auch die Zitate aus dem Codex Hammurapi sind keine Beispiele für die Spiegelstrafe.

Der Zweck der Spiegelstrafe war auch nicht, eine Wiederholung der Tat unmöglich zu machen (man kann ja noch mit der anderen Hand stehlen), sondern: „Die Strafe selbst soll sagen, warum sie verhängt wird. Man kann solche Strafen, weil sie das Verbrechen wiederspiegeln sollen, als spiegelnde Strafen bezeichnen.“ (Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte II. S. 767 ff.). Das ist blamabel. Fingalo 18:03, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Gedanke des Sündigen Gliedes[Quelltext bearbeiten]

Fraglich ist, ob bei der Spiegelstrafe nicht das "sündige Glied" selbst bestraft wird, also selbst Tatsubjekt sein kann näheres dazu in: Recht der Persönlichkeit, Hans-Uwe Erichsen, Berlin 1996, Aufsatz von Holzhauer S. 58--HansWollar 05:32, 10. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Toter Link[Quelltext bearbeiten]

Der WebLink-Verweis ist überflüssig, der funktioniert schon lange nicht mehr --77.130.148.81 10:24, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten