Diskussion:Spiritualia

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Bavarese in Abschnitt boni ecclesiae temporalibus?
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Das Wormser Konkordat beschließt, dass Temporalien und Spiritualien getrennt werden. Sodass kein neuer Investiturstreit beginnt. (nicht signierter Beitrag von 109.43.105.160 (Diskussion) 19:04, 26. Feb. 2015 (CET))Beantworten

beneficii temporalia et spiritualia[Quelltext bearbeiten]

Hallo, könnte bitte jemand die Quelle "Permaneder" als Einzelnachweis zu dem Satz "im engeren Sprachgebrauch..." anfügen, ich habe schon wieder vergessen, wie das geht.... DANKE! --Hannewe (Diskussion) 12:12, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe noch ein bischen im Kirchenrecht nachgesehen: Der Begriff "Temporalie" taucht immer mal wieder auf, der Begriff Spiritualie nie. Es wird immer von "geistlichen Gütern" gesprochen, allenfalls wird das Wort auf Latein genannt (kommt im HdbKathKR nicht vor). Spreche mich ebenfalls für Umbennenung in Spiritualia aus, alternativ "geistliche Güter"/ ewige Güter usw. oder in Verbindung mit Temporalie, z.B. "Boni spiritualibus et temporalibus" (falls das jetzt richtig dekliniert ist...). Die rechtliche Ordnung ist übrigens gar nicht so stark geändert worden, wie ich dachte (siehe Löschdiskussion): Zwar hat man "Sachenrecht" umbenannt in "Heiligungsdienst der Kirche (cann. 834-1253)", aber es ist noch etwa die gleiche Reihenfolge 1. de sacramentis 2. de ceteris actibus cultus divini 3. de locis et temporibus sacris. Immerhin fängt dann ein neues Buch an, Liber V und dann kommt "de bonis Ecclesiae temporalibus".
Vemutlich gibt es keine rechtliche Festlegung (Legaldefinition), was zu den "boni spiritualibus" zählt....--Hannewe (Diskussion) 15:08, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Amt als Spiritualie???[Quelltext bearbeiten]

Hallo Turris Davidica, die Behauptung, dass ein Amt eine Spiritualie war, halte ich für gewagt. Wie Permaneder schreibt, gehören die Beneficii spiritualia UND temporalia zum Amt. In beides wird eingewiesen, die Leitungsgewalt in dem Amt ist eine ziemlich weltliche Sache. Wenn Du einen Beleg hast, bin ich gerne bereit, meine Meinung zu ändern. Rechtlich gesehen war ein Amt mindestens ein "res mixta".--Hannewe (Diskussion) 12:28, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Die Aussage geistliche Befugnisse wie kirchliche Ämter ist etwa durch das Universallexikon abgedeckt und erscheint vor dem Hintergrund „immaterielles Gut“, das nicht gekauft, verkauft oder getauscht werden kann, auch einigermaßen nachvollziehbar. Darum gings ja mittelbar dann auch beim Thema Simonie.--Turris Davidica (Diskussion) 10:43, 24. Mai 2017 (CEST)Beantworten

boni ecclesiae temporalibus?[Quelltext bearbeiten]

Ist jemand in der Lage, herauszufinden, wie diese bona - um sie geht es wohl - korrekt auf Lateinisch heißen? --Bavarese (Diskussion) 18:12, 24. Mai 2017 (CEST)Beantworten