Diskussion:Spurium

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Enzian44
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Spuria ist die Pluralform, Artikel werden eigentlich im Singular angelegt, also Spurium. --Enzian44 (Diskussion) 00:39, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Verstehe ich nicht. Ist doch eigentlich ein Adjektiv. Mir auch noch nicht als Spurium begegnet. Lieben Gruß --Zweedorf22 (Diskussion) 05:00, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Du solltest die Belege lieber gleich beim Artikelstart einfügen. Das ist mir schon bei Matthias Hardt aufgefallen. Sonst kann es durchaus einen Löschantrag oder Belege- bzw. QS-Baustein geben. --Armin (Diskussion) 12:24, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Ok, war ein (unüberlegter) Schnellschuss, und Enzian hat auch recht: Wird tatsächlich auch im Singular verwendet, was ich nicht wahrgenommen habe. SLA ? Lieber kein Artikel als ein schlechter. --Zweedorf22 (Diskussion) 16:20, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Du kannst den Artikel doch verschieben und vernünftig belegen, oder nicht? --Armin (Diskussion) 16:35, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ja, machen wir es so und ich belege das dann sukzessive, im Augenblick liegt mir nur ein Aufsatz von Carlrichard Brühl über Ehrbare Fälscher von 1979 vor. Ich schau mal nach einem geeigneten Lehrbuchtext. --Zweedorf22 (Diskussion) 16:44, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Wie man hier sehen kann, gibt es die Bezeichnung auch für literarische Texte zweifelhafter Authentizität und sogar für decreta spuria des Langoberdenkönigs Desiderius. --Enzian44 (Diskussion) 19:08, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Ist der Goetz in diesem Zusammenhang zitierfähig ? Der Vogtherr wohl eher nicht ? Meine Darstellungsabsicht besteht darin aufzuzeigen, dass anders als bei strafrechtlichen Urkundenfälschungen spuria eine Erkenntnisquelle sein können und deshalb trotz der Entlarvung als Fälschung Gegenstand ernsthafter Forschung sind. Im Goetz am besten erklärt.--Zweedorf22 (Diskussion) 13:45, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Hat sich erledigt, habe grade gesehen dass beide in WP zitiert bzw. als Literatur verwendet werden. --Zweedorf22 (Diskussion) 17:43, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Für spurius in der Abstammung vgl. den Du Cange. --Enzian44 (Diskussion) 14:56, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Literatur zum Fälschungsdelikt, das ja nicht nur Urkunden betraf, gibt es auch in nennenswerter Anzahl, und einschlägige Normen natürlich auch. --Enzian44 (Diskussion) 18:46, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Vielleicht hilft auch das weiter. --Enzian44 (Diskussion) 18:51, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten