Diskussion:Städtebauförderung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Tfjt in Abschnitt Ausgrenzung von NRW-Städten im Nothaushaltsrecht
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Soziale Stadt[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Soweit ich weiß, gab und gibt es bei dem Programm Soziale Stadt keine Unterscheidung zwischen Ost und West, daher auch keine unterschiedlichen Anlaufzeiten in den alten und neuen Ländern. Und laut der Webseite sozialestadt.de sind es inzwischen 498 Gebiete in 318 Gemeinden (Stand: Dez. 2007). Gruß, --217.255.37.164 12:31, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ausgrenzung von NRW-Städten im Nothaushaltsrecht[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand einen qualifizierten Beitrag zu der Frage beisteuern, ob und inwiefern NRW-Städte, die aufgrund von Haushaltsdefiziten nur einen so genannten Nothaushalt haben, dadurch von der Städtebauförderung ausgegrenzt werden, dass ihnen das Land NRW eine Teilhabe an den Programmen (z.B. Soziale Stadt) durch Verbot der Eigenanteilsfinanzierung aktiv versperrt? Die Folge, dass nämlich unter diesen Rahmenbedingungen das Programm dann gerade an den sozial und finanziell benachteiligten Städten vorbei zu den reicheren Städten läuft, dürfte als politischer Skandel erster Ordnung auch hier im Artikel dringend zu behandeln sein! --Tfjt 14:09, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten