Diskussion:Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Roland Kutzki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kann mir jemand sagen, wieso eine Entwicklungsmaßnahme zur Innenentwicklung genutzt wird? Ist da nicht eigentlich die Sanierungsmaßnahme einfacher einsetzbar? --Kricket 17:38, 25. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Es ist richtig, dass eine Entwicklungsmaßnahme nur sehr selten zur Innenentwicklung genutzt wird, da eine Sanierungsmaßnahme dafür richtiger ist. Unter tausenden Sanierungsmaßnahmen finden sich in diesem Bereich auch nur ganz wenige Entwicklungsmaßnahmen und zwar dann, wenn eine z.B. zentrumsnahe Brache (Gewerbe, Industrie etc.) nichts mehr zum sanieren übriglässt oder ein unbebautes Gelände an ein Zentrum anschließt. Man braucht das rechtliche Instrument evtl., wenn man Enteignungen nicht ausschließen kann. Man spricht von einer „Enteignungsrechtlichen Vorauswirkung“. Da aber nach höchstrichterlicher Rechtssprechung die Eigentumsrechte sehr hoch bewertet wurden, kann man nur selten auch ein Entwicklungverfahren gutheißen. Noch Fragen? --Roland Kutzki 19:00, 25. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Danke für die schnelle und kompetente Antwort. Ich bau das beizeiten auch noch ein. Nett, dass hier auch mal jemand mit Erfahrung schreibt und nicht nur wir Studenten (habe Sie gerade etwas ausspioniert). Ich merk mir Ihren Namen und komm sicher nochmal mit Fragen, danke für das Angebot. --Kricket 21:52, 25. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Welche höchstrichterliche Rechtsprechung ist denn konkret gemeint? Sollte man da nicht das oder die Urteile angeben bzw darauf verweisen? -- Lanxer 10:57, 29. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Selber nachschauen in den mehrbändigen Kommentaren von Batis/Krautzberger oder von Bielenberg zu §§ 165 bis 171 BauGB. Siehe u.a.zur Boxbergentscheidung NJW 1987- 1251, zu Enteignungsvoraussetzung NJW 1982 1982 - 2787, zu keine Versagungsgründe nach § 145 i.V. mit § 169 NJW 1979 - 2577/2578. Da gibt es aber mehrere aktuellere Urteile. Da in Pension, habe ich die umfangreichen Kommentare nicht am Platz.--Roland Kutzki 12:27, 18. Dez. 2011 (CET)Beantworten