Diskussion:Störung der Totenruhe

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Ochrid in Abschnitt Goldzähne
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Redundanz?[Quelltext bearbeiten]

Leichenschändung bringt ähnliche Informationen. Jemand sollte das mergen.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.58.2.167 (84.58.2.167Beiträge) 10:22, 6. Feb. 2005); Überschrift von--Chris 17:25, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Entweder das, oder, noch besser, stattdessen ein Lemma Totenruhe einrichten; gäbe m.E. ausreichend her. Sehe mich zu dessen Installation aber selber nicht in der Lage, da zu wenig Wissen & Ambition. Aber wenigstens bapp' ich mal den Baustein 'rein. --Chris 17:25, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

weite Auslegung[Quelltext bearbeiten]

Nicht jede Strafvorschrift ist weit auszulegen. "Im Zweifel für den Angeklagten" (in dubio pro reo) nicht vergessen!

wissenschaftliche Arbeiten, Archäologie[Quelltext bearbeiten]

Warum ist eigentlich die Störung der Totenruhe im Zusammenhang mit archäologischen Arbeiten erlaubt? Wenn z. B. in einer Ausstellung über die Skythen der Leichnam einer vor hunderten von Jahren getorbenen Person gezeigt wird, wer kann oder muss dazu die Einwilligung geben? 85.177.155.145 09:23, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hier scheint, wie so oft, der Spruch „Wo kein Kläger, da kein Richter“ zu greifen; Kläger wäre in jedem Fall der mit der Obhut der Toten Betraute. Und die Priester (Totenwächter, Friedhofsgärtner...) der Skythen sind, wie diese, längst dahin. Wahrscheinlich findet hierzulande unter anderem der Grundsatz „Allgemeinwohl geht vor Einzelwohl“ Anwendung, womit das wissenschaftliche Hantieren mit menschlichen Überresten gerechtfertigt sein dürfte. Ich habe mich aber auch schon oft gefragt, wo da die Grenze liegt: Ist das dutzendweise Ausstellen von Mumien in Museen oder Kapuzinergrüften – meist gegen Entgelt – noch mit Wissenschafts- oder Bildungsanspruch abgedeckt? --Chris 17:14, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Mit der Archäologie ist das ein weites Feld. Heute wird versucht, auf Grabungen zu verzichten, aber wenn dort eine Autobahn oder ein Gewerbegebiet gebaut wird, reicht ein alter Friedhof nicht zur Nichtgewährung der Baugenehmigung. Also: Grabung oder Bagger. Kapuzinergrüfte sind aber Friedhofsanlagen, bei denen den Besuchern der Tod vor Augen geführt werden soll. Auch auf bayerischen Dorffriedhöfen wurden bis vor wenigen Jahrzehnten die Schädel wieder ausgeraben, mit dem Namen beschriftet und in einer Kapelle ausgestellt. Erst unsere Scheu vor dem Tod hat dieses natürlcieh Verhältnis beendet. --Hachinger62 (Diskussion) 22:55, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Goldzähne[Quelltext bearbeiten]

Will dieser Artikel eigentlich mitteilen dass es definitiv verboten ist einem Verstorbenen das Zahngold zu entnehmen - also selbst den Erben? --Itu (Diskussion) 18:37, 21. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

„Der heute 56-Jährige hatte zwischen 2003 und 2011 gemeinsam mit seiner mittlerweile gestorbenen Frau und weiteren Beteiligten hundertfach Zahngold und andere wertvolle Metalle nach der Einäscherung von Toten an sich genommen und verkauft. Insgesamt kamen in nur acht Jahren mehr als 31 Kilogramm Gold zusammen - der Schaden, den die Friedhöfe nun einfordern.“ „Das Krematorium geht hingegen davon aus, dass es die Wertgegenstände nach der Verbrennung verwahren und verwerten durfte. Die durch den Verkauf eingenommenen Gelder seien gespendet worden, sagte Bundesarbeitsgerichtssprecher Waldemar Reinfelder.“ Gestörte Totenruhe: Bundesarbeitsgericht urteilt über herrenloses Zahngold www.anwalt.de/rechtstipps/wem-gehoert-das-zahngold-verstorbener_061721.html [1]--Ochrid Diskussionsseite 17:59, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten