Diskussion:Staatsakt (Veranstaltung)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Neun-x in Abschnitt Staatsakt und Grundgesetz
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Scheint mir unvollständig. Es gibt doch auch Länder-Staatsakte in Deutschland, oder? --AndreasPraefcke ¿! 14:33, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Staatsakt und Grundgesetz[Quelltext bearbeiten]

Staatsakt ist eine eher irreführende Bezeichnung, da das Grundgesetz einen anderen Staatsbegriff "als früher" definiert (20/2) und da nur der Bundespräsident ("der Staat bin ich"?) dazu befugt ist, der zudem die geringste demokratische Legitimation nach dem Grundgesetz besitzt.--Wikiseidank (Diskussion) 09:29, 13. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Der Bundespräsident (Deutschland) ist nun mal Staatsoberhaupt und hat viele formal und protokollarisch bedeutenden Aufgaben, siehe Bundespräsident (Deutschland)#Staatssymbole und Staatsakte. --Neun-x (Diskussion) 00:37, 12. Nov. 2015 (CET)Beantworten

'posthume Ehrung' ?[Quelltext bearbeiten]

Für einen Ex-Bundespräsidenten ist afaik ein (Trauer)staatsakt eine Selbstverständlichkeit - jeder Ex-Bundespräsident der BR Deutschland erhielt bislang nach seinem Tod ein Staatsbegräbnis, z.B.

Carl Carstens, der 5. BuPrä, erhielt eines,

Gustav Heinemann, der 3., erhielt eines,

Heinrich Lübke, der 2., erhielt eines (13. April 1972),

Theodor Heuss ebenfalls ([1]).

Bei Ex-Kanzlern ist es offenbar auch eine Selbstverständlichkeit. (Willy Brandt erhielt 1992 eines, Kurt Georg Kiesinger erhielt eines, ebenso Ludwig Erhard. Für Adenauer gab es ebenfalls einen Staatsakt.

=> wünschenswert im Artikel wären imo Beispiele / Fallgruppen, bei denen ein Staatsbegräbnis nicht selbstverständlich ist. --Neun-x (Diskussion) 00:33, 12. Nov. 2015 (CET)Beantworten