Diskussion:Staatsdomäne

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die Domäne vs. ein Domänengut[Quelltext bearbeiten]

Die einleitende Definition bezieht das Wort auf "eine landwirtschaftliche Besitzung", gemeint ist also hier eine Domäne, ein Domänengut. Nicht klar abgegrenzt wird davon der Begriff "die Domäne" als das gesamte dem Fürst eines Landes direkt zugewiesene Vermögen, im 18. Jh. Kammergut genannt, das nicht nur aus Landgütern, sondern auch aus Bergrechten, Manufakturen etc. bestehen konnte.--Quinbus Flestrin (Diskussion) 09:20, 20. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]