Diskussion:Staatsgericht (Tschechoslowakei)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Nordlicht3 in Abschnitt Sondergericht
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a.a.O.[Quelltext bearbeiten]

Hallo -jkb-,

in H:EN#ebd steht doch ganz klar „Als Quellenangaben dürfen die Begriffe ‚ebenda‘ […] oder ‚am angegebenen Ort[e]‘ […] nicht verwendet werden“. Ich verstehe daher nicht, warum das eine „krude These“ sein soll. Und außerdem ist dabei nichts „in die Tonne“ geschmissen worden oder siehst du irgendeine Information in deiner Version, die in meiner nicht zu finden ist? --HerrAdams (D) 09:40, 28. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

OK, danke für deine Rückfrage! Ich melde mich heute abda oder morgen, in Ordnung? Gruß -jkb- 18:07, 28. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Moin. Also in H:EN#ebd steht auch eine Begründung: "Wikipedia-Artikel unterliegen aber einer laufenden Veränderung. Ein „ebenda“ bzw. ein „a. a. O.“ bezieht sich in der Regel auf die vorhergehende Quellenangabe. Werden nun bei Überarbeitungen von Artikeln neue Quellenangaben hinzugefügt, so verändert sich möglicherweise die Reihenfolge und ein „ebenda“ bzw. ein „a. a. O.“ kann dann unbemerkt zu einem falschen Beleg führen", was die Regel jedoch in vorliegendem Fall obsolet macht. Dass a.a.O. bezieht sich in meinem Artikel nicht auf eine irgendwelche "vorhergehende Quellenangabe", sondern auf das so ausgewiesenes Verzeichnis der Belegquellen am Anfang, das sich nicht ändert, und das du eben gelöscht hast. Diese Art von Referencen ist gar nicht so selten, ich verwende sie auch. Durch deine Änderung hast du allenfalls bewirkt, dass da etliche Belege plötzlich zwar ohne a.a.O. standen, aber auch voll ungenügend ausgezeichnet, ohne Verlqag, Jahr, ISBN usw., was langsam an eine TF hindeuten könnte (so hier die Belege 4, 6, 7, 8, usw. usf...). Übrigens, die Art der EN-Formatierung, wie ich sie verwendete, ist im Prinzip nur ein Vorgreifen der vorbereiteten "extend"-Erweiterung, siehe hier (etwas ausprobiert auf Beta hier). Die Regel H:EN#ebd müsste man also gründlich anpassen und ändern, doch dazu habe ich keinen Bock. LG -jkb- 21:07, 29. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Sondergericht[Quelltext bearbeiten]

ich las jüngst, dass dieser Staatsgerichtshof ein - dem Rechtsstaatsprinzip widersprechendes - Sondergericht sei, das die Kommunistische Partei sich schuf, um ihre Macht abzusichern. Auf dem Weg über die Ernennung der Laienrichter gab es zusätzliche Möglichkeit, die Mehrheit in dem Gericht zu steuern. Das sollte m. E. noch ins Lemma. Gruß --Nordlicht3 (Diskussion) 19:53, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten