Diskussion:Staatshaftungsrecht (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lachender Vagabund in Abschnitt Review vom 14. Februar bis zum 10. April 2018
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Review vom 14. Februar bis zum 10. April 2018[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel versucht, die Grundlagen des deutschen Staatshaftungsrechts darzustellen und hierbei die notwendige Balance zwischen fachlicher Tiefe und Allgemeinverständlichkeit zu erreichen. Habt ihr Verbesserungsvorschläge? VG Chewbacca2205 (D) 20:24, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Verbesserungsvorschlag: Im Abschnitt „Folgenbeseitigungsanspruch“ heißt es, die Verjährungsfrist des Anspruchs sei in der Rechtswissenschaft noch nicht abschließend geklärt. Es sollte dort kurz dargestellt werden, welche unterschiedlichen Sichtweisen es gibt, zumal der Artikel Folgenbeseitigungsanspruch (dort unter „Prozessuales“) ganz selbstverständlich von der Regelverjährung ausgeht, d.h. man findet dort auch keine weiterführenden Hinweise. --Lachender Vagabund (Diskussion) 12:16, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Danke. Ist erledigt. VG Chewbacca2205 (D) 22:24, 14. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Aufgrund der ursprünglichen Formulierung („noch nicht abschließend geklärt“) hatte ich gedacht, dass die Verjährung des Anspruchs umstritten ist. Nun sieht es ja so aus, als bestehe im Hinblick auf die Regelverjährung Einigkeit. Leider fehlen mir hierzu die entsprechenden Kenntnisse, aber falls es doch mehrere Ansichten gibt, sollten diese Ansichten auch im Artikel dargestellt werden. --Lachender Vagabund (Diskussion) 11:45, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich hielt den Streit, der in der Rechtspraxis keine große Bedeutung besitzt, für etwas zu speziell, um ihn im Artikel darzustellen. Insofern war die Formulierung, die zu zunächst vorgefunden hast, ungeschickt. Jetzt habe ich ihn näher ausgeführt. VG Chewbacca2205 (D) 20:45, 15. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Sehr schön, der Leser erfährt nun kurz und knapp, dass es eine abweichende Ansicht gibt. --Lachender Vagabund (Diskussion) 12:42, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten