Diskussion:Staatsministerium Baden-Württemberg

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welche rolle hat denn der p. friedrich im StM?[Quelltext bearbeiten]

- das fragt sich beim lesen: --Hungchaka (Diskussion) 22:41, 17. Jun. 2012 (CEST) - gehört der zum StM dazu oder steht der wg der SPD dadrin?[Beantworten]

Das Ministerium wird mit Amtsantritt der neuen Landesregierung im Mai 2016 aufgelöst, es ist kein eigenständiges Ministerium mehr. --H.A. (Diskussion) 09:13, 3. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Wie kann man das am besten ausformulieren? Im Artikel steht, es sei eines von elf Ministerien des Landes Baden-Württemberg. Tatsächlich gibt es in der neuen Landesregierung nur zehn Ministerien. Man könnte also das Staatsministerium nicht mehr als "Ministerium", sondern eher als Behörde bezeichnen. Denn der Leiter des Staatsministeriums ist auch kein Minister mehr, sondern ein Staatssekretär. (oder als Ministerium ohne eigenen Minister, eines, dass in der offiziellen Auflistung der Landesministerien nicht mehr vorkommt). Vielleicht kann das ja jemand grammatikalisch und inhaltlich richtig ausformulieren und bearbeiten. Dankeschön im Voraus. --H.A. (Diskussion) 16:29, 13. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

"Ministerialdirektoren mit der Amtsbezeichnung Staatssekretär"?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin einigermaßen verwirrt über diese Formulierung. Das geltende Landesbesoldungsgesetz führt auf: „Besoldungsgruppe B 9 Ministerialdirektor beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde“; „Besoldungsgruppe B 10 Staatssekretär - als Chef der Staatskanzlei - bei der obersten Landesbehörde, deren Geschäftsbereich der stellvertretende Ministerpräsident leitet.“ Demnach sind sowohl Ministerialdirektor wie auch Staatssekretär in Baden-Württemberg (wie auch sonst) Amtsbezeichnungen für Beamte. Um Staatssekretäre gemäß Art. 45 der Landesverfassung (Regierungsmitglieder) handelt es sich nicht. Ausnahmsweise kann ein Beamter zwar ein Haupt- und ein Nebenamt haben, aber dann sind diese Ämter mit unterschiedlichen Funktionen verbunden, z. B. Professor und im Nebenamt Richter. (Es ist in diesem Zusammenhang in mehrfacher Hinsicht bedeutungslos, dass auf Bundesebene Parlamentarischen Staatssekretären, die bekanntlich keine Beamten sind, die Zusatzbezeichnung Staatsminister verliehen werden kann.) Wenn ich die Versionsgeschichte richtig sehe, gehen die Ausführungen zurück auf HolgerB, der aber nicht mehr tätig ist. Der Hinweis vom 29. Juli 2013 „(Er ist auch Ministerialdirektor hat aber eine andere Amtsbezeichnung (siehe auch landeskunde-baden-wuerttemberg.de)“ führt nicht weiter. Kennt jemand eine Rechtsgrundlage? Oder treffen die Ausführungen schlicht nicht zu?--Lexberlin (Diskussion) 15:35, 9. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]