Diskussion:Staatsrat (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von IngmarPeitl in Abschnitt Ungültig gültiger Staatsrat?
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Die vorher im Artikel aufgeführten Staatsräte waren in der BKL Staatsrat enthalten und führten jeweils zu gesonderten Lemmata. Nach Entfernen dieser zur BKL redundanten Einträge verblieb der österr. Staatsrat, der noch mal überarbeitet werden muss. --Eynre 06:25, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ungültig gültiger Staatsrat?[Quelltext bearbeiten]

Wer war nun eigentlich der rechtlich gültige Staatsrat? Der deutschösterreichische Staatsrat von 1921, welcher als illegal vom Ausland aufgelöst worden ist, der aber den Adel aufgelöst haben will? Oder war es vielleicht jener österreichische Staatsrat, auf den sich der Nationalrat begründet, der deshalb illegal ist, weil er unter Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker zustande kam?--IngmarPeitl 20:26, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wie auch immer es sich damit verhalten mag, die Wikipedia hat den Anspruch eine seriöse Enzyklopädie zu sein. D.h. private Mutmaßungen und Meinungsäußerungen haben in den Artikeln nichts zu suchen. Falls diese Fragestellung überhaupt in den Artikeltext gehört, dann nur auf Basis seriöser und nachvollziehbarer Quellen, die sich genau mit der Fragestellung befassen. Die privaten Ansichten eines Wikipedia-Autoren sind für die Artikel irrelevant. --Tsui 00:03, 27. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich denke, dass Sie, Tsuui, sich so weit mit der Frage auseinandergesetzt haben, dss Sie mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen können, dass nicht - wie man im Internet ja nicht nur hier finden kann, der so genannte österreichische Staatsart von 1920 auf Druck von außen hin aufgelöst werden musste und ein so genannter österreichischer Staatrat eingesetzt werden musste. Ansonsten vertreten Sie hier nämlich eindeutig eine persönliche Meinung, die hier offenbar ja nichts zu suchen hat. Mir scheinen unabhängig von Wikipedia im Internet genügend Grundlagen vor zu liegen, die genau besagen, dass der so genannte österreichische Staatsrat entstehen musste, weil man dies auf Grund von St. Germain von außen verfügte. Dies genau aber verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker - wogegen auch kein Bundeskanzler, kein Bundespräsident, keine Bundesregierung, kein Richter und kein Außenstehender etwas unternehmen kann. Man könnte höchstens eine Lösung schaffen, bei welcher beispielsweise ein neuer Nationalrat eben nicht gegen jenes Recht verstößt, weil das Volk frei bestimmen darf. Was das Private anbelangt: Es tut mir Leid, aber jemand, der bei solchen Verhandlungen dabei war wie Victor Weber Edler von Webenau wird wohl genauer darüber Bescheid wissen als irgend ein heutiger Autor, der es eben nicht war. Es liegt ja damit eine Original-Aussage jenes Mannes vor, der aus eigener Verantwortung das Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet hat. Damit ist dies aber nicht nur eien private Quelle, sondern historisches Dokument. Wer das nicht versteht, sollte die Finger vom Schreiben über historische Grundlagen/Grundfragen lassen, sich lieber auf Anderweitiges spezialisieren. Was nicht bedeutet, dss er nicht ein guter Autor sein kann. --IngmarPeitl 08:15, 8. Sep. 2008 (CEST)Beantworten