Diskussion:Staatsrat (Amt)

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Die Bezeichnung Beamter beisst sich mit der Erklärung, dass es nicht unbedingt ein Beamter sien muss z.B. ehrenhalber. --Avron 19:08, 27. Jan. 2007 (CET) Nach Staatsrat (Amt) verschoben. --Eynre 06:59, 2. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Staatsrat im Dritten Reich[Quelltext bearbeiten]

So wie sich das für mich jetzt anhört, ist der Staatsrat im Dritten Reich das was er heute in Baden-Württemberg und Württemberg war, nämlich ein ehrenamtliches Regierungsmitglied. Ich glaube es ist hier auch generell nötig mehr zu konkretisieren. In Württemberg und Baden-Württemberg war bzw. ist der Staatsrat eherenamtliches Regierungsmitglied. In Preußen war dies aber wohl eher ein Ehrentitel wie Geheimrat. Falls dem so ist, ist eine weitere Unteretielung des Abschnitts nötig.--HolgerB 18:59, 4. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Es scheint eine Aufteilung des Artikels nötig zu sein. Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Sachverhalten muss in einer BKL erfolgen. --Röhrender Elch 01:43, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Keine Aufteilung in zwei Artikel, jedoch Differenzierung im Artikel--Roland Kutzki (Diskussion) 16:19, 23. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
Im Artikel wird nicht ausgeführt, dass es im Deutschen Reich in der Nazizeit auf Reichsebene den Titel oder das Amt Staatsrat gab und m.E. gab es die auch nicht. Deshalb reicht die jetzige Gliederung nach Ländern mit der jeweiligen bereis erfolgten Differenzierung Staatsrat als Amt (Hamburg, Bremen, Bayern, Thüringen) oder als Ehren- oder Beiratsamt (Bremen, B/W, Württemberg, Preußen).--Roland Kutzki (Diskussion) 16:34, 23. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]