Diskussion:Staatsrecht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Allgemeine Staatslehre
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Dass hier nach dem Verschieben nur eine BKL-Seitd übrig blieb ist nicht günstig, siehe auch die Links hierher, die allerdings weder Staatsrecht in DE noch in CH meinen. Hier müßte sich ein kurzer allgemeiner Artikel befinden. -jkb- 09:44, 5. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Allgemeine Staatslehre[Quelltext bearbeiten]

W!B, lass bitte den Unsinn, Allg. Staatslehre mit Staatsrecht gleichsetzen zu wollen. Dafür gibt es keinen reputablen Beleg. Vielmehr widmet sich die Allgemeine Staatslehre dem Nachdenken über Sinn und Gestalt des Staates über das gegenwärtig geltende positive Staatsrecht hinaus.

Im Übrigen haben wir den einschlägigen "Siehe auch"-Abschnitt, dort kommen alle "siehe"-Verweise hin, wenn das Bezeichnete nicht gleichbedeutend ist. Denn ein "siehe" unmittelbar hinter einem BKS-Eintrag bedeutet schon immer und stets, dass es sich um ein Synonym oder einen gleichbedeutenden Sachverhalt handelt. Benatrevqre …?! 18:49, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten