Diskussion:Stabsfeldwebel

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Letzter Kommentar: vor 20 Tagen von Godihrdt in Abschnitt Aussterbeetat
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Einführung des Dienstgrades[Quelltext bearbeiten]

Interessant wäre, wann dieser Dienstgrad bei der Bundeswehr eingeführt wurde. Meines Wissens gab es ihn wohl in den 1950er- und 1960er-Jahren, aber nicht in den 1970er-Jahren. --Frau Olga 18:54, 25. Aug 2006 (CEST)

Das ist soweit richtig. Als ich 1974 zur Bundeswehr einberufen wurde, gab es vereinzelt noch Oberstabsfeldwebel, aber keine Stabsfeldwebel! Ende der 60er/ Anfang der 70er Jahre konnten die StFw und OStFw in die Laufbahngruppe der Fachdienstoffiziere wechseln; sie wurden dabei zum Leutnant bzw. Oberleutnant ernannt. So blieben einzelne Uffz m.P. übrig, die Mitte der 70er (bis Anfang der 80er) Jahre als OStFw noch einen Dienstgrad repräsentierten, den es in der Bundeswehr zu dieser Zeit gar nicht mehr gab.
Erst Bundesverteidigungsminister Manfred Wörner ermöglichte in den 80er Jahren (Wann genau?) der Bundeswehr die Wiedereinführung der Dienstgrade Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel.(nicht signierter Beitrag von Wilkinus (Diskussion | Beiträge) 23:38, 24. Okt. 2006 (CEST))Beantworten

Nationale Volksarmee[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Nationale Volksarmee dürfte ein Fehler unterlaufen sein. Der nächst höhere Dienstgrad war in der NVA nicht der Leutnant sondern der Unterleutnant, da sich die Dienstränge an denen der sowietischen Streitkräfte orientierten. -- Graham2000 21:06, 17. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Aussterbeetat[Quelltext bearbeiten]

Die Fragen im vorherigen Abschnitt sind ja im Artikel beantwortet. Was ich noch nie gehört habe ist der Begriff Aussterbeetat. Kann mich jemand aufklären? Noch besser wäre es natürlich, wenn die ganze Thematik im Artikel mit einer Quelle belegt würde. Auch fehlt meines Erachtens, dass vor Einführung der Offiziere des MilFD jemand nur zum StFw befördert werden konnte, wenn er entsprechende Lehrgänge (Fachlehrgang 3?) erfolgreich absolviert hatte. Die Neueinführung des Dienstgrades unter Wörner war m. W. der Tatsache geschuldet, dass bei den Beamten die Möglichkeit geschaffen worden war, im mittleren Dienst in höhere Ämter als Hauptsekretär (A 8) eingewiesen zu werden.--Bungert55 (Diskussion) 16:46, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Das ist glaub ich sowas wie heute die Situation beim Generalapotheker. Den Dienstgrad gibt es zwar offiziell noch und jeder der Generalapotheker a. D./d. R. (falls es solche Reservisten gibt) ist, darf das auch bleiben, aber alle entsprechenden ehemals für Generalapotheker vorgesehenen Dienststellungen/Dienstposten sind entweder nicht mehr ausgeplant (ergo aus dem Haushaltsplan genommen) oder sind für anderer Dienstgrade (in diesem Fall z.B. Oberstapotheker) vorgesehen. Und da es keine Beförderungen gibt ohne entsprechende Dienststellung, kann auch niemand mehr zum Generalapotheker ernannt werden. Ergo: man streicht das Geld im Haushalt, wartet ein paar Jahre und dann gibt es den Diesntgrad de-facto nicht mehr. Aussterbeetat halt. Und genauso hat man das in der Bw-Geschichte auch bei den oben diskutierten Dienstgraden gehandhabt. --TUBS 14:58, 30. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Danke für die schnelle Antwort ein lächelnder Smiley  --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 16:00, 30. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Der Abschnitt "Geschichte" behauptet, dass es zwischen 1969 und 1983 keine Neubeförderungen in die Dienstgrade Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel gab (Stichwort "Aussterbeetat"). Diese Aussage entspricht offensichtlich nicht den Tatsachen. So regelt die "Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung" vom 27.1.1977 (§ 14)[1], dass Beförderungen zum StFw, neben dem Bestehen der Stabsfeldwebelprüfung, damals eine Dienstzeit von mindestens zwei Jahren im Dienstgrad Oberfeldwebel oder Hauptfeldwebel voraussetzte. Analog waren auch Beförderungen zum OStfw weiterhin möglich. Folglich kann ebenso wenig die Behauptung stimmen, dass zwischen 1969 und 1983 der Hauptfeldwebel der Spitzendienstgrad der Unteroffiziere gewesen sein soll. 1983 bestimmte die "Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung" (Bundesgesetzblatt Teil I 1983 Nr. 13 vom 16. März 1983)[2], dass eine Beförderung zum OStFw eine Dienstzeit von mindestens 16 Jahren seit Ernennung zum Feldwebel voraussetzte sowie eine Dienstzeit von mindestens 6 Jahren seit Ernennung zum Hauptfeldwebel.--Wasserläufer (Diskussion) 21:50, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

@TUBS hat es oben schon angesprochen: Das muss sich nicht zwingend widersprechen, dass der Dienstgrad weiterhin in der Soldatenlaufbahnverordnung vorhanden war; wenn es aber keine dafür ausgewiesenen Dienstposten gab, wurde auch niemand in diesen Dienstposten befördert, so wie oben angesprochen beim Generalapotheker (wobei natürlich jeder Oberstapotheker außerhalb der Wehrpharmazie weiterhin Generalapotheker auf einem entsprechenden Dienstposten werden kann, so wie jeder andere Mediziner in der Bundeswehr auch). Hauptfeldwebel war definitiv nicht der Spitzendienstgrad in dieser Zeit, weil es ja immer noch Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel gab (z. B. liegt mir vor, dass es am 26. Oktober 1973 einen Flugunfall mit einem Oberstabsfeldwebel gegeben hat). --Godihrdt (Diskussion) 07:40, 14. Apr. 2024 (CEST)Beantworten