Diskussion:Statthalter

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Karl Gruber in Abschnitt Statthalterei in Österreich
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Wie war die Position des Statthalters in der Neiderländischen Geschichte? Im unter „andere Sprachen“ erscheineden englischen Artikel und hier steht etwas darüber, das ist aber auch nicht viel. Eventuell wäre das sogar ein Kandidat für einen eigenen Artikel (Z. B. Statthalter (Niederlande)), aber ein paar Worte hier wären fürs erste genug.--Hannes2 Diskussion  18:53, 23. Dez 2005 (CET)


Augustus[Quelltext bearbeiten]

"Zu der Zeit, als Augustus Statthalter in Syrien war". Weihnachtsgeschichte. Wäre bei Bibel vielleicht angebracht. Oder? --die hupenputze 13:23, 30. Mai 2006 (CET)Beantworten

Augustus war Römischer Kaiser, syrischer Statthalter (in der Weihnachtsgeschichte auch Landpfleger) war Kyrenius. --Nils Storrer von Storowskij 10:20, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich hab gerade in mindestens 10 Artikeln die falsche Schreibung "Stadthalter" korrigiert. Vielleicht hat jemand Lust, sich um den Rest zu kümmern?--61.229.168.193 08:12, 17. Jul 2006 (CEST)

Reichsstatthalter[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, wir sollten ernsthaft überlegen, den Artikel Reichsstatthalter in den Statthalter-Artikel zu integrieren. Was meint ihr dazu? --Nils Storrer von Storowskij 10:20, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Schleswig-Holstein[Quelltext bearbeiten]

Schleswig-Holstein ist eine geschichtlich sehr junge Einheit, und insofern ist der Artkel extrem irreführend, da er die dänische Herrschaft (Personalunion) in Schleswig mit Holstein in einen nicht-bestehenden Zusammenhang bringt. Falls sich der ganze Abschnitt nur auf Schleswig bezieht, sollte man den Begriff Holstein ganz streichen. 217.228.105.159 15:42, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Römisches Reich[Quelltext bearbeiten]

ich kann nur soviel sagen: was hier zur statthalterschaft des römischen reiches geschrieben steht, ist schlicht falsch. eine überarbeitung unerlässlich.

Was genau ist denn falsch? Du musst den Autoren schon eine chance zur Verbesserung geben. --GiordanoBruno 20:29, 15. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Die Information bezüglich des Kt. Luzern ist obsolet - die Regierungsfunktionen wurden mit der aktuellen Verfassung ersetzt, um Klarheit herzustellen: Der Schultheiss wurde zum Regierungspräsidenten, zur Regierungspräsidentin, der Statthalter zum Vizepräsident, zur Vizepräsidentin - s. http://www.lu.ch/index/regierung.htm

Hingegen existiert der Regierungsstatthalter, er hat wie in anderen Kantonen eine Aufsichts- (über die Gemeinden) und Verwaltungsfunktion (s. http://www.regierungsstatthalter.lu.ch), im Kt. ZH hat der Statthalter auch administrativ-richterliche Befugnisse und verhängt Strafen im Bereich des Übertretungsstrafrechts (s. http://www.bezirke.zh.ch/internet/justiz_inneres/stha/de/thema1/Informationen_ueber_die_Bezirke/Statthalteramt.html)

Die luzernischen Amtsstatthalter werden seit Einführung der eidg. StPO Staatsanwalt/-anwältin genannt. --Gozudar (Diskussion) 21:11, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Reichstatthalter[Quelltext bearbeiten]

Disku: Macht es Sinn, eine Abschnitt "Reichsttatthalter" für die Ämter aus der Nazizeit einzufügen. Hier könnte zeitgeschichtlicher Bezug sinnvoll sein.
Viele Grüsse
Michaelt1964 (Diskussion) 21:05, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Ist doch schon im Artikel verlinkt --GiordanoBruno (Diskussion) 22:50, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Statthalterei in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Ein Redirect weist hier her. Allerdings sagt der Artikel nichts darüber aus, was es wirklich ist. In Österreich war der Landeshauptmann der Chef vom Kronland - wenn der Statthalterei sein Stellverteter war - was war dann die Statthalterei? --danke K@rl 10:34, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Da muss ein Missverständnis vorliegen. Unter Statthalter#Österreich wird die Funktion des Statthalters im kaiserlichen Österreich genau erklärt. Der Statthalter (bzw. in einigen Kronländern: Landespräsident; siehe Landeschef (Österreich-Ungarn)) war Vertreter des Monarchen und der zentralen Regierung und leitete die Behörde namens Statthalterei (bzw. Landesregierung). Der Landeshauptmann war demgegenüber der (ebenfalls vom Kaiser ernannte) Vorsitzende des (autonomen) Landesausschusses, also des Exekutivkomitees des Landtages, und der Vorsitzende des Landtages selbst. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 11:45, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Danke da habe ich schlampig gelesen - ist jetzt klar. gruß K@rl 22:24, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten