Diskussion:Stefan Gebhardt

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 74albia in Abschnitt jurist. Auseinandersetzung mit der Presse
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Link[Quelltext bearbeiten]

Warum ist bei den Weblinks ein Link auf jemand anderen im Landtag? (Der nicht sign. Beitrag stammt von IP 88.70.236.249 um 18:27, 11. Dez. 2007, nachgetragen von --Punktional 19:03, 11. Dez. 2007 (CET))Beantworten

Linkbeschreibung war nur falsch, danke für den Hinweis. Ist jetzt verbessert! Gruß --Punktional 19:03, 11. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Vorwürfe der Kinderpornografie[Quelltext bearbeiten]

Die Vorwürfe der Kinderpornografie gehören hier nicht rein oder warum fehlen sie?217.234.124.18 13:20, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Das ist eine gute Frage, die bis jetzt noch nicht vollständig beantwortet wurde und die mehr Aufmerksamkeit verdienen würde. Wenn man sich eine kleine Übersicht verschafft, scheint es bislang so zu sein: Bei Politiker von CDU/CSU und weiter rechts gehören die Anschuldigungen unbedingt rein. Bei Politikern links von CDU/CSU, also ab SPD, gehört, sofern nicht besondere Umstände (Fall Tauss) vorliegen, die Information nicht in den Artikel (Unwichtig, Rufmord, Kampagnenjournalismus, etc), ausser die Anschuldigung wird juristisch bestraft (so einen Fall kenne ich aber nicht). Ich selber finde diese Unterscheidung höchst problematisch und einer Enzyklopädie unwürdig und versuch das zu ändern. Deshalb hab ich hier die Informationen hinzugefügt. Es ist aber teilweise sehr schwierig, die Informationen rein zu kriegen, die Folge sind unnötige Edit-Wars. Ein gutes Beispiel ist der Artikel über Daniel Cohn-Bendit. Dort geht es allerdings nicht um Kinderpornographie, sondern um was ähnliches, meiner Meinung nach noch verwerflicheres: Kindersex. -- Heinz33 14:29, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Gleichbehandlung?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt eine Kontroverse, ob die Kinderporno-Untersuchung reingenommen werden soll. Die Diskussion wurde zuerst auf der Benutzerseite von P. Birken geführt, da er den Eintrag reverted hat. Seine Begründungen waren: - "Grund: WP:BIO, offensichtlich hat sich da ja nichts erhärtet)" - "Wikipedia:BIO#Straftaten. Der Schutz von Straftätern gilt aus denselben Gründen natürlich um so mehr für Leute, die gar nicht verurteilt wurden, sondern bei denen Verfahren eingestellt oder die freigesprochen wurden. Ansonsten könnte man ja prima jede Karriere durch Klagen ruinieren."

Nachdem ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass es im Mathias Paul Artikel anders gehandabt wurde, wurde die Argumentation erweitert: Der Fall von Gebhardt hätte für diesen keine politischen Konsequenzen gehabt. User Braveheart bezeichnet es als Nullsummenspiel. Das ist aus folgenden Gründen aber falsch: BEIDE haben das Mandat niedergelegt. Als die Verfahren eingestellt wurden, ging Gebhardt wieder zurück in die Politik, Paul nicht. Das heisst aber nicht, welche Funktion Gebhardt heute hätte, wäre der Fall nicht passiert. Ausserdem ist eine Auszeit von 2 Jahren durchaus bereits eine Auswirkung auf die politische Karriere in sich. Da er durch die Wiederaufnahme seines Mandates wieder eine öffentliche Person ist, im Ggs zu Paul, berechtigt sich die Nennung meiner Meinung nach völlig. Einwände? -- 80.218.32.98 23:52, 13. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Benutzer Diskussion:P. Birken. Bitte hier nicht nochmal alles von Vorne aufrollen. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 23:58, 13. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

jurist. Auseinandersetzung mit der Presse[Quelltext bearbeiten]

S.G. führte einen Rechtsstreit gegen die Presse wegen der Berichterstattung zu seiner Beziehung zu Inka Bause. Dieses Verfahren verlor er schließlich vor dem BGH: BGH, Urt. v. 22. 11. 2011 − VI ZR 26/11 (KG) Die Details sollte jemand, der sich damit auskennt, noch einfügen. --74albia (Diskussion) 15:24, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten