Diskussion:Stefan Mohrdieck

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von TARJEM14 in Abschnitt Einleitung
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Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung hat den Zweck, eine kurze Übersicht über das Lemma zu geben. In diesem Fall also über die ausgeübten (kommunal)politischen Ämter. Wie ich bereits in einem früheren Bearbeitungskommentar geschrieben hatte, ergibt sich aus der Tätigkeit als Bürgermeister, sowie als Landrat damit die Bezeichnung als Kommunalpolitiker. --Dandelo (Diskussion) 21:03, 2. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Sowohl das Landratsamt als auch das Bürgermeisteramt sind keine politischen Ämter, sondern Verwaltungsämter. Die ausübenden Personen leiten eine Kreisverwaltung und eine Stadtverwaltung. Das hat nichts mit Politik zu tun. Da es sich sowohl beim Kreis Dithmarschen als auch bei der Stadt Brunsbüttel um eine Selbstverwaltung handelt, besteht eine Zusammenarbeit mit den Kommunalpolitikern im Kreistag, in der Ratsversammlung und in den Ausschüssen. Landrat und Bürgermeister müssen die Beschlüsse dieser Gremien als Verwaltung ausführen und umsetzen und haben keine politische Tätigkeit. Es handelt sich um einen allgemeinen Trugschluss, dass es sich bei Bürgermeistern und Landräten um Poltiker handelt.—-TARJEM14 (Diskussion) 18:42, 6. Aug. 2018 (CEST)Beantworten