Diskussion:Steinsfurt

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 109.193.100.67 in Abschnitt Fund von Placodus gigas
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Geschichte/Oberhoheit[Quelltext bearbeiten]

Es heißt nicht Oberhoheit, sondern Grundherrschaft.--Reinhardhauke 07:34, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Der Begriff Oberhoheit wird in der Lit. aber häufig verwendet, um damit mittelbare von unmittelbaren Grundherren zu unterscheiden. Hier im Artikel sind damit ja auch Worms bzw. Kurpfalz gemeint, die den Ort andern zu Lehen gaben.-- · peter schmelzle · d · @ · 09:19, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Im Artikel heißt es: "Die Oberhoheit des im Jahr 1100 erstmals erwähnten Dorfes lag zunächst beim Bistum Worms, das regionale Adelige mit Teilen des Ortes belehnte."

Wenn wir die Entwicklung bis 1100 einmal weglassen, so befinden wir uns um 1100 bei den lehensrechtlichen Verhältnissen des Hochmittealters. Die Fachliteratur spricht für diese Zeit von "Lehensherr" (hier das "Bistum Worms" oder Hochstift Worms) und vom "Lehensmann" (hier "regionale Adelige"), der ein "Lehensgut" (hier das Dorf Steinfurt) erhält. Die Grundherrschaft (s.a.: Grundherrschaft/Grundherr) die sich daraus in der Folge entwickelt (aber auch ohne Lehen aus eigenen Grundeigentum entwickeln kann) wird in der Terminologie als Grundherrschaft (= Herrschafts- und Besitzstruktur) bezeichnet.

"...um damit mittelbare von unmittelbaren Grundherren zu unterschieden" - Wenn ich dich richtig verstehe meinst du damit "reichsunmittelbar" bzw. "reichsmittelbar". Dies sind Begrifflichkeiten ab dem 15. Jh. im Zusammenhang mit Territorialherrschaft/Grundherrschaft/Standesherrschaft, s.a. Reichsmatrikel (dort eindeutige Kriterien).

Weder die Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (19. Auflage, Mannheim 1986-1994) noch das Lexikon des Mittelalters (9 Bände, München/Zürich 1980-1998) kennen den Begriff "Oberhoheit". Ich finde diese Diskussion sinnvoll und nützlich und hoffe, daß ich nicht zu belehrend (oberlehrerhaft wie rosenzweig) gewesen bin. Gruß--Reinhardhauke 12:51, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich meinte keine Reichsunmittelbarkeit, sonst hätte ich das auch so geschrieben. Schau mal, ob du irgendwo den Begriff „Oberlehenshoheit" bzw. „Oberlehnshoheit“ findest. Grüße -- · peter schmelzle · d · @ · 13:20, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Im Lehenswesen gibt es kein Unter und kein Ober, sondern ein "Aftervasall" - wenn der Lehnsmann (Vasall) sein Lehen weitergibt heißt der neue Lehnsmann "Aftervasall" und das Lehen "Afterlehen". Diese Weiterbelehnung widerspricht aber dem ursprünglichen Gedanken und der Praxis des Lehenswesens (vgl. K.F. Krieger, Die Lehenshoheit der dt. Könige im Spätmittelalter (ca. 1200-1437), 1979 - übrigens ein Professor von mir aus Regensburger und Mannheimer Studienzeit).--Reinhardhauke 15:38, 4. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Zu welchem Schluß kommen wir jetzt und welche Handlungsanweisung ergibt sich daraus?--Reinhardhauke 16:43, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Fund von Placodus gigas[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt der bedeutende Fund des Placodus gigas in Steinsfurt. Das einzige vollständig erhaltene Skelett ist eine der Hauptattraktionen im Senckenberg-Museum Frankfurt. Siehe Placodus --109.193.100.67 15:26, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten