Diskussion:Stephan Harbarth

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Letzter Kommentar: vor 15 Tagen von BlaeX in Abschnitt Reichelt-Beschluss 2024
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Details[Quelltext bearbeiten]

Das ist ja alles recht dünn hier in dem Eintrag - keine Details zu Herkunft, Familie, Religionszueghörigkeit o.ä. bekannt ? (nicht signierter Beitrag von 77.22.213.98 (Diskussion) 12:21, 14. Jan. 2019 (CET))Beantworten

Vorheriges Lesen des Artikels würde schon helfen. Ist alles vorhanden.--PaxTerra (Diskussion) 20:49, 14. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Überflüssiger Satz - tendenziös[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Als Richter hat Harbarth noch nicht gearbeitet." ist zum einen überflüssig, weil das aus dem Lebenslauf überdeutlich hervorgeht.

Zudem ist er tendenziös, weil nicht jeder Richter am BVerfG vorher als Richter gearbeitet haben muss. Der Satz suggeriert aber, dass das eine Voraussetzung wäre. Zudem steckt darin eine unterschwellige Unterstellung, H. wäre nicht qualifiziert genug. Das ist mitnichten der Fall: Ein Jurist, der es zum Partner einer internationalen Großkanzlei geschafft hat, hat normalerweise mindestens genauso viel drauf, wie ein überdurchschnittlicher Richter. Juristisch hat ein Kanzleianwalt zudem eine deutlich bessere Qualifikation, als ehemalige Ministerpräsidenten oder Abgeordnete, die außer der jur. Examina keinerlei Praxiserfahrung vorweisen können und regelmäßig zu Richtern am BVerfR gewählt werden.

Ich schlage vor, diesen Satz zu löschen. --Bademeister! (Diskussion) 12:28, 1. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Audio nicht mehr verfügbar[Quelltext bearbeiten]

Das Audio zum Weblink [1] ist nicht mehr verfügbar. --Hs-berlin (Diskussion) 14:49, 20. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Cum-Ex-Geschäfte[Quelltext bearbeiten]

Werner Rügemer schreibt schon mal Unsinn, wenn es juristische Sachverhalte betrifft, aber das wiegt schwer: "In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.]"--91.40.192.6 11:37, 31. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

der Verschwörungsideologie-offene Rügemer auf den Verschwörungsideologie-offenen NachDenkSeiten

- gibt es für die Behauptung auch `ne reputable Quelle ?

--Über-Blick (Diskussion) 04:41, 16. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Werner Rügemer ist Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln. "Unsinn" ist dein PoV. --TheRandomIP (Diskussion) 13:22, 16. Mai 2020 (CEST)Beantworten

NDS sind ein verschwörungsideologisches Blog. Die weiteren im Abschnitt erwähnten Aspekte sind freie Assoziationen und somit TF. Keiner der Beleg erwähnt Harbarth auch nur ein einziges Mal. Bitte begründe deinen Revert mit Argumenten. --Cartinal (Diskussion) 14:26, 16. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Bitte halte dich daran, dass die Version bestehen bleibt, die etabliert ist, bis es einen neuen Konsens für eine Änderung gibt. NDS ist eine Plattform für eine Vielzahl von Autoren. Die Plattform sagt erst einmal nichts über den Inhalt aus. Sogar Sigmar Gabriel und Peter Bofinger (ehem. Wirtschaftsweiser) haben dort schon Beiträge geschrieben. Es kommt also auf den Autor an. Bei Werner Rügemer und seiner Reputation durch den Lehrauftrag an der Universität zu Köln kann ich nicht nachvollziehen, wie man das einfach löschen kann. Die "weiteren im Abschnitt erwähnten Aspekte" (Berger) sind tatsächlich neu und dort finde ich wie du die Ausschweifungen über ihn tatsächlich zu weit hergeholt / lemmafremd. Eine Lösung könnte also darin bestehen, diesen zweiten Absatz zu entfernen, aber den ersten Absatz von Werner Rügemer drin zu behalten. --TheRandomIP (Diskussion) 14:48, 16. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Das Problem hier ist wirklich nicht Rügemer, sondern die NDS (auch wenn Rügemer hier nicht als Wissenschaftler, sondern eher als Journalist zu agieren scheint). Das Gabriel dort publizierte ist wirklich kein Qualitätsmerkmal und selbst wenn es das wäre, so ist auch auf die sehr nachteilige Entwicklung des Projekts zu verweisen. Die niedrigen Standards lassen sich auch daran erkennen, dass es offenbar niemand aufgefallen ist, dass Rügemer aus unerfindlichen Gründen den Namen der Kanzlei falsch geschrieben hat. Außerdem ist allein die Tatsache, dass dieser Kritikpunkt außerhalb der NDS so nur anonym in Foren, von Stephan Brandner und/oder im Bezug auf diesen WP-Artikel erwähnt wird. Da Einschätzungen auch selbst relevant sein müssen, ist eine exklusive Erörterung in einem verschwörungsideologischen Portal hier noch deutlich problematischer. --Cartinal (Diskussion) 15:13, 16. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Harbarths Verbindung zu Cum-Ex wurde auch in anderen Medien erwähnt: [2] [3].
Zudem argumentierst du wieder damit, wie schlimm die NDS doch seien, doch dies spielt keine Rolle, 1) ist es deine Privatmeinung, 2) wie ich gesagt habe kommt die Reputation vom Autor, nicht von der Plattform. Ein Tippfehler kann nicht als Beleg für eine Unzuverlässigkeit dienen. --TheRandomIP (Diskussion) 15:42, 16. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Vorschlag für eine Faktenlage'ohne NDS' (auch wenn ich persönlich die Quelle für tragbar halte da sie in diesem Fall die Fakten brauchbar zusammenfasst): Habarth war nach Yale bei Shearman & Sterling [4], diese Kanzelei verschmolz/fußionierte/kooperiert mit SZA Schilling, Zutt & Anschütz,[5](s.a. Shearman & Sterling) wo H. bis zum Schluss tätig war. [6] und Shearman & Sterling ist maßgeblich in den Cum Ex Skandal verstrickt. [7][8] (s.a. Hanno Berger).--BlaeX (Diskussion) 09:09, 26. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Das Problem ist, die Quelle muss explizit eine Kritik über Stephan Harbarth formulieren. Bei deinem Vorschlag könnte man zurecht einwenden, dass es da nun niemanden gäbe, der das kritisiert. Dein Vorschlag hat einfach nur Fakten aufgelistet, die für sich genommen keine Kritik sind. Werner Rügemer formuliert diese Kritik aber explizit. Es stellt diese Verbindung zum Cum-Ex-Skandal explizit als ein Kritikpunkt an Harbarth dar. Solch eine Quelle ist vorziehen. Nur so können wir Neutralität vorweisen, und müssen uns (als Wikipedia) nicht vorwerfen lassen, wir hätten aus dem bloßen Aneinanderreihen von Fakten eine Kritik gebastelt. --TheRandomIP (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von TheRandomIP (Diskussion | Beiträge) 22:01, 26. Mai 2020 (CEST))Beantworten
Man kann doch am besten auf den Artikel von T-Online verweisen, eine seriöse Quelle, denn da steht explizit auf Harbarth gemünzt: "2000 steigt er bei der Großkanzlei Shearman & Sterling LLP ein. Seine Zeit dort fällt in die Jahre, als auch dort die Cum-Ex-Modelle ausgetüftelt werden. Um den Staat auszuplündern." [9] Der Zusammenhang macht klar, dass er davon schon gewußt haben wird. Könnte man das Zitat nicht in dem Artikel ergänzen ? --Bill Ablehour (Diskussion) 01:10, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Dafür. --BlaeX (Diskussion) 07:02, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ds klingt schon deutlich besser. --Cartinal (Diskussion) 12:48, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Die T-Online-Quelle kann man auch verwenden. --TheRandomIP (Diskussion) 12:59, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten
OK, dann würde ich das dann mal einbauen gelegentlich. Bill Ablehour (Diskussion) 17:10, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Wunderbar, so ist doch ein guter Kompromiss herausgekommen anstatt dass man die Textstelle einfach rauslöscht. --TheRandomIP (Diskussion) 18:24, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Nein, kann man nicht. Lars Wienand musste in einem anderen Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen von ihm aufgestellter Falschbehauptungen abgeben und ist somit keine zuverlässige Quelle. --Chianti (Diskussion) 13:44, 28. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Stilblüten[Quelltext bearbeiten]

„Die Wahl von Harbarth zum Bundesverfassungsrichter ist beständiger Kritik ausgesetzt, was die Befürworter naturgemäß kritisch sehen.“

Was will der Verfasser uns mit Stilblüten wie der obigen wohl sagen? --77.0.160.205 10:36, 15. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Juristisches[Quelltext bearbeiten]

Die total ausufernde Darstellung der Rechtssache im Unterkapitel „§ 44 AbgG“ mit ausladender wörtlicher Zitation des Gerichtsbeschlusses sprengt den enzyklopädischen Charakter des Artikels. WP ist kein juristisches Seminar. Es sollte lieber dem juristischen Laien (> 98% der Leser) der Sachverhalt verständlich erklärt werden, was natürlich etwas anspruchsvoller ist, als per copy&paste hier was reinzusetzen. --Dioskorides (Diskussion) 10:58, 15. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Der alte Trade-off zwischen anspruchsvollem Inhalt und anspruchsvoller Aufbereitung halt. Mindestens eins von beidem hat man immer. --77.0.160.205 13:36, 15. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ich würde nicht sagen, dass das hier die Entscheidung ist. Der Kritikabschnitt ist im Vergleich zum übrigen Artikel abenteuerlich lang. Die Tatsache, dass das Gericht die Klage als unzulässig verworfen hat, gleichzeitig aber einzig die Argumentation der Kläger und ein kritischer Kommentar zum Beschluss zitiert werden, stellen mMn einen deutlichen Verstoß gegen NPOV dar. --Dasmöschteisch (Diskussion) 16:17, 15. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Was fehlt dir an nicht kritischen Inhalten aus seinem Leben? Subjektiv ließt sich auch der recht lange Kritikteil gut (mit Ausnahme der ausufernden Formulierungen um die Ernennung zum Richter) und solange es an unkritischem Wirken in der Realität fehlt, wäre ich mit Frau Stein. --BlaeX (Diskussion) 18:26, 15. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Mir fehlt gar nichts. „Subjektiv ließt sich auch der recht lange Kritikteil gut“. Subjektiv ließt er sich schlecht. Und das habe ich im Gegensatz zu dir auch begründet. --Dasmöschteisch (Diskussion) 18:32, 15. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Der Hinweis auf mutmaßliche Verstöße gegen das Abgeordneten-Gesetz ist wichtig und zentral, gerade weil manche die Kritik abtun mit dem Hinweis, es müsse doch erlaubt sein, dass ein Anwalt Bundesverfassungsrichter wird. Das wäre auch völlig ok. Nur kann er zeitlich überhaupt nicht als Anwalt so viel gearbeitet haben, neben seiner Abgeordneten-Tätigkeit, und über 1 Millionen im Jahr verdient haben. Das lässt vermuten, dass die Anwaltshonorare zu einem großen Teil nicht echt sind, sondern verdeckte Parteienfinanzierung/Parteispenden. Und das ist eben illegal. Die Darstellung ist also in dieser Breite nötig, um klarzumachen, dass es es gerade nicht darum geht, dass er als Anwalt gearbeitet hat, sondern dass es darum geht, dass er gerade nicht als Anwalt gearbeitet hat und dennoch Riesenhonorare bekam. (nicht signierter Beitrag von 190.105.239.132 (Diskussion) 10:31, 16. Mai 2020)

Könnte dieses alberne Hin-und-Her-Geschiebe zwischen „war“ und „ist“ mal aufhören? Bis zur Übernahme der Präsidentschaft ist er Vizepräsident. „War“ geht dann und nur dann, wenn es einen validen (!) Beleg dafür gibt, dass er von seinem Amt als Vizepräsident rechtsgültig (!) entbunden wurde. --Dioskorides (Diskussion) 21:48, 16. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Sehr geehrter Dioskorides, Sie hatten den untenstehenden Abschnitt gelöscht, der ist aber wichtig, weil das Bundesverfassungsgericht darin, als generelle Regel zum Fall Harbarth, gesagt hat, wenn der Bundestag bei der Wahl von Harbarth zum Verfassungsrichter getäuscht worden wäre, wäre seine Wahl nichtig gewesen. Das ist ganz einmalig in der Bundesverfassungsgerichts-Rechtsprechung. Deswegen ist die Entscheidung auch so wichtig: sollten später doch noch einmal die Vorwürfe zu § 44a AbgG weiter erhärtet werden, indem zum Beispiel der Bericht des Bundestages zu Harbarth öffentlich wird, könnte es sein, dass sich nachträglich herausstellt, dass seine Wahl zum Verfassungsrichter nichtig war. Ich meine diesen Abschnitt hier, könnte man die wieder aufnehmen? Hier:
„Das Bundesverfassungsgericht hat in derselben Entscheidung außerdem Maßstäbe für die Transparenz und Mindestanforderungen an Informationen bei der Wahl von Bundesverfassungsrichtern aufgestellt: „Auch gebietet es das Wesen des Bundestages als Vertretung des Volkes, in der die Fragen der Staatsführung, insbesondere der Gesetzgebung, in Rede und Gegenrede der einzelnen Abgeordneten zu erörtern sind […], dass allen Abgeordneten im parlamentarischen Binnenverhältnis ein Mindestmaß an Informationen und Erkenntnissen zugänglich ist, das für die Wahrnehmung des Mandats erforderlich ist. Das im parlamentarischen Verfahren nach Art. 42 GG gewährleistete Maß an Öffentlichkeit der Auseinandersetzung und Entscheidungssuche eröffnet Möglichkeiten eines Ausgleichs widerstreitender Interessen und trägt zu einer Willensbildung der Abgeordneten bei, die sie in die Lage versetzt, die Verantwortung für ihre Entscheidung zu übernehmen […]. Die Willensbildung von Abgeordneten in der durch das Grundgesetz errichteten parlamentarischen Demokratie kann nur dann eine taugliche Grundlage der Übernahme von Entscheidungsverantwortung sein, wenn sich die Willensbildung ohne Zwang in Freiheit und Gleichheit vollziehen kann.“ (Beschluss vom 2. Juli 2019 – 2 BvE 4/19, Rn. 26).„ Schöne Grüße aus St. Undensatz, --Bill Ablehour (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Bill Ablehour (Diskussion | Beiträge) 23:22, 17. Mai 2020 (CEST))Beantworten
Diese Passage ist sehr allgemein-abstrakt formuliert. In der Causa Harbarth hat sie keine Relevanz, denn sonst hätte ja das BVerfG seine selbst formulierte Richtlinie gleich für eine Nichtigkeitserklärung anwenden können. Das Gericht hält diesen Fall eben gerade für nicht gegeben (obwohl sich das natürlich viele wünschen). Auf den theoretischen Fall einer späteren Erhärtung hin sollte das hier jetzt nicht stehen, sondern allenfalls, wenn der Fall dann gegeben sein sollte. Durch solche großen Passagen aus Urteilen etc. läuft der Artikel aus dem Ruder und überwuchert die eigentlich vom Leser gesuchten Primärinformationen.
Jeder unter „Kritik“ genannten Punkte könnte Kristallisationspunkt einer ausladenden medialen, juristischen und politikwissenschaftlichen Diskussion werden. Das sprengt den Umfang eines solchen Artikels. Bei weitem besser wäre es, wenn dazu Spezialartikel angelegt würden, innerhalb derer man dann ja auf die „Causa Harbarth“ verweisen könnte.
Der Urteilstext ist auch nicht verschwunden, sondern bleibt nach wie vor verlinkt (derzeit EN 41) und kann bei Interesse angeklickt werden. Gruß --Dioskorides (Diskussion) 00:37, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Newsticker[Quelltext bearbeiten]

Mich stört vor allem, anders als die Beitragenden in den obigen Abschnitten, dass die Diskussion über seine Eignung auf Newsticker-Ebene stattfindet und jeder Zeitungs-(pardon:)furz unbedingt in den Artikel muss. Ich würde gerne ein bisschen aufräumen.--Altaripensis (Diskussion) 18:16, 17. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Klare Zustimmung und Dank an Benutzer:Armin für die vorläufige Sperrung. Dass derartige Diskussionen unter starker IP-Beteiligung stattfinden, ist sicher auch nur ein Zufall. Natürlich gehört auch die Rezeption und dazu eben auch die mediale Kritik in einen Artikel.Aber in diesem Artikel geht es nur um die Personalie und nicht um allgemeine Politdiskussionen über die Berechtigung von Vergütungen, die wäre woanders zu führen. Und dass eine männliche Person, die zu etwas gewählt wurde, gefälligst das Amt nicht anzutreten hätte wegen der Gleichstellung, anderenfalls er zu skandalisieren wäre, ist mir bisher auch noch nicht untergekommen. Erst recht nicht als Begründung für eine WP-Änderung. WP ist eine Enzyklopädie und hat keine politische Mission zu erfüllen.
Zusatzgedanken am Rande: er wurde mehrfach direkt (!) als Abg. gewählt, sicher auch von Frauen, die Finanzen scheinen da auch nicht gestört zu haben. Als Gerichtspräsident haben ihn vier Parteien gewählt; wenn nur eine von diesen nein gesagt hätte, wäre er nicht gewählt worden; ich sehe nicht, auch nicht in den Presseartikeln, dass die Oppositionsparteien oder die SPD da irgendeinem Zwang ausgesetzt waren. --Dioskorides (Diskussion) 18:32, 17. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Danke für die Rückmeldung. Ich habe jetzt mal zwei Versuche der Entrümpelung vorgenommen und hoffe, dass sie Bestand haben. Jemand anders kann gerne damit weitermachen, da ich jetzt raus muss.--Altaripensis (Diskussion) 18:41, 17. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Referenzierungslücken[Quelltext bearbeiten]

Ich sehe im Moment drei Referenzierungslücken. 1. für „seit 2004 Lehrbeauftragter“. Ich finde das weder in der angegebenen Referenz noch in den verlinkten Lebensläufen. 2. für den Herausgeber von „European Company and Financial Law Review“. Ich finde ihn dort nicht im editorial board. 3. bei den Nebeneinkünften sei „von „mehr als 400.000 Euro, vermutlich sogar gut das Doppelte“ auszugehen.“ Referenziert ist erst der nächste Satz mit einem Spiegel-Artikel. Weil der aber nicht online zu sehen ist, kann ich nicht sehen, ob sich das auch auf den vorhergehenden Satz bezieht. Stutzig macht mich hier die Formulierung „vermutlich“ und „ist auszugehen“. Wer vermutet und geht aus und auf welcher Basis jeweils? --Dioskorides (Diskussion) 16:29, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Das steht in den Artikeln von Handelsblatt und T-Online, welche in dem Artikel bereits zitiert werden, vielleicht kann man da die Fussnoten entsprechend ergänzen? Hier das Zitat von T-Online: "Die Geschäftsberichte der Kanzlei und die Transparenzangaben auf der Seite des Bundestags lassen seine Rechnung schlüssig erscheinen. Aus Angaben für Januar 2018, als aus der Anwalts-AG eine GmbH wurde, ergibt sich eine monatliche Vergütung zwischen 75.000 und 100.000 Euro." Hier: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87882624/stephan-harbarth-praesidenten-des-bundesverfassungsgerichts-haengen-geldfragen-an-.html Ich würde das hinzufügen, wenn das ok ist? --Benutzer:Bill Ablehour (Bill Ablehour|Diskussion). 18:57, 18. Mai 2020 (CEST)Bill Ablehour (Diskussion) 19:03, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Harbarth der erste BVerfG-Richter, der sein eigenes Gesetz als unwirksam verurteilt?[Quelltext bearbeiten]

2016: Harbarth setzt sich engagiert für das BND-Gesetz ein. 2018: CDU benennt Harbarth als BVerfG-Richter 2020: Harbarth liest vor, dass wesentliche Bestimmungen "seines" Gesetz verfassungswidrig sind.

Herbert Mühler (nicht signierter Beitrag von 92.116.178.143 (Diskussion) 18:55, 28. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Tatsächlich ist es nicht klar, ob er es als unwirksam beurteilt hat, weil nicht bekannt gegeben wurde, wer wie geurteilt hat, sondern wir nur wissen, dass von 8 Richtern die Mehrheit das Gesetz als verfassungswidrig sah. Man könnte es als Merkel-Strategie ansehen: Das ja schon im Gesetzgebungsverfahren als verfassungswidrig erkannte Gesetz sollte durch den dann umgehend zum BVerfG-Richter ernannten gerettet werden. Juristen wissen, dass das Timing genau stimmte.
Unsäglich. Mirko -46.142.72.58 18:43, 28. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Auf ...[Quelltext bearbeiten]

... zum Wettbewerb "Wer editiert am schnellsten die Ergebnisse aus ZDF-Was Nun Herr Harbarth" hier herein? --2003:6:31A5:6C20:3017:208A:32EA:2237 19:24, 22. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Kritik = Dreckwurfsektion?[Quelltext bearbeiten]

Man ist ja so einiges gewohnt bei den Abschnitten "Kritik" bei Politkern und anderen Personen des öffentlichen Lebens. Aber warum bitte wird Harbarth derart mit Dreck beworfen? Es gibt nach meiner Kenntnis tatsächlich nichts, aber auch gar nichts, was ihm persönlich irgendwo vorgeworfen wird. Aber hier wird auf das übelste schwadroniert, gelabert und mit Dreck geworfen: "Seine" Kanzlei (bestehend aus wahrscheinlich mehr als 1000 Anwälten) hat cum ex gefördert. Er hat als Abgeordneter daneben als Anwalt gearbeitet (und ein für Großkanzleien übrigens völlig normales Salär bezogen). Alles wird herausgeholt, um einen persönlich tatsächlich unbescholtenen Verfassungsgerichter schlecht zu machen. Das ist schlicht zu viel. Mit dem Neutralen Standpunkt hat das nun gar nichts mehr zu tun. --Dr Möpuse gips mir! 19:41, 3. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Ich schließe mich dem an und möchte darauf verweisen, dass insbesondere Abschnitte, die ausschließlich auf Pressemitteilungen von Vereinigungen mit eindeutiger weltanschaulicher Tendenz referenzieren hier nichts zu suchen haben. Das ist nicht NPOV! Eher sieht das nach dem durchschaubaren Versuch aus, Reichweite oder Relevanz, die als ungerechtfertigterweise gering empfunden wird, zu erhöhen bzw. zu kompensieren. --Nomygon (Diskussion) 09:31, 4. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Stopp, das ist falsch in dieser Pauschalität nur von „Drecksvorwürfen“ zu sprechen. Insbesondere die Vorwürfe zu § 44 a AbgG sind von seriösen Zeitungen und Medien (Handelsblatt, T-Online,Stuttgarter Zeitung, NZZ) erhoben und belegt worden: Harbarth hat nämlich zumindest nach diesen Medienberichten den Anschein dafür gesetzt, dass seine erheblichen Einkünfte als Anwalt eben nicht nur auf seiner eigenen Arbeit beruhen, sondern eben ohne Leistung erbracht wurden. Das ist nach dem Abgeordneten-Gesetz ausdrücklich verboten. Das wäre verdeckte Parteienfinanzierung. Es ist fast nicht glaubhaft, dass er als Tausendsassa zugleich Vollzeit als Abgeordneter, als Anwalt, und dann auch noch als wissenschaftlicher Autor gearbeitet haben soll: So viel Zeit hat keiner. Verdachtsmomente hinsichtlich seiner Honorarprofessur wurden von der LTO, den Handelsblatt und der Rhein-Neckarzeitung aufgeworfen, eine Auskunftsklage läuft. Die Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Herausgeberschaft bei der ZGR werden ebenfalls gerichtlich geklärt. Bill Ablehour (Diskussion) 18:10, 5. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ich sehe das nicht als Dreck. Es sind valide Vorwürfe auch wenn die Quellenlage teilweise 'dünn' ist. Speziell die oben genannte Aussage, dass er als ganz normaler Anwalt einer Großkanzelei gearbeitet hat und ein 'normales' Salär bezogen hat zeigt ja eine wesentliche Problematik, nämlich dass er eigentlich zu diesem Zeitpunkt von Beruf Vollzeitabgeordneter hätte sein sollen. Richtig ist unbestritten, dass keiner der Vorwürfe juristische Folgen hatte. Aber - und jetzt müssen die Juristen hier ganz stark sein - das Leben besteht, besonders in Punkto Moral und Gesellschaft, aus mehr als nur Gesetzestexten. ;) Insgesamt ist meine Meinung: Die Kritik wirkt zu umfangreich, d'accord, und ja, dass ist noch nicht optimal, aber alle genannten Punkte wirken auf mich berechtigt, wurden ausführlich diskutiert und sind interessant bei einer Person die unserer höchsten Instanz vorsitzt. Insbesondere da es die Kernaufgabe dieser Instanz ist, die Brücke zwischen Gesellschaft und Gesetzestexten zu definieren. So negativ wie das vielleicht klingen mag, aber viel Positives kam halt auch noch nicht.--BlaeX (Diskussion) 08:36, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Es steht jedem frei, auch positive Rezeption zu ergänzen. Seine Erfolge, wofür er gelobt wird, usw. --TheRandomIP (Diskussion) 17:40, 5. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Jeder "Kritik"-Abschnitt ist immer eine Dreckwurfsektion. Wäre es eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Tätigkeit der Beschriebenen, würde sie im Tätigkeitskapitel stattfinden oder - je nach Bereich - evtl in einem Kapitel "Rezeption". Jeder "Kritik"-Abrschnitt ist POV und sollte als solcher ersatzlos gelöscht werden. Hier ist das natürlich besonders extrem. Das wahrgenommene Missverhältnis zwischen dem Einkommen aus dem Mandat und dem der freien Tätigkeit wirft zur Recht Fragen auf. Diese könnten aber problemlos im Kapitel zu seiner Abgeordneten-Tätigkeit eingearbeitet werden, denn letztlich geht es doch um die Frage, ob er diese Funktion a) überwiegend wahrgenommen hat und / oder b) dabei das Wohl des ganzen deutschen Volkes und sein Gewissen im Vordergrund stand oder ob er nicht letztlich primär Lobbyist mit Mandat war und als Abgeordneter für seine Klienten gearbeitet hat. Alles andere, was in dem Kapitel steht, sollte als "Mit Dreck werfen und schauen ob was hängen bleibt" entfernt werden. Grüße --h-stt !? 13:33, 13. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
"Jeder "Kritik"-Abrschnitt ist POV" Das ist falsch, wenn die Kritik von verlässlichen Informationsquellen da draußen in der Welt formuliert und hier in der Wikipedia nur wiedergegeben wird. Wikipedia ist hier in der Rolle eines Boten, der nichts für den Inhalt seinen Nachricht kann. Eine Lücke in Form von positiver Rezeption schließt man nicht, indem man die Lücke noch viel größer macht und sämtliche Rezeption entfernt. --TheRandomIP (Diskussion) 13:57, 13. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Natürlich ist jeder Kritik-Abschnitt POV. Sonst wären die Inhalte ja anders angeordnet und eingebunden. Wenn dir an bestimmten Diskussionspunkten zu Harbert liegt, dann arbeite sie doch ins zugehörige Kapitel ein. Solange es unter "Kritik" steht, ist es POV. Grüße --h-stt !? 16:29, 13. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich ist ein eigener Abschnitt über Kritik nicht per se POV. Die Tatsache nämlich, dass etliche seriöse und reputable Quellen mehrmals und noch in jüngster Zeit sachliche Grundlagen für die Kritik an Herrn Harbarth veröffentlicht haben, ist schlicht wahr. Dass es erhebliche und begründete Kritik gibt, ist eben nicht POV sondern es ist einfach so. Ob diese Kritik dann auch begründet ist, ist etwas anderes, dass kann dann POV sein. Dass aber Kritik-Punkte von vielen vorgebracht werden, ist nicht POV, das stimmt einfach. Das ist auch kein Dreckwerfen. Eher wäre noch der Vorwurf, hier würde mit Dreck geworfen, selbst erst der Dreckwurf und POV. Da die von den seriösen Medien vorgetragene Kritik-Punkte auch erheblich und umfangreich sind, ist es auch sinnvoll, dies separat aufzuführen, dass es diese Kritik gibt. Die jüngste Kritik an Amthor zeigt ja auch, dass man endlich das AbgG in der Öffentlichkeit wahrnimmt. --Bill Ablehour (Diskussion) 16:55, 13. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Mal zum Vergleich: der Wikipedia-Artikel zur Deutschen Bank hat auch einen eigenen Abschnitt zur Kritik, mit sage und schreibe 22 Unterpunkten, insbesondere auch zur Thematik Parteispenden: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bank - Das ist auch nicht POV oder dergleichen, sondern völlig logisch: wenn es massive Kritik gibt, die von seriösen Quellen vorgetragen wird und wenn die Tatsache, dass es diese Kritik gib, eben offenkundig ist, dann ist es nachvollziehbar, das in einem eigenen Abschnitt zu behandeln, um bei den anderen vorherigen Abschnitten diese nicht zu überfrachten. Und wie gesagt: allein, dass es einen Unterpunkt zur Kritik geht, belegt eben nicht, dass das alles POV ist, ganz und gar nicht. Insofern hoffe ich, dass jetzt die Diskussion beendet ist und der Abschnitt zur Kritik bestehen bleibt. Es kann ja jemand anders mal einen Abschnitt mit besonderem Lob einfügen, wenn dazu etwas zu finden ist. --Bill Ablehour (Diskussion) 23:20, 14. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Danke für das schöne Beispiel mit der Deutschen Bank. Das ist wirklich gut vergleichbar. Natürlich gibt es an den Geschäftspraktiken der Deutschen Bank massenhaft berechtigte Kritik. Das würde übrigens auch jeder Aktionär so sehen. Aber: Es ist nicht angemessen, diese Kritik in einem "Kritik"-Kapitel darzustellen. Denn jeder der dort genannten Punkte ist nicht im luftleeren Raum entstanden, sondern jeder der Kritikpunkte geht auf Geschäftsentscheidungen zurück und sollte deshalb auch mit seinen Begründungen und Pfadabhängigkeiten dargestellt werden. "Kritik" ist das falsche Ordnungskriterium und die falsche Kapitelüberschrift. So ist es hier bei Harbarth auch. Die erhobenen Vorwürfe einfach unter "Kritik" zu stellen, lässt sie so aussehen, als wäre es das, was sie gemeinsam haben: Sie wurden von außen als Kritik an seinem Verhalten erhoben. Das stimmt aber natürlich nicht. Diese Kritikpunkte sind Reaktionen auf Lebensstationen und Entscheidungen von Harbarth. Und sie sollten auch so dargestellt werden. In den Kapiteln, in denen sein Leben und seine Entscheidungen vorkommen. Natürlich erfordert das von Seiten der Wikipedia-Autoren erheblich mehr Aufwand. "Kritik"-Abschnitte sind einfach zu schreiben und einfach zu erweitern, man muss nur die lautesten Statements aus den Medien abtippen. Aber so sollte Wikipedia nicht funktionieren. Denn das ist POV und verletzt unsere Grundprinzipien. Und es ist ein Zeichen von (intellektueller) Faulheit. Grüße --h-stt !? 13:43, 20. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, wenn man mal so drüber nachdenkt, ist das keine optimale Struktur. Der Artikel Adolf Hitler zeigt ja, wie das auch anders geht. Da gibt es ja auch nicht einfach einen ganz großen "Kritik"-Abschnitt sondern es ist alles mit seiner Biographie verbunden. In dem Sinne, ran den Editor und bringe den Artikel auf ein besseres Niveau. Solange hier Dinge verbessert oder ergänzt werden, habe ich wenig dagegen, aber einfach alles kritische rauslöschen geht halt auch nicht. --TheRandomIP (Diskussion) 16:58, 20. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Es stimmt aber nicht, dass in dem Kritik-Abschnitt die „lautesten Statements von Medien abgetippt werden“. Das zu sagen ist POV und intellektuelle Faulheit. Es sind in Wirklichkeit alles reputable Quellen (LTO, NZZ, Handelsblatt, T-Online, Stuttgarter Zeitung), die in langen Artikeln Über mehrere Jahre die problematischen Aspekte von Harbarths Zeit als MdB, Anwalt und wissenschaftlicher Autor ansprechen. Da wird nicht mit Dreck geworfen, da tut in Wirklichkeit die Presse Ihren Job. Da wurde auch der Artikel in letzter Zeit nicht mehr groß erweitert sondern hat Angesichts der Masse einen guten Standard erreicht. Das Grundproblem ist erkannt und dass geht auch nicht mehr weg: Harbarth kann es als MdB zeitlich kaum geschafft haben, zugleich als Anwalt die offiziell bekannten Riesensummen durch eigene Arbeit zu verdienen (und nach dem AbgG durfte er nicht Neben-Vergütungen ohne Gegenleistungen einstreichen). Dass er bei dem offensichtlichen Zeitmangel einer Doppelbelastung als MdB und Anwalt auch noch als wissenschaftlicher Autor reüssiert hat, ist dann eben auch zweifelhaft. Wann soll er dass denn alles selbst geschrieben haben? Das alles überrascht bei Abgeordneten auch nicht, siehe Guttenberg und Amthor. Man sieht: Das ist ein Grundproblem, welches eben einen eigenen Abschnitt rechtfertigt. --Bill Ablehour (Diskussion) 07:15, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Entschuldigung, in Deinem Absatz wimmelt es von Unterstellungen und unbewiesenen Behauptungen. So etwas mag ja vielleicht in der Presse ausgewalzt werden, aber warum bitte gehört es in eine Enzyklopädie? Manche Menschen sind mit einem Abgeordnetenmandat sicher vollständig ausgelastet, manche sicherlich nicht. Hier auch auf der ach-so-hohen Reputation von zwei Handelsblatt-Artikeln herumzureiten, empfinde ich fast schon als albern. Als ob Handelsblatt-Journalisten in ihrer Tätigkeit ständig enzyklopädische Standards zu erfüllen haben. Das ist als Argumentation für eine Enzyklopädie fast schon aberwitzig.
Zu den Diskussionen um Stephan Harbarth hat Christian Rath (selbst von Harbarth politisch überaus weit entfernt) in der lto ganz treffend die Hintergründe erläutert (nachzulesen hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stephan-harbarth-anwalt-gegen-uni-streit-um-honorarprofessur/). Harbarths Wahl war von extrem vielen Eifersüchteleien begleitet. Manche Bundestagsabgeordnete und andere Juristen fanden sich halt selbst (noch) deutlich toller als Harbarth und finden es ungerecht, dass er nun Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist. Dies gilt nicht nur für Heribert Hirte. Manche andere sind den Betreffenden zur Seite gesprungen. So kommt dann in der Politik und der Presse eins zum anderen.
Ob nun Herr Harbarth nicht ganz so qualifiziert ist wie andere oder ob Harbarth für den Geschmack mancher zu viel Geld als Anwalt verdient oder zu viel veröffentlicht haben mag: Jedem das Seine. Darüber dürfen sich auch sicherlich Journalisten an geeigneter Stelle ereifern. Hier mag es kurz (!!!) erwähnt werden, vielleicht in einem Satz insgesamt. Aber warum gehört das in eine Enzyklopädie? Dafür gibt es keinen Grund, außer die Lust, weiter mit Dreck zu werfen. Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 16:56, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Die Mehrzahl der erhobenen Vorwürfe sind albern und gehören ersatzlos gelöscht. Sowohl das Mandat der Kanzlei für VW als auch die Honorarprofessur sind frei von jedem begründeten Verdacht. Und was das "Neben-" Einkommen angeht: Harbarth war seit 2008 Vorstand der Anwalts AG (später in der Geschäftsführung der GmbH). Dadurch kassierte er mit am Erfolg der Kanzlei als Ganzer, auch wenn er selbst nur eingeschränkt anwaltlich tätig war. Das Gehalt, das er dafür bekommen hat ist, um es mit Sigmar Gabriel zu sagen, „für normale Menschen […] viel Geld. Aber in der Branche ist das kein besonders hoher Betrag.“ Aus dem Betrag kann nicht darauf geschlossen werden, dass er sein Mandat nicht ernst genommen hat. Und dafür gibt es auch überhaupt keine Anhaltspunkte. Sein Aufgabengebiet in der Fraktion (Recht und Inneres) war richtig, richtig groß und anspruchsvoll. Und er wurde in der Fraktion für seine Arbeit geschätzt und bekam den höchsten Stimmenanteil bei der Wahl der Stellvertreter. Das alles spricht sehr dafür, dass seine Kollegen seine Arbeit in der Fraktion schätzten. Die Vorwürfe sind genau das, Vorwürfe. Aber an ihnen ist nichts dran. Sie gehören daher nicht in die Wikipedia. Und schon gar nicht gehören sie in ein eigenes Kapitel "Kritik". Denn das ist POV. Soweit sie überhaupt erwähnt werden sollten, gehören sie in das jeweilige Kapitel eingearbeitet, in dem der jeweilige Anknüpfungspunkt enthalten ist. Grüße --h-stt !? 18:02, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Zu behaupten, dass die Vorwürfe albern sind, ohne das zu belegen, ist albern. Zu behaupten, dass das alles POV ist, um das zu belegen, ist eben auch POV. Die Wahrheit ist: Alle Vorwürfe sind mit seriösen Quellen belegt. Deutsche und internationale Quellen. Darüber kommt der Versuch von den Harbarth-Fans, das alles wieder zu streichen, nicht hinweg. Peinlich sind auch die Versuche, einfach nur wieder so zu tun, als habe er normal als Anwalt gearbeitet und viel verdient, und der hohe Verdienst sei bloße Geschmackssache. Das klingt so, als würde Harbarth hier selber mitschreiben (huhu!), so verteidigt er sich ja immer selber in Interviews. Wenn es nur das wäre, wäre ja alles gut. Das sind aber Ablenkungsmanöver und Nebelkerzen Es ist sehr schön, dass er viel verdient hat, gut für ihn. Das Problem ist: seine gleichzeitige Abgeordnetentätigkeit war von Gesetzes wegen seine Haupttätigkeit. Er durfte nicht so viel daneben zeitlich als Anwalt arbeiten, nur als „Nebentätigkeit“. Gibt er selber zu, angesichts seiner Honorarsummen, dass er - entgegen dem Abgeordnetengesetz! - nicht nur in Nebentätigkeit Anwalt war. Dass er als Vorstand auch noch erhebliche Gelder verdient hat, ohne dass er dafür anwaltlich gearbeitet hat, wie er ja selber indirekt letztendlich zugibt, ist dann schon sehr nahe an dem Verbot für MdBs in 44a Abs. 2 AbgG, Einkommen ohne Gegenleistung zu beziehen. Das ging alles über Jahre. Der Fall ist einzigartig in der Geschichte der Bundesrepublik, seriöse Medien haben das mehrfach aus Interesse aufgegriffen, er hat es nie direkt beantwortet, weil er wohl versucht, dass im Schweigen verschwinden zu lassen. Es ist klar: wer glaubt, dass sei alles nur albern oder POV wenn doch etliche Medien darüber berichten, der möge selber das Gegenteil oder die Albernheit belegen (nicht: behaupten), oder belegen, warum die seriösen Belege nicht relevant sind. Das wird nicht geschehen und nicht klappen, denn sie sind relevant. Kurz: nicht seine Anwaltstätigkeit ist das Problem, sondern dass er das AbgG verletzt hast, wenn man mal über seine Zeit-Budgets und Honorarhöhen nachdenkt, ist das Problem. Wenn die Kritiker des Kritik – Kapitels ehrlich wären, müssten sie auch einsehen, dass es durchaus richtig wäre, hier zu fragen, ob die Honorare nicht doch verdeckte Parteispenden waren. Sind Abgeordnetengesetzverletzer als Bundesverfassungsrichter geeignet? Geschmackssache... --Bill Ablehour (Diskussion) 19:10, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Kannst du belegen, dass er seine Abgeordnetentätigkeit vernachlässigt hat? Nein, kannst du nicht. Er hat eine der anspruchsvollsten denkbaren Tätigkeiten eines MdB stets zur vollsten Zufriedenheit seiner Kollegen erfüllt, er war stellvertretender Fraktionsvorsitzender der größten Fraktion (zugleich Regierungsfraktion) für die Themenbereiche Recht und Inneres. Alles andere ist Werfen mit Dreck. Und dass Medien darüber berichtet haben, dass ein angehender [Richter|Präsident] des BVerfG mit Dreck beworfen wurde, ist kein Grund dass wir das in der Wikipedia auch tun. Dazu haben wir die Richtlinie WP:BIO. Und natürlich kann er die Geschäftsführung der Kanzlei in Nebentätigkeit machen, das verträgt sich mit dem AbgG. Seine Kollegen haben mutmaßlich noch erheblich mehr verdient, denn zu deren Einkommen als Vorstand/Mitglied der Geschäftsführung kamen noch ihre Einkünfte aus den Mandaten hinzu. Das ist eine sehr, sehr teure Wirtschaftskanzlei. Die verdienen sich dumm und dämlich. Aber die liefern dafür auch was. Grüße --h-stt !? 20:27, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Sprücheklopfende Gegenvorwürfe mit wenig Substanz überzeugen niemanden. Bisschen mehr anstrengen bitte in der Diskussion, ok? Kann man alles belegen, siehe den Artikel, vielleicht den doch mal endlich wirklich lesen, anstatt schnuckelig zu behaupten, hier gäbe es nichts zu sehen. Ansonsten: NZZ: „ Harbarth hatte im Bundestag pro Jahr jeweils Nebeneinkünfte von mehr als 250 000 Euro deklariert. Das Nachrichtenportal T-Online.de zitierte jüngst aus einem Vergütungsbericht der Kanzlei-AG Harbarths aus dem Jahr 2018, in dem Monatseinkünfte pro Vorstand von 75 000 bis 100 000 Euro ausgewiesen werden. Kritiker wollten wissen, wie er neben seiner ausfüllenden Tätigkeit als Abgeordneter und stellvertretender Fraktionschef noch so hohe Einkünfte als Anwalt erzielen konnte.“ Siehe: https://www.nzz.ch/international/harbarth-praesident-des-bundesverfassungsgerichts-ld.1556737?reduced=true - Stuttgarter Zeitung: „Rechtsstaatliches Interesse ist es, das den Düsseldorfer Anwalt Klaus Siemon – Insolvenzexperte und CDU-Mitglied – antreibt. In einem Brief an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) thematisierte er vor allem die Einkünfte, die Harbarth als Anwalt erzielte. Im Parlament zählte der oft als brillant gelobte Jurist zu den Topverdienern, neben den Diäten legte er Zuflüsse der höchsten Stufe zehn offen – mehr als 250 000 Euro jährlich. Nach Medienberichten soll er sogar deutlich darüber gelegen haben, was Siemon fragen lässt, wie das neben dem Mandat zu erwirtschaften sei. Wenn Leistung und Gegenleistung nicht zusammen passten, könne das auf eine bezahlte Lobbyistentätigkeit hinweisen; SZA sei bekanntlich ein wichtiger Interessenvertreter der Autoindustrie. Man prüfe seine Hinweise, ließ Schäuble antworten, könne zum Ergebnis aber keine Auskünfte erteilen.“ Siehe https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verfassungsrichter-stephan-harbarth-langer-nachhall-eines-doppeljobs.bc4ad53c-8347-490a-ab8c-ba7fb44f94c8.html - wenn man dann auch noch sieht, wie viele Veröffentlichungen er hat (Gratulation, Respekt!), ist doch klar und schlechterdings nicht mehr zu erklären, wie er diese drei Tätigkeiten (MdB, Anwalt, Wissenschaft) alle miteinander verbunden haben soll. Auch ein Harbarthtag hat nur 24 Stunden... Letztendlich kommt es aber nicht wirklich darauf an, ob er seine Tätigkeit als MdB vernachlässigt hat (das ist die Nebelkerze der Harbarthfans: er war doch ein toller MdB - ja kann doch sein, es geht aber darum, so der Vorwurf in den Medien, dass er Anwalts-Honorare ohne Gegenleistung erhielt, das schafft auch ein guter, fleissiger MdB). Es kommt also vielmehr darauf an, dass das Abgeordnetengesetz es nicht erlaubt, als Abgeordneter Gelder zu erhalten ohne Gegenleistung. Der Vorwurf, gut in vielerlei Quellen belegt, also in etlichen seriösen Medien, ist eben, dass er seine Anwaltstätigkeit nicht in dem Umfang ausgeübt haben kann, in dem er verdient hat. Das war also eigentlich eine Vernachlässigung der Anwaltstätigkeit (nicht der Abgeordnetentätigkeit), aber trotzdem ist es für die Anwaltstätigkeit hoch entlohnt worden. Zumindest ein Teil seiner Vergütung in seiner Anwaltskanzlei ist da aber schon Anhand der eigen (!) Angaben (er musste ja die Vergütung pro Jahr angeben) von Harbarth zweifelhaft, so die Medienberichte und auch die Kritik von Rechtsanwalt Siemon (siehe oben - ein führender Insolvenzrechtsexperte, der es eben gewöhnt ist, als Insolvenzverwalter Zahlungsströmen nachzugehen, der etwas offensichtlich merkwürdig fand und der deswegen den Bundestagspräsidenten auf den Plan brachte). Dass die Medienlage so ist wie sie ist kann man ja nicht in der Wikipedia ändern. Und das gehört dann eben auch hierher. POV ist nix davon. Es ist einfach ein Fakt, dass mehrere Medien so kritisch berichtet haben, und kein einziges Medium mal positiv dagegen argumentiert hat, dass eine Verletzung des Abgeordnetengesetzes durch Harbarth außer Frage stehe. Niemand. Merkwürdig, nicht wahr, angesichts der vielen Berichte (nicht nur 2 Mal im Handelsblatt, bitte bei den Fakten bleiben!)? Interessanterweise gibt es keinen einzigen Artikel, wo mal jemand dagegen argumentiert hat, dass § 44a AbgG in der Causa Harbarth nicht einschlägig sein soll. Kein Zeitungsartikel oder wissenschaftlicher Artikel widerspricht den zahlreichen Medienberichten zur §44a AbgG-Thematik. Mein Vorschlag: Sobald ein Artikel in einer seriösen Quelle erscheint, zitieren wir den insofern, als dass es auch Argumente gibt, warum hier der offensichtliche Anschein einer langjährigen Verletzung des AbgG durch Harbarth doch nicht gegeben ist. Dann sollte man das im Kritik-Abschnitt mit erwähnen. Deal? Die öffentliche mehrfache Kritik an Harbarth zu desavouieren und totzuschweigen ist der Wikipedia nicht würdig - soll doch jemand, anstatt zu zensieren und zu streichen, inhaltlich dagegen argumentieren (wird schwierig...) - Wie wärs? Das wäre anstrengend und Arbeit, sorry für die Harbartfans, kann ich auch nicht ändern, liegt ja an ihm.. the answer to speech is speech. Ach, zur Thematik der Honorarprofessur gibt es einen sehr ausführlichen Artikel in der LTO (sehr seriöse Quelle) von Christian Rath (ein guter Rechtsreporter, auch seriös): https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stephan-harbarth-anwalt-gegen-uni-streit-um-honorarprofessur/ - wer den Artikel gelesen hat, sieht, dass es auch da um Dinge geht, die mehr sind als Drecksvorwürfe. Ebenso hat die RNZ berichtet: https://www.rnz.de/politik/hintergrund_artikel,-bundesverfassungsgericht-jetzt-ist-stephan-harbarth-an-der-spitze-_arid,520603.html Also: bitte den Artikel nicht zensieren oder den Kritik- Abschnitt durch Verstreuung über den Artikel gewollt zur Verschweigung zerstören. An die Arbeit, Leute. Schöne Grüsse (auch an alle mitlesenden Strategie- und Kommunikationsberater). --Bill Ablehour (Diskussion) 22:00, 22. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Bill Ablehour, ich glaube, es liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor. Weder sind h-stt, den ich als äußerst sachlichen, erfahrenen (und regelmäßig wesentlich besonnener als mich handelnden) Autor der Wikipedia überaus schätze, oder ich "Harbarth-Fans". Noch kann es das Ziel eines Wikipedia-Artikels sein, in dem von Dir geforderten Maße mehr oder weniger bedeutende "Kritik" an Herrn Harbarth abzuhandeln. Wir schreiben hier eine Enzyklopädie, sonst nichts! Wir sind keine Journalisten, die mediale Auseinandersetzungen wiedergeben. Auch wenn Dein Account nur den Zweck zu haben scheint, hier bestimmte Behauptungen zu Stephan Harbarth zu propagieren: Dies ist nicht der Zweck des Artikels und nicht Sinn der Wikipedia! Der Artikel zu Stephan Harbarth steht auch nicht für sich allein, für den Du hier individuell irgendwelche, mehr oder weniger plausible Maßstäbe entwickelst. h-stt hat Dich bereits darauf hingewiesen: Es gelten insbesondere WP:BIO und WP:NPOV.
Damit erledigt sich auch die kleinteilige Diskussion über die von Dir hier für diesen Artikel aufgestellten Relevanzkriterien. Glaube mir: Das hat nichts mit Harbarth-Fantum oder sonstwas zu tun. Vielleicht fragst Du Dich einmal: Was hätte der gesamte "Kritik"-Abschnitt im (früheren) Brockhaus zu suchen gehabt? Richtig: Nichts. Niemals gehören solche Abschnitte in eine Enzyklopädie. Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 10:46, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Hier werden einfach weiter Dinge gelöscht, obwohl sie relevant sind. Da bin ich absolut dagegen. Man kann darüber diskutieren, dass ein dezidierter Kritik-Abschnitt nicht gut ist, dann kann man den Artikel alternativ umstrukturieren und die Kritik jeweils direkt in die Biographie einweben. Aber das sind relevante Rezeptionen, die teilweise aus sehr renommierten Quellen stammen (Deutsche Richterzeitung etc.). Es ist selbstverständlich relevant, wie die Wahl Harbarths in der Außenwelt gesehen wird, die Begleitumstände sind relevant für diesen Artikel. --TheRandomIP (Diskussion) 11:51, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Belege bitte die Relevanz der von Dir eingefügten Abschnitte anhand von WP:BIO. Ansonsten gehören sie gelöscht. Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 11:53, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
WP:BIO ist vor allem eine Auflistung an Dingen, die nicht gemacht werden sollen. Wenn du also ein Problem mit einer Textstelle hast, musst du zeigen, warum sie gegen ein Gebot in WP:BIO verstößt. --TheRandomIP (Diskussion) 11:56, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Also bitte, dann lies Dir doch einfach den Thread hier durch. Es geht doch nicht, dass Du Dich ohne jedes Argument gegen die Verbesserung des Artikels an diesen Stellen sperrst. Der indiskutable Zustand ist hier nun zur Genüge festgestellt. Wenn überhaupt, können die von mir gelöschten Passagen ja in den anderen Bereichen anklingen. Nicht relevantes gehört allerdings gelöscht. Nichts anderes habe ich getan. Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 12:10, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
"können die von mir gelöschten Passagen ja in den anderen Bereichen anklingen" kannst du gerne machen, aber das musst du machen, bevor du etwas rauslöscht. In kann der Argumentation nicht folgen, dass es sich um eine "Dreckwurfsektion" handele und es deshalb nach WP:BIO gelöscht werden soll. Da fehlt mir eine nachvollziehbare Begründung, wieso das keine ernstzunehmende Kritik sei. --TheRandomIP (Diskussion) 12:16, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Sag mal, hast du irgendeinen juristischen Beleg dafür, dass ein Einkommen als Vorstand oder Geschäftsführer einer Anwaltskanzlei unter §44a Absatz 2 Satz 3 AbgG subsumiert wird? Nein, natürlich nicht. Das ist eine völlig abwegige Ansicht, die von niemandem geteilt wird. Die findet sich so auch in keinem der von dir bisher vorgebrachten Belege. Kann es sein, dass das deine eigene Interpretation des Gesetzestextes ist? Dann schlage ich vor, dass du mal in einen Kommentar zum AbgG schaust. Ich habe im Artikel zum Gesetz gerade den aktuellsten Kommentar eingetragen. Du findest ihn in jeder Bibliothek einer juristischen Fakultät. Grüße --h-stt !? 13:48, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Mal nach vorne: @TheRandomIP: Lass uns mal die beiden Abschnitte anschauen, die du wieder eingesetzt hast. Der polnische Außenminister findet es also unangemessen, dass ein Abgeordneter zum Verfassungsrichter gewählt wird. Ja und? Hat das irgendeine Bedeutung für die Person Harbarth? Oder wurde es so weit rezipiert, dass wir daran nicht vorbei kommen, weil es Wellen geschlagen hat? Auf beide Fragen kann es nur eine Antwort geben: Nein. Das war einfach nur ein Statement zur Wahl und es ist völlig verpufft. Hinweis: Obwohl es für Harbarth keine Auswirkungen hatte, könnte man dieses Statement evtl in einem völlig anderen Artikel erwähnen, nämlich einem zu den Rechtsstaatsverfahren zu Polen. Denn natürlich war das überhaupt keine Aussage zur Person Harbarth sondern ein klassische Whataboutism, mit dem von den Vorwürfen gegen Polen abgelenkt werden sollte. Ohne diesen Hintergrund ist die Aussage nicht verständlich, dieser Zusammenhang gehört aber nicht in die Biographie Harbarths, sondern eben in einen Artikel über die Rechtsstaatlichkeit Polens.
Zweitens die VDS: Ja, das könnte eine relevante Aussage zu Harbarth sein. Er hat sich mehrfach in besonderem Maße für die verschiedenen Ausgestaltungen der VDS eingesetzt und das könnte im Fall einer weiteren Befassung des BVerG mit der VDS zur Besorgnis der Befangenheit führen. Aber warum zum Teufel wird das in einem "Kritik"-Kapitel abgehandelt? Für welche gesetzgeberischen Projekte sich Harbarth besonders eingesetzt hat, gehört doch ins Kapitel zu seiner Abgeordnetentätigkeit. Nochmal in wirklich, wirklich deutlich: Das hier ist ein biographischer Artikel. Wir stellen hier das Leben der Person Stephan Harbarth dar. Da muss seine Tätigkeit doch in ein Kapitel zur Tätigkeit, mit Zusammenhang und Einordnung und möglichen Folgen. In welcher Biographie hast du jemals ein "Kritik"-Kapitel gesehen? Alleine die Vorstellung ist doch völlig absurd. Kritik-Kapitel sind grundsätzlich und immer strukturell falsch. Sie müssen in jedem einzelnen Fall aufgelöst werden. Bei lebenden Personen sind sie mit dem Grundsatz WP:BIO unvereinbar. Und bei herausgehoben tätigen Personen des öffentlichen Lebens sind sie noch abstruser als sonst, weil es doch so viel schönes Material gibt, mit dem man es viel besser machen kann.
Also: Den polnischen Außenminister brauchen wir nicht. Dessen Statement ist hier bedeutungs- und folgenlos. Die VDS kann ins Kapitel zur Abgeordnetentätigkeit, wenn sie eingeordnet wird in seine sonstigen Engagements, insbesondere sollte geschaut werden, wofür er sich sonst noch intensiv eingesetzt hat. Ohne eine solche Einordnung wäre die Auswahl nur dieses einen Punktes allerdings POV und nach WP:BIO unzulässig. Also, wenn du es drin haben willst, musst du dir die Mühe machen, einen inhaltlichen Querschnitt zu seiner Abgeordnetentätigkeit zu recherchieren und zu schreiben. Und genau das meinte ich oben mit den "lautesten Statements der Medien". Wikipedia wird nicht dadurch besser, dass man einfach das Geschrei aus den Medien abtippt. Das liefert nur "Daten". Die Wikipedia will "Wissen" darstellen und Wissen besteht aus Zusammenhängen zwischen Daten. Grüße --h-stt !? 13:35, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ich glaube, wir sind uns doch in vielen Punkten schon einig. Nur beim Vorgehen gibt es noch Unstimmigkeiten. Ich gebe dir zwar recht, dass dein von dir beschriebener Optimal-Zustand besser als der Status Quo ist, aber der Status Quo ist auch besser als nichts. Also einfach rauslöschen ist mit mir nicht zu machen. Wenn du sagst "gehört doch ins Kapitel zu seiner Abgeordnetentätigkeit." dann kann ich darauf nur antworten, ja gerne, mach das mal, wenn du das wirklich ernst meinst, solltest du das umsetzen. Ich habe das ja nicht in den Kritik-Abschnitt geschrieben, ich versuche hier nur einen Kahlschlag ohne entsprechenden Ersatz zu verhindern. Wenn es hier einfach nur gelöscht wird erweckt das halt den Eindruck dass es eigentlich nur ums Rauslöschen und Beschönigen und weniger ums Verbessern geht.
Bezüglich der Geschichte mit dem polnischen Außenminister: Deine Interpretation ist zu belegen, ansonsten ist das PoV. Man kann immer alles so umdeuten wie es einem gefällt aber relevant ist, was in den Belegen vorkommt. Hast du Belege dafür? --TheRandomIP (Diskussion) 14:16, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Natürlich sind wir beide uns in vielen Aspekten nah. Und zum polnischen Außenminister brauche nicht ich einen Beleg, denn dessen Statement hat keine nennenswerte Verbreitung gefunden und keine Wirkung auf Harbarth gehabt. Damit ist es hier eh falsch. Zum Rest machen wir besser mal einen neuen Abschnitt hier auf, dieses Kapitel ist schon wieder zu lang und unübersichtlich. Grüße --h-stt !? 15:16, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Es ist relevant, wie jemand von anderen gesehen wird. Ob er als Spielball zur politischen Einflussnahme gesehen wird, oder als unabhängig und selbstbestimmt. Es geht um Einordnung und Zusammenhänge aufzeigen. Das ist Aufgabe der Wikipedia. Personen-Artikel in der Wikipedia sind mehr als reine Auflistungen von Geburtsdatum und Werdegang. Man kann sich dann natürlich überlegen, ob das unter "Kritik" stehen soll, denn ich gebe dir recht dass ein polnischer Außenminister vielleicht selber nicht neutral ist. Aber dennoch hat es ja einen Informationsgehalt, dass er sich gerade Harbarth für diese vermeintliche Kritik ausgesucht hat, und nicht irgendeinen anderen Richter. Wenn du das jetzt einfach rauslöscht mit dem Verweis, der Außenminister sei ja selber auch kein Saubermann, betriebst gerade du Whataboutism, also genau das, was du an ihm kritisierst. Ich würde das eher woanders einordnen, vielleicht in einem Kapitel "Rezeption". --TheRandomIP (Diskussion) 17:11, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Eine Frage: Aus dem Artikel wird auch ohne die "Kritik-Sektion" hinreichend klar, dass Stephan Harbarth neben der Abgeordnetentätigkeit viel Geld verdient hat und er in einer Kanzlei tätig war, die etwa VW vertreten hat. Könnte man da den Abschnitt zum angeblichen Verstoß gegen § 44a AbgG nicht ganz streichen? Der Vorwurf, dass gegen das AbgG verstoßen wurde, ist haltlos. Alle Tatsachen, die damit zusammenhängen, sind erwähnt. Die Wertung, ob das in Ordnung war oder ist, kann man auch dem Leser überlassen. Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 09:55, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Dass die Vorwürfe haltlos sind, ist deine Privatmeinung. Man kann den Inhalt gerne umstrukturieren, aber er sollte erhalten bleiben. Auch erhobene Vorwürfe und Kritik sollte grundsätzliche erhalten bleiben, sei es nun in einem extra Kritik-Abschnitt oder mit seiner Biographie verknüpft. Auch eine Bewertung, die von reputablen Quellen kommt, ist für die Wikipedia relevant. Du willst scheinbar einfach nur alles negative löschen, was schon etwas seltsam ist und den Eindruck erweckt, dass du nicht ganz neutral bist. --TheRandomIP (Diskussion) 13:58, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Warum ist es meine "Privatmeinung", dass der behauptete Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz haltlos ist? Im Text selbst wird der Vorwurf als "ersichtlich spekulativ und ohne äußeren Anlass ins Blaue hinein vorgebracht" bezeichnet. Gerichte haben die betreffenden Vorwürfe ebenso nicht anerkannt. Handelsblatt, T-Online und einzelne Anwälte halte ich auch kaum für in einer Enzyklopädie zitierbare Quellen, wenn es um die Frage geht, ob juristische Analysen haltbar sind. Aus meiner Sicht wäre völlig ausreichend, die tatsächlichen Zusammenhänge im Artikel darzustellen (was bereits geschieht). Meinetwegen kann man noch erwähnen, dass "vereinzelt" die Frage aufgeworfen wurde, ob dies mit dem AbgG vereinbar ist. Aber das sollte es dann auch sein. Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 14:53, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Du bewertest die eine Sichtweise als die Wahrheit und die andere als "Dreckwurf". Damit bist du nicht mehr neutral. Wärst du neutral, würdest du einfach beide Sichtweisen darstellen, ohne zu werten. Das macht der Abschnitt bereits. Somit ist keine Verletzung gegen Neutralität erkennbar und es kann so bleiben. --TheRandomIP (Diskussion) 15:56, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ach komm. Ein Verstoß gegen das AbgG wird von seriöser Seite bei Harbarth nicht festgestellt. Die Behauptung, er habe gegen dieses Gesetz verstoßen, ist bei der Tatsachenlage juristisch unvertretbar. Es ist ein Verstoß gegen enzyklopädische Standards, wenn so etwas derart breit ausgewalzt hat. Wir stellen ja hier auch nicht in mehreren Absätzen fest, dass Harbarth bislang keinen Diebstahl und auch keine Untreue begangen hat. Daher: Die Diskussionen um das Abgeordnetengesetz mag man kurz erwähnen, ansonsten gehören sie aber nicht in eine Enzyklopädie (ja, und werden so tatsächlich zum Dreckwurf). Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 20:55, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Dass die Vorwürfe bezüglich §44a AbgG haltlos sind, ergibt sich daraus, dass sie bereits Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde waren, die nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Das ist durch. Niemand vertritt es mehr. Grüße --h-stt !? 14:11, 27. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Warum sollten wir in die Wikipedia schreiben, was der polnische Außenminister zur Wahl eines deutschen Richters am BVerfG sagt? Was ist daran von Bedeutung? Und wenn es ein kenianischer Marathonweltrekordler wäre? Nein, dieses Statement hat keinerlei Bedeutung für die Person Harbarths und seine Tätigkeit. Daher gehört es nicht in seine Biografie und in den Wikipedia-Artikel. Die Wikipedia wird doch nicht dadurch besser, dass man alles in Artikel schreibt, was man per Google finden kann. Es bleibt uns nichts anders übrig als Auszuwählen. Das ist der Unterschied zwischen Daten und Wissen. Und eine Aussage des polnischen Außenminister zu einem deutschen Verfassungsrichter hat mit Wissen nichts zu tun. Grüße --h-stt !? 14:16, 27. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Es wirkt auf mich als wenn hier zwei sehr unterschiedliche persönliche Perspektiven aufeinander treffen. Eine sehr juristisch geprägte. Und eine sehr moralisch geprägte. Beide haben ihre Berechtigung. Denn: Es gibt im Sinne des Gesetzes nichts justiziables. Das sollte unbestritten sein. Moralisch aber, wie ich weiter oben schon mal schrieb, ist die Situation anrüchig. Bei den meisten Personen wäre das kein Problem, allerdings steht Hr. H. der zentralen Institution vor welche die Brücken zwischen Moral und Gesetz in unserer Gesellschaft definiert. Um zu untermauern was ich mit 'Anrüchigkeit' meine und warum der Kritikpunkt behaltenswert ist, eine dritte Perspektive, nämlich die der schnöden BWL: SZA hat 2017 (2018) 2,1 (2,4) Mio.€ Gewinn ausgeschüttet, bei 24 (24) Partnern. Wir kennen zwar weder genaue Anteilsverteilung noch die exakte Gesellschafterstruktur, aber so wie ich den bisherigen Konsens interpretiere, sollten die Einnahmen - um nicht kritikwürdig zu sein - nicht aus einer Vollzeitanwaltstätigkeit stammen, sondern nur aus Anteilsgewinnen. Und da tut sich zu den gemeldeten Einnahmen eine gewisse Lücke auf. Kompromissvorschlag: Die explizite Nennung vom §44a Kartoffelsalatgesetz streichen (maximal in den Fließtext mit der deutlichen Verknüpfung das die Vorwürfe juristisch unhaltbar waren), und den Gesamtpassus aber drinnen lassen. --BlaeX (Diskussion) 11:03, 25. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Es muss vor allem strikt nach Quelle vorgegangen werden. In der Quelle (Handelsblatt) steht "Dazu sei er aber laut Abgeordnetengesetz gar nicht befugt, meinen Schmitz und Sauer." Das kann man also schon so schreiben. Was nicht in der Quelle steht, ist welcher Paragraph genau gemeint ist. Das haben einige Wikipedianer frei interpretiert, was nicht erlaubt ist, also habe ich es gestrichen. Ferner fand ich das Zitat von Sachs unverständlich und mangels öffentlich einsehbarer Quelle habe ich das Zitat ganz gelöscht. Dass die Verschärfung des Abgeordneten-Gesetz mit Harbarth zu tun habe, war außerdem nicht belegt. Es ist wichtig, dass man in die Belege schaut, also Zusammenhänge nicht neu erfinden, aber auch keine Dinge verschweigt, die klar in den Belegen auftauchen (wie das Dr Möpuse gerne hätte...) --TheRandomIP (Diskussion) 12:26, 25. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Das Handelsblatt halte ich nicht für eine reputable Quelle, wenn es um juristische Subsumtion gilt. Auch halte ich es nicht für enzyklopädisch relevant, was zwei Anwälte so zu sagen haben. Weiter halte ich es für nicht zielführend, wenn Wikipedia hier dem Leser moralische Wertungen vorsetzt. Richtig ist es, den Sachverhalt darzustellen: Harbarth war Abgeordneter und er hat nebenher in einer Großkanzlei eine Menge Geld verdient. Dies ist doch genau das, was der Leser einer Enzyklopädie erwarten darf, und seine Schlüsse darf er daraus selbst ziehen.
Enzyklopädisch relevant mag indessen sein, welche Diskussionen es um die Ernennung und Wahl Harbarths gab. Ich habe mal bei den Supreme Court Judges geguckt: Den dort noch wesentlich aufgeheizteren Nominierungsprozessen wurden (imho zu Recht) eigene Artikel gewidmet ((Beispiel hier). Es ist um den Ernennungsprozess Harbarths herum ja auch einiges interessant: Etwa, dass einige wohl erst MdB Günter Krings nominieren wollten, dass Heribert Hirte es auch gerne geworden wäre und sich darum wohl ein kleines Intrigenspiel entwickelte. In diesem Zusammenhang könnten die Vorwürfe gegen Harbarth wahrscheinlich relevant sein, weil sie Einfluss auf diesen Prozess nehmen sollten. Im Artikel zu seiner Biographie finde ich sie aber nach wie vor deplatziert. Dass der Nominierungsprozess einen eigenen WP-Artikel verdienen könnte, zeigt etwa diesr Artikel auf sz.de, den ich auf die Schnelle gefunden habe. Dort wurde die Harbarth-Entscheidung immerhin als die wichtigste Personalentscheidung der Legislaturperiode bezeichnet (der BVerfG-Präsident ist imho auch sicher wichtiger als der Bundespräsident, der ja mehr so ein Grüß-Gott-August ist). Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 16:23, 25. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ich denke das ist jetzt weit genug gegangen. Wenn die beiden unter redaktioneller Kontrolle so zitiert werden, kann man in den Artikel schreiben, dass die Anwälte XY das gesagt haben. Da muss nichts ausgelagert, abgetrennt oder gewichtet werden. Sollte jemand etwas gegenteiliges behaupten, das ebenfalls auf einer seriösen Plattform veröffentlicht wurde, kann man das immer noch danebenschreiben. Alexpl (Diskussion) 17:55, 25. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Die Vorwürfe, dass Harbarth gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen habe, kamen erst NACH seiner Nominierung, Wahl und Ernennung zum Bundesverfassungsrichter in der Öffentlichkeit auf. Das sieht man daran, dass die Medien erst so ab Mitte 2019 darüber berichten, prominent die Stuttgarter Zeitung, nachdem Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Siemon das aufgefallen war, er das durchgerechnet und Briefe an den BT und das BVerfG und etliche Medien geschrieben hat (sowie erfolglos Verfassungsbeschwerde erhob), um darauf hinzuweisen. Erst dann hat Schäuble das ja untersuchen lassen, und das Ergebnis der Untersuchung wurde nicht veröffentlicht. Das Thema hat also mit Harbarths Nominierungsprozess und etwaigen Eifersüchteleien anderer nichts zu tun (auch wenn manche das oben irrig andeuten). Vor seiner Wahl wurde an Harbarth kritisiert, dass er Unternehmensanwalt war. Das ist aber ein anderer, ein politischer Vorwurf, denn das war ja zu Recht legal. Beim Vorwurf der angeblichen langjährigen Verstöße von Harbarth gegen das Abgeordnetengesetz, sofern verdeckte Parteispenden als Anwaltshonorare getarnt worden sein sollten (was nicht legal ist), was die reputablen Quellen evtl. andeuten, würde es um Rechtsbruch gehen. Das ist ein anderer Vorwurf, den de vielen reputablen Quellen da machen. Das Thema hat bei seiner Nominierung und Wahl aber noch keine Rolle gespielt, es fiel erst nach seiner Wahl auf, nachdem Siemon das als Experte durchgerechnet hatte und seiner Ansicht nach belegte, dass Harbarth zeitlich seine Anwaltshonorare wohl kaum in Gänze erarbeitet haben kann. Das wäre hier dann, wenn es denn stimmt, fast ein Fall wie Wirecard, wo auch erst viele spöttelnd abwiegelten.. obwohl es offensichtlich war und alle wussten, Siemon hat das allen wichtigen Institutionen per Brief geschrieben... Deswegen muss es auch in Harbarths Artikel enthalten bleiben, weil es nicht in einen separaten Artikel zu seiner Nominierung und Wahl gehört, denn da war doch noch gar nicht Thema.. Das Thema muss auch deswegen im Artikel verständlich erwähnt werden, weil in den nächsten Jahren von Harbarths Amtszeit leider zu erwarten ist, dass Kläger/Antragsteller vorm BVerfG ihn als befangen bzw. seine Wahl zum BVerfG-Richter als nichtig (wegen Täuschung des BT, das ist grds. möglich, sagte das BVerfG in seiner Ablehnung des Antrages von Petry gegen Harbarth)) rügen werden, und um das zu verstehen, werden die Leute in der Wikipedia lesen wollen, was denn dazu schon früher dazu gesagt wurde, um es besser einordnen zu können --190.105.239.130 00:28, 26. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Nein, was irgendwer per Brief an irgendwen schreibt gehört nicht in die Wikipedia. Auch nicht, wenn der Autor Anwalt und Insolvenzverwalter ist. Die Vorwürfe waren bereits Gegenstand einer (erfolglosen) Verfassungsbeschwerde und sich damit durch. Es ist nichts dran. Sie waren übrigens zwischen der Wahl zum Richter und der Berufung zum Präsidenten und haben letzter nicht geschadet. Auch das spricht gegen eine Erwähnung in der Wikipedia. Irgendwo oben schreibt jemand, dass es sich beim Einkommen Harbarths um Gewinnanteile handeln müsse und rechnet aus dem Gesamtgewinn: Das ist natürlich auch falsch. Die Beträge können sich aus einer Kombination von Vorstands- (später Geschäftsführungs-) Gehalt und Gewinnanteilen zusammensetzen. Das ist sogar nicht unwahrscheinlich, weil die Zahlung namhafter Gehälter an die Leitungsebene steuerlich günstiger ausgestaltet werden kann. Aber all diese Debatten gehören nicht in die Wikipedia. Nicht zuletzt, weil die Belege dazu nichts hergeben. Die Vorwürfe sind entkräftet, deshalb dürfen wir sie nach WP:BIO nicht mehr erwähnen. Denn es bleibt immer Dreck hängen. Das ist aber nicht die Aufgabe der Wikipedia. Grüße --h-stt !? 14:11, 27. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Ein "Es ist nichts dran" von dir genügt offenbar nicht, um einfach alle als "schlecht" erachtete Belege auszuräumen. Wenn du Belege zitieren würdest, die deine Position stützen, wäre das hier schon lange zu einem Ende gekommen. Alexpl (Diskussion) 17:22, 27. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Wenn du dich meinem Tonfall zuwendest, heißt das, dass du zur Sache nichts zu sagen hast? Ich vermisse immer noch eine Begründung, warum es für die Biographie von Harbarth wichtig sein soll, was der polnische Außenminister zur Berufung eines deutschen Verfassungsrichters zu sagen hat. Magst du darauf noch antworten? Grüße --h-stt !? 14:20, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Offen gestanden kann ich nicht verstehen, wie man auf den ausufernden Darstellungen zum (angeblichen) Verstoß gegen das AbgG derart bestehen kann. Ich habe mal bei Beck-Online recherchiert. Ich sehe keine juristisch reputable Quelle, die ernsthaft einen Verstoß Harbarths gegen das AbgG annimmt. Gerichte haben die Vorwürfe auch direkt verworfen. Und wir widmen dem hier zwei Absätze? Ich verstehe gar nicht, was das soll. Bestensfalls ein Hauptsatz im Haupttext wäre angebracht. Nach Recherche schließe ich mich also h-stt an: Es ist nichts dran. Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 15:43, 1. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Auch ein juristisch haltloser Vorfwurf ist relevant, wenn er in den Medien diskutiert wurde. Der Beitrag von "190.105.239.130" bringt das gut auf den Punkt. Bist du überhaupt für Argumente zugänglich oder willst du um jeden Preis deine Sichtweise durchsetzen? --TheRandomIP (Diskussion) 15:48, 1. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Haltlose Vorwürfe sind enzyklopädisch relevant? Und das durch Auswalzen auf zwei Absätze? Wenn das wahr ist, dann lass uns doch die Sektion wirklich in "Dreckwurfsektion" umbenennen. Oder wir machen einen Artikel draus, der einer Enzyklopädie würdig ist. Dann nennt man die Vorwürfe entweder gar nicht, oder - wenn Du unbedingt willst, man nimmt sie in die Beschreibung des Sachverhalts weiter oben auf, mit den entsprechenden Zitaten. --Dr Möpuse gips mir! 18:30, 1. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Ich habe keine Lust das alles nochmal zu lesen: Hast du Belege, die deine "da ist nichts"-Position stützen? Nur mit Penetranz ist da nicht viel zu machen. Alexpl (Diskussion) 19:19, 1. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Auch zu möglichen Strukturänderungen gab es schon genug Äußerungen, die könntest du aufgreifen und in konstruktive Artikel-Verbesserungsvorschläge und -Änderungen übersetzen. Wenn du an konstruktiver Arbeit interessiert bist (was mir immer schwerer fällt, zu glauben) --TheRandomIP (Diskussion) 20:32, 1. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Hier dreht sich manches im Kreis. Grundsätzlich ist es schon richtig, dass man ein eigenes Kapitel „Kritik“ hat und nicht die Kritik diskret in den Text eingearbeitet wird. Es sollte auch stehen, wer für was kritisiert wird. Genau das fehlt im Artikel. Das heißt konkret:
1. Hat St.H. als Verfassungsrichter Fehler begangen? 2. Werden ihm Irregularitäten vor seiner Wahl vorgeworfen? 3. Verlief die Wahl irregulär (das wäre dann Kritik an den Wahlorganen)? 4. Hat er als Anwalt zweifelhaft gearbeitet (z.B. bei Cum/Ex)? 5. Wurde während seiner Tätigkeit in der Kanzlei von anderen zweifelhaft gearbeitet (das träfe dann die anderen Anwälte), hätte er mit Kenntnis davon das anzeigen müssen (träfe ihn selbst) ? 6. Hat er als Anwalt zuviel verdient (wen trifft diese Kritik?) ? 7. Hat er sein Mandat vernachlässigt, weil er ja gleichzeitig als Anwalt tätig war ? 8. Oder hat er seine Anwaltstätigkeit vernachlässigt, weil er ja Abgeordneter war (und damit unverschämt bei seinem Arbeitgeber abkassiert)? 9. Ist überhaupt ein (ehemaliger) Abgeordneter als oberster Richter tragbar (Gewaltenteilung) (Kritik träfe dann den Gesetzgeber, der dieses als Möglichkeit vorsieht)? 10. Ist er aus Gefälligkeit Professor geworden (damit wird die Uni kritisiert)? 10. Hätte er sich als Abgeordneter mit Ambitionen auf ein hohes Richteramt an der Gesetzgebung überhaupt beteiligen dürfen (das trifft wiederum ihn)? etc.etc.
Teilweise sind es echte Vorwürfe, teilweise ist das mehr eine Kritik am Gesamtsystem. Im Artikel wird das unter der einheitlichen undifferenzierten Überschrift „Kritik“ völlig unsortiert aufgelistet. Ich vermute, Dr. Möpuse denkt an eine gezielte Rufschädigung durch diese Auflistung. Das wäre fatal. Die sehe ich auch nicht. Es wäre nur darauf zu achten, dass der jeweilige Adressat der Kritik klar ist und das dieses ganze Kapitel nicht letztlich den ganzen Artikel überwuchert. (Konkret heißt das, dass man bei Personen im politischen Leben immer eine breite mediale Basis für Kritik findet, man könnte fast jeden Politikerartikel zu 3/4 und mehr mir Kritik füllen. Die meisten unserer Politik-Artikel sind trotzdem in Ordnung, weil die Proportionen gewahrt werden. Das ist auch hier wichtig). --Dioskorides (Diskussion) 21:29, 1. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Kommunikationsberater am Werk?[Quelltext bearbeiten]

Wenn man liest, wie die durch etlich reputable Quellen belegte Kritik in dem obigen Abschnitt zur Kritik an der Kritik in etwas repetetiver Art und Weise abgetan und zum Löschen vorgeschlagen wird ohne echte Argumente, kann man sich des fast naheliegenden Eindrucks nicht ganz erwehren, dass leider im Ergebnis (nicht: im Auftrag, keine Unterstellungen) die Streichungsvorschläge nur einer Kommunikationsagentur dienen, den Artikel im Sinne des Kunden zu verschönern. Ist hoffentlich nur Zufall. Wie solche Agenturen bei der Konzernberatung arbeiten, steht hier zB: https://www.manager-magazin.de/unternehmen/brunswick-gauly-advisors-hering-schuppener-cnc-schatten-spieler-a-00000000-0002-0001-0000-000167041219 Konzernanwälte (wie der Protagonist des Artikels), die die Großindustrie beraten, werden diese Kommunikations-Profis aus ihrer Mandatsarbeit kennen, mit denen aus problematischen Sachverhalten schöne, den Geschäftsbetrieb nicht störende Stories werden --Bill Ablehour (Diskussion) 05:37, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Ja, ist klar! Du bist da einer ganz großen Sache auf der Spur! Sowohl h-stt als auch ich sind bezahlte Schreiberlinge! Alarm!
Ich könnte Dich jetzt noch einmal darauf hinweisen, was Wikipedia nicht ist, was der Neutrale Standpunkt bedeutet oder was WP:BIO aussagt. Aber das interessiert Dich nicht, da Dein Account nur den Zweck hat, bestimmte Thesen im Artikel zu Stephan Harbarth unterzubringen. Da ist jede Diskussion sinnlos. Wenn Du beim Dreckwurf gegen Herrn Harbarth nicht weiterkommst, bewirfst Du halt alle, die Dich daran hindern. Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 09:50, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Danke, genau den Stil meinte ich, leider, danke, dass das noch mal so schön belegt wird, spricht für sich selbst. Getroffene bellen... Ok, dann ist doch alles in Ordnung, viel Spass bei der Säuberung. Freundliche Grüße --Bill Ablehour (Diskussion) 09:57, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Was ist los? Kannst Du nur in schwarz/weiß Gegensätzen denken? Glaubst du wirklich, dass es irgendjemanden trifft, wenn Du Dich hier in steilste Thesen verrennst?
Wenigstens funktioniert Deine Selbststkontrolle noch ein wenig, wenn ich mir diese Fassung Deines Texts anschaue, die Du glücklicherweise dann doch um die absurdesten Behauptungen gelöscht hast. Mein Tipp: Schlaf mal ein paar Nächte über die Frage, was eine Enzyklopädie ist. Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 10:02, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Polnischer Außenminister[Quelltext bearbeiten]

Ich rege nochmal an, das Statement des polnischen Außenministers zu entfernen. In dem einen Satz steht nichts davon, warum wir eine Aussage eines polnischen Ministers zur Wahl eines deutschen Verfassungsrichters in dessen Biografie erwähnen sollten. Dazu müsste eine Wirkung dieses Statements auf die Biografie aufgezeigt werden. Die gibt es aber nicht. Deshalb gehört das hier nicht rein. Grüße --h-stt !? 16:34, 7. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Natürlich ist das relevant. Es zeigt eine Wahrnehmung von Außen. Wie Harbarth von anderen Personen wahrgenommen wird. Darum geht es hier. --TheRandomIP (Diskussion) 16:43, 7. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Ohne die Einbettung in den Kontext ist diese Aussage wertlos. Seit wann äußern sich Außenminister fremder Staaten zur Personalauswahl deutscher Gerichte? Das dürfte sowas von außergewöhnlich sein, dass sich die Frage nach dem Kontext geradezu aufdrängt. Und ebenso drängt es sich auf, diese „Affäre“ in den Kontext der internationalen Diskussion um die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu sehen, also platt gesagt: „Guckt mal alle her, die Deutschen sind auch nicht besser als wir.“ Meine Vermutung, vielleicht liege ich falsch und Czaputowicz hat eine detailiierte personelle Qualitätsanalyse angestellt. Vielleicht, vielleicht. Aber is alles egal, Haupsache erst mal alles rinn in den Artikel. Warum wird nicht wenigstens der Kontext, also die 2-3 Sätze drumherum oder die Gelegenheit, bei der das gesprochen wurde, angegeben? --Dioskorides (Diskussion) 17:17, 7. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Danke schön für die Statements, ich habe den Abschnitt eben entfernt. Dieses Statement hat keine erkennbare Wirkung auf die Person Harbarths oder sein Leben und ist hier daher fehl am Platze. Grüße --h-stt !? 13:43, 10. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

"Waffenbruderschaft"[Quelltext bearbeiten]

Bis zu dem Rundfunkgebühren-Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe ich mich mit H. nicht weiter beschäftigt. Beim Herumlesen fallen mir dann heftige Stellungnahmen wie diese auf. (Manchmal ist es ja ganz gut, Volkes Stimme zu hören.)

--

https://www.cicero.de/innenpolitik/rundfunkbeitrag-verfassungsgericht-ard-zdf-sachsen-anhalt-reform
Manfred Sonntag | Do, 5. August 2021
Waffenbruderschaft
Danke Herr Gräber, auch hier wird klar, wir sind in einer Postdemokratie gelandet. Eine Oligarchie ohne Diktator. Die Bonzen in den Parteien und Organisationen haben in 16 Jahren einen Filz aufgebaut welcher jede freie Stelle mit ideologisch und machtpolitisch treuen Vasallen bestückt. Das beste Beispiel ist der Gerichtspräsident Harbarth. Er wurde während seiner Politikerlaufbahn von Merkel auf diesen Posten gehievt. Damit ist das oberste Gericht und alle untergeordneten Rechtsorgane mit der Exekutive gleichgeschaltet. Die Mainstream-Medien sind ebenfalls gleichgeschaltet. Und das Parlament (Legislative) hat sich in typischer deutscher Tradition selbst entmachtet und die unbegrenzte Ermächtigung der Exekutive beschlossen. Was das für die Bürger bedeuten wird haben die Prügelorgien der Berliner Polizei am Sonntag gezeigt. Jetzt fehlt nur noch das berühmte Orwellsche "Ministerium für Liebe" mit Mielkes Leitspruch "Ich liebe Euch doch Alle" über dem Eingang.

--Delabarquera (Diskussion) 21:29, 9. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Telepolis als Weblink[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer:질량 분석, der Telepolis-Beitrag ist sehr POV-lastig und stellt eine Verschwörungstheorie auf, Telepolis ist auch kein wirklich renommiertes Medium "vom Feinsten" (WP:WEB. Ich halte diese einseitige Meinungsäußerung für nicht als Weblink geeignet, auch wenn Du sie als "interessant" empfindest. Ich setze Deine Einfügung zurück, bitte wiederhole sie nicht, bevor nicht weitere Meinungen dazu eingegangen sind. --Rudolph Buch (Diskussion) 01:06, 19. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Kann auf Telepolis nicht jeder Dödel veröffentlichen? Ich halte diese Seite für kein seriöses Medium. Nur wenn ein ordentlicher Professor auf Telepolis schreibt oder ein Interview gibt, könnte man m.E. über eine Verlinkung diskutieren. --Longinus Müller (Diskussion) 16:57, 5. Dez. 2021 (CET)Beantworten
+1 --ClenX (Diskussion) 18:42, 7. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Mit Verlaub, aber das ist Unfug. Telepolis veröffentlicht auch eher abseitige Themen. Aber es kommt aus einem angesehenen Verlag und hat eine journalistisch tätige Redaktion. Dass ihr diesen Beitrag für ungeeignet haltet, kann ich nachvollziehen. Aber eine generelle Ablehnung von Telepolis ist nicht sinnvoll. Grüße --h-stt !? 21:23, 15. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Auf Telepolis werden immer wieder Artikel von Verschwörungstheoretikern veröffentlicht. Dort tobten sich bspw. 9/11-VTler aus wie [[Mathias Bröckers]]. [[Daniele Ganser]] wird dort unkritisch interviewt usw. Telepolis wird von VT-Forschern wie [[Michael Butter]] bei den Alternativem Medien eingestuft, die VT als seriöse Nachrichten verkaufen. Im übrigen sind solch politisch einseitigen Magazine grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen, ob es nun das Neue Deutschland, der Bayernkurier oder Telepolis ist. Eine Redaktion macht eine Zeitung alleine nicht seriös; Daily Mail und The Sun haben auch Redaktionen. --ClenX (Diskussion) 21:57, 15. Dez. 2021 (CET)Beantworten

„Parteisoldat“[Quelltext bearbeiten]

Dinner im Kanzleramt: „Versuch einer Einflussnahme der Politik auf das Verfassungsgericht“.

Harbarth dabei im Zentrum der Kritik, so urteilt etwa „Gerhard Strate, einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger und Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer [..] der Abend [sei] mehr als nur eine persönliche Begegnung zweier Verfassungsorgane und beinhalte die „freudige Wiederbegegnung der Regierungschefin mit einem ihrer ehemals treuesten Parteisoldaten: Stephan Harbarth ist als Präsident des Bundesverfassungsgerichts ein echter Glücksfall für die Regierung.“ Resonanz u.a. bei ZDF und BR. Dazu sollte noch was in den Artikel. --Anti ad utrumque paratus 21:47, 30. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Maßnahmen gegen Corona-Pandemie[Quelltext bearbeiten]

Unter „Kritik“ fehlt ein Abschnitt zu diesem Thema. In der NZZ (vgl. hier) war zu lesen: „Beispiellose Grundrechtseinschränkungen und ein sehr stilles Bundesverfassungsgericht mit einem Duzfreund der Kanzlerin an der Spitze: Diese Mischung erregte Besorgnis.“ Auch Harald Martenstein säte im Berliner „Tagesspiegel“ Zweifel an der Unabhängigkeit Harbarths (vgl. hier). --Longinus Müller (Diskussion) 16:52, 5. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Abschnitt angebliche "Cum-Ex-Geschäfte"[Quelltext bearbeiten]

wurde regelwidrig wieder eingefügt, obwohl 1. TExt dopppelt (Kanzleizugehörigkeit ist bereits erwöhnt und 2. Wienand und seine Meinung irrelevant ist, insbesondere da sie eine Art "Kontaktschuld" unterstelt, keinelei Beleg für "Geschäfte" liefert und somit sowohl gegen WP:Q als auch gegen WP:BIO verstößt. --Chianti (Diskussion) 14:46, 19. Nov. 2023 (CET)Beantworten

+1: Die Ausführungen haben m.E. nichts in einer Enzyklopädie zu suchen, siehe eins drüber und WP:Was Wikipedia nicht ist (2. und 3.). --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 15:31, 19. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Hm, ... ich teile noch immer die Auffassung, die wir vor drei Jahren hier herausgearbeitet haben.
Dein Argument # 1. stimmt selbstverständlich. Der Fakt ist doppelt. Jedoch wird er hier mit einer anderen Formulierung mit einer gewissen Tragweite verknüpft und für die Einordnung benötigt.
Dein Zweiter Punkt ist im wesentlichen die verlinkte Diskussion - besonders in puncto NPOV, wie mir scheint.

Dem möchte ich hinzufügen: Seit dem höchsten Richteramt gibt es meiner Meinung nach durchaus eine Relevanz des Sachverhaltes. Denn es handelt sich nicht mehr nur um einen Verwaltungsposten den die Person begleitet, sondern im weiteren Sinne auch um eine moralisch relevantes Amt. Natürlich wird in der Cum-Ex-Causa eine Kontaktschuld ohne nachgewiesenen Bezug unterstellt. Natürlich ist das nicht supersauber im Wikipedia Sinne und musste / wurde in Bezug auf die gewählte Formulierung diskutiert. Aber gerade unter den moralischen Aspekt seines derzeitigen Amtes ist es relevant, denn: Wenn ich drei mal neben einer brennenden Mülltonne angetroffen werde, und drei mal kein Feuerzeug bei mir gefunden wurde, dann sind die Chancen doch schon recht überschaubar, dass ich unbeteiligt bin. Zumal wir bei seinem Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt nicht von einem drölfzig-tausend-Mann starken Konzern reden.
WP:BIO spielt daher in der wörtlichen Auslegung hier eine untergeordnete Rolle. Interessant ist - eben wegen der vorbenannten moralischen Ebene seines Amtes und dessen gesellschaftlicher Auswirkungen - die brennende Mülltonne durchaus. Denn sie ermöglicht mir als Leser - in der Summe aller Mülltonnen - die Einordnung des derzeitigen Amtsträgers und seiner Entscheidungen.

Last but not Least - wie jeder hier an den ausufernden Diskussionen sehen kann, gibt es bei der Person um die es geht eine für Wikipediaverhältnisse starke Interessengemeinschaft in der Relativierung von Kritik. Wer vergleichbare Personenartikel betrachtet, wird mindestens eine starke Differenz der Bearbeitungsanzahl feststellen. Kleiner Drei wird der betroffenen Person ein sehr überdurchschnittliches Geltungsbedürfnis nachgesagt. Das führt in Hinblick auf das anhaltende, langjährige Interesse und die bürozeitenlastigen Bearbeitungszeitpunkte einiger Autoren hier zu spannenden Fragen in Richtung des bezahlten Schreibens, und macht jede Kritik, auch wenn sie nicht supersauber ist, besonders schützenswert.

Mein Vorschlag ist: Anstelle von Kritik löschen - mal was Positives aus seinem Dunstkreis ergänzen. Ein Mann mit so viel Macht wird sicherlich auch viel Gutes getan haben, was wir hier rezipieren könnten. Gern genauso unter "Dehnung" der WP:BIO wie es die Kritiksektion tut. Dann kann sich jeder Leser am Ende selber ein Bild machen. Ohne das wir hier eine Einordnung und Zensierung vorweg nehmen müssen.

LG--BlaeX 10:03, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Es wirkt auf mich irgendwie erfrischend, dass so offen eingeräumt wird, dass die betreffenden Inhalte eine Dehnung der WP-Prinzipien darstellen, aus enzyklopädischer Sicht nicht sauber sind, es um eine moralische Ebene gehen soll. Doch genau dafür darf in der Wikipedia kein Platz sein, wenn man den vier für unveränderlich erklärten Grundprinzipien folgt. Für einen Kuhhandel, wie er von BlaeX vorgeschlagen wird, sehe ich hier keinen Raum. Die betreffenden Inhalte stehen nicht im Einklang mit dem Regelwerk der WP, woran eine irgendwann von etwa einer Hand voll Leuten getroffene Absprache nichts ändert. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 13:02, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Erfrischen wäre jetzt nicht meine Wortwahl. Genauso wenig wie unveränderlich und die Hochstilisierung der Prinzipien zu göttlichen Geboten die jedem Inhalt über gestellt sind. Aber die Formulierung ist eine valide Perspektive.Mir wäre es wichtiger den Fakt - der mit Quelle entsprechend der Diskussion aus 2020 sensibel formuliert ist, als zulässige Einordnungshilfe zu benennen.
In der Realität ist unser alltäglicher "Kuhhandel" bei unseren Artikeln der essenzielle Unterschied zwischen einem Brockhaus und dem was wir hier geschaffen haben. Und in diesem Sinne: Bisher blieb es bei dir bei der nackten Behauptung das der Sachverhalt enzyklopädisch sei. Könntest du das weiter Ausführen? (In dem Sinne, das die Artikel von Al Capone und Narges Mohammadi deinen Ansprüchen ja ebenfalls nicht genügen sollten, ohne das du vehement intervenierst.) Respektive - was ist die Motivation ausgerechnet diesen bereits diskutierten Block zu kritisieren?
LG--BlaeX 22:43, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Mit deiner obigen Argumentation gibst du die Verstöße gegen WP:NPOV und gegen WP:BIO sehr deutlich zu. Dazu kommt: Lars Wienand musste wegen anderer Falschbehauptungen bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben [10] und scheidet daher als verlässliche Quelle völlig aus. --Chianti (Diskussion) 13:09, 28. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Bleiben wir bei der Sache wenn ihr schon nicht auf den bereits absolvierte Diskurs - und Konsens - abstellen wollt:
Für mich dreht sich die Bedeutung um die Fakten: War er Partner (=im Deutschen wohl am ehesten vergleichbar mit einer Miteigentümerschaft) der benannten Kanzlei und hat diese Kanzlei im betroffenen Zeitraum an Cum-Ex mitgewirkt - oder nicht?
Wenn ja, relevant. Wenn nein, raus. Wie gesagt, wir reden nicht von einer Firma wie Siemens mit sechsstelligen Mitarbeiterzahlen, wo die Eigentümer tatsächlich nicht mehr wissen können, wollen oder sollen was im Unternehmen das Geschäftsmodel ist.
@Chianti: Lies bitte endlich den Diskurs und die damaligen Edits. die Quellensituation war bereits Thema und Wienand nicht die einzige Quelle. --BlaeX 16:55, 1. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Keine dieser Quellen, Wienand und den Verschwörungserzähler ausgenommen, bringt Harbarth mit Cum-Ex in Verbindung oder unterstellt gar "Geschäfte" so wie es die Überschrift wahrheitswidrig ausdrückte. Es gibt keinerlei reputable Quelle, die die bisherige Formulierung, d.h. den Absatz insgesamt, rechtfertigt.
Alleine schon dein Satz "WP:BIO spielt bei der wörtliche Auslegung eine untergeordnete Rolle" zeigt, dass du elemantare Grundprinzipien der Wikipedia nicht verstanden hast. --Chianti (Diskussion) 19:37, 4. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Nun, ich hätte mir mehr Bezug zu den beiden von mir genannten Fakten in der Diskussion gewünscht, aber da ich hier mit meiner Meinung offensichtlich alleine auf weiter Flur stehe, hast du recht. WP:BIO schlägt wohl tatsächlich die Tatsache, dass ein Firmeninhaber bzw. hoher Entscheidungsträger nicht mit dem Handeln seiner Organisation in Verbindung gebracht werden darf. So sei es. Danke für deinen Einsatz!
LG --BlaeX 10:22, 5. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Auf die "Fakten" wurde umfassend eingegangen - dein Versuch, das anders darzustellen, sagt genug. Damit du aus dieser Diskussion etwas lernst, hier noch der Grund, warum die von dir gewünschten Formulierungen nicht gestattet sind: "Do not combine material from multiple sources to reach or imply a conclusion not explicitly stated by any source." en:WP:SYNTH. Für Geraune und Unterstellung von Kontaktschuld (von dir selbst zugegeben) bitte bei T-Online bewerben, WP ist der falsche Ort dafür. --Chianti (Diskussion) 14:08, 7. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Danke, dass du voller Großherzigkeit dein raumgreifendes Wissen noch einmal derart pointiert hast. Die Welt ist nun ein besserer Ort. :)
LG--BlaeX 21:12, 9. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Reichelt-Beschluss 2024[Quelltext bearbeiten]

Der Beschluss stammte von der "1. Kammer des Ersten Senats" wie auch in dem zitierten LTO-Kommentar steht. Zudem ist mir nicht bekannt, dass es in den Kammern Vorsitzende gäbe. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:34, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Außerdem fehlt ein Link zum Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html
KarlH
-17:44, 22. Apr. 2024 (CEST) --94.134.177.50 17:44, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bleibt das Thema drin? Wenn ja, halte ich etwas mehr Kontext für angezeigt. Damit man auch als Fachfremder zumindest erahnen kann warum Kampa von einem "Erdrutsch" spricht. :)

Dazu folgender Vorschlag zu dem was ich einfügen würde:

Im November 2023 untersagte das Kammergericht Berlin dem ehemaligen Chefredakteur Julian Reichelt die Verbreitung einer Aussage zur deutschen Entwicklungshilfe in Afghanistan. Hintergrund des Verfahrens war unter anderem die Frage, ob es sich bei dem Post auf dem Nachrichtendienst X um eine zulässige Meinungsäußerung handelte, oder um eine unwahre Tatsachenbehauptung.[1] Mit einer in der einschlägigen Fachpresse kontrovers diskutierten Entscheidung nahm die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, dem Harbarth als Richter angehört, mit einem einstimmigen Beschluss[2] das Verfahren an und entschied zu Gunsten vom Julian Reichelt.[3]
Damit überging das Gericht ein üblicherweise folgendes Hauptsacheverfahren und den Bundesgerichtshof. Die dabei zu Grunde gelegte Auslegung der Zulässigkeitskriterien für die Verfahrensannahme haben Präzedenzcharakter und könnten das Bundesverfassungsgericht in Zukunft zur Superrevisionsinstanz mindestens in presserechtlichen Verfügungsverfahren machen.[4][5] (nicht signierter Beitrag von BlaeX (Diskussion | Beiträge) 11:58, 25. Apr. 2024 (CEST))Beantworten
Wäre mir nicht so sicher, ob eine bloße Kammerentscheidung Präzedenzcharakter haben wird. Das wird wohl erst eine Zitierung in Fachpresse (Zeitschriften und Kommentaren) und anderen BVerfG-Entscheidungen zeigen. Bin mir daher auch nicht sicher, ob die Behandlung dieses Aspektes der Entscheidung bei Harbarth (als einem von drei beteiligten Richtern) oder eher beim BVerfG oder bei Superrevisionsinstanz angebracht wäre. Dass durch die Entscheidung das sonst übliche Hauptsacheverfahren nicht abwartet wurde, wäre wohl zum Verständnis sinnvoll. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:27, 25. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zumindest was den Präzedenzcharakter an geht, ergibt sich ein recht einheitliches Bild bei der einschlägigen Berichterstattung. Um das zu untermauern habe ich die Beck-Quelle ergänzt. Den Konjunktiv würde ich aber auch in jedem Fall behalten.Ich finde aber auch nicht, dass diese Entscheidung hier in den Artikel gehört. Ehrlicherweise ist es zu Fachspezifisch. Mal gucken und warten, was es noch so für Meinungen gibt.--BlaeX 13:20, 25. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
  1. Max Kolter: Julian Reichelt muss Taliban-Tweet löschen. In: LTO. 15. November 2023, abgerufen am 25. April 2024.
  2. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2024 - 1 BvR 2290/23.
  3. Michael Hanfeld: Kritik an der Regierung ist erlaubt. In: faz.net. 16. April 2024, abgerufen am 25. April 2024.
  4. Felix W. Zimmermann: Bundesverfassungsgericht macht sich zur dritten Instanz. In: LTO. 16. April 2024, abgerufen am 22. April 2024.
  5. Maximilian Amos: Ex-Bild-Chef Julian Reichelt siegt vor BVerfG. In: beck.de. 16. April 2024, abgerufen am 26. April 2024.