Diskussion:Steuergesetzgebungshoheit

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Daceloh in Abschnitt Steuergesetzgebungshoheit der Gemeinden
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Steuergesetzgebungshoheit der Gemeinden[Quelltext bearbeiten]

Die Einbeziehung der Gemeinden in einer Reihe mit Bund und Ländern erscheint mir noch nicht ganz schüssig. Im Artikel 104 GG sind auch nur Bund und Länder genannt. Rein begrifflich können Gemeinden keine Staatseinnahmen erzielen, weil Gemeinden (anders als Länder) keine Staaten sind. --Daceloh (Diskussion) 18:37, 13. Aug. 2018 (CEST)Beantworten