Diskussion:Steuerhinterziehung (Schweiz)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von UHT in Abschnitt Gesetze sind keine Belege
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Gesetze sind keine Belege[Quelltext bearbeiten]

Lieber Chirsibaum, Gesetze sind keine Belege im Sinne von WP:Q, sondern selbst Gegenstand der Auslegung, d.h. Forschungsobjekt. Ob das Gesetz das sagt, was Du ihm unterstellst, ist eine Auslegungsfrage, die erst innerhalb der juristischen scientific community beantwortet werden muss. Oftmals kommen Gerichte und Rechtslehre bei fast wortgleichem Gesetz übrigens in unterschiedlichen Ländern zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bitte mach das wieder rückgängig. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:16, 18. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Sehe ich auch so, habs darum revertiert. --KurtR (Diskussion) 13:12, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Selbstverständlichkeiten sind selbstverständlich. Vgl. einen beliebigen Erstsemester-Text zum Thema. Oberlehrer-Ton bitte abstellen. Bin Dr.iur. . --Chirsibaum (Diskussion) 14:06, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Ein jurist hat immer recht - das solltest du dir merken, KurtR! Este (Diskussion) 14:24, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Wikipedia basiert darauf, dass wir uns gerade nicht gegenseitig unsere formalen Qualifikationen um die OHren werfen (=argumentum ad verecundiam) und am Ende der gewinnt, dessen Diss. mehr Seiten hatte; das verbietet schon WP:KTF. Veilmehr zählt hier Belegbarkeit und Gesetze sind nunmal keine Belege – schon um verhindern, dass Wikipedianer Fehden um ihre privaten Gesetzesexegesen (genauso wie Bibel- oder Marx-Exegesen) führen. Wenn alles so offensichtlich ist, wie du sagst, dürfte ein Beleg, der diese konkrete Aussage genauestens deckt, ja kein Problem sein. Besten Dank! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:10, 20. Sep. 2013 (CEST)Beantworten