Diskussion:Steuersubvention

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Alex1011 in Abschnitt tax credit
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gemischtwarenladen[Quelltext bearbeiten]

In dem Zustand finde ich den Artikel ziemlich verwirrend.
Eigentlich geht es doch um Steuersubvention. Hierfür gibt es amtliche Definitionen (Subventionsbericht Bundesregierung, Koch-Steinbrück-Liste), die vielleicht nicht unumstritten sind, aber zumindest mal eine vergleichsweise objektive Ausgangsbasis für Kritik.
Steuerbegünstigung oder Steuervergünstigung führt begrifflich in einen undefinierbaren Graubereich, der alles mögliche umfasst. Ich schlage daher vor den Artikel in Steuersubvention umzubenennen und genau diese hier zu behandeln.
Steuerbefreiung und Steuerermäßigung verdienen allemal einen eigenen Artikel.
-- Pass3456 21:39, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten

von der Steuergerechtigkeit gebotene Regelungen[Quelltext bearbeiten]

Woher weiß man, was die Steuergerechtigkeit gebietet? --Charmrock 22:41, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Das oberhalb der Koch-Steinbrück-Liste stammt nicht von mir. -- Pass3456 22:47, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Ich weiß, war auch nicht an irgendwen persönlich gerichtet. --Charmrock 23:02, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Keine Subvention[Quelltext bearbeiten]

Dass Abschreibungsmöglichkeiten etc. keine Steuersubventionen seien, sieht Kirchhof anscheinend anders: „Die Erscheinungsformen dieser Steuersubventionen sind vielfältig: Teilweise werden Steuersubjekte, zum Beispiel Berufsverbände oder politische Parteien von der Steuer befreit. Teilweise wird die Bemessungsgrundlage verringert, beispielsweise dadurch, dass geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden können, Sozialwohnungen oder Baudenkmäler erhöhte Abschreibungen erlauben, die Realisierung eines Gewinns bei Reinvestition des Gewinns aufgeschoben oder der Gewinn bei Landwirten nur teilweise erfasst wird. Geläufig ist auch eine Ermäßigung des Steuersatzes, etwa bei bestimmten Betriebsveräußerungen, oder der Steuerschuld, zum Beispiel wenn die Normal-Spende an eine Partei von der Steuerschuld des Spenders abgezogen werden kann.“ --Charmrock 00:24, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Entfernungspauschale[Quelltext bearbeiten]

Im Urteil steht „Die Aufwandsunabhängigkeit der abzugsfähigen Pauschale für Wegstrecken ab 21 km wirkt, ebenso wie schon die unbeschränkt anwendbare Pauschale nach der bis zum Jahr 2006 geltenden Rechtslage, bei allen Steuerpflichtigen mit geringerem oder ganz fehlendem Kostenaufwand als Subvention“. Wieso wurde das gelöscht? --Charmrock 21:10, 7. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Weil das nicht die Entfernungspauschale betrifft, sondern nur die vom Gesetzgeber im Jahr 2001 (auf Wunsch der Grünen) eingeführte Sonderregelung für Fahrgemeinschaften und Fahrradfahrer. -- Pass3456 21:19, 7. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Wie auch immer, die Entfernungspauschale wird in der Literatur als Subvention bezeichnet, siehe z.B. hier. --Charmrock 22:17, 7. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Weiss nicht was der Autor unter Subvention im weiteren Sinne versteht aber darüber lässt sich sicher trefflich streiten. Mach halt einen neuen Abschnitt auf z.B. "Subventionsbegriff im wissenschaftlichen Diskurs" oder so. -- Pass3456 22:24, 7. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ein Satz sollte vorerst reichen, da die Entfernungspauschale ja nur ein Beispiel unter vielen ist und hier nicht unverhältnismäßig breiten Raum einnehmen sollte. --Charmrock 23:22, 7. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Aus Subvention: "In der Volkswirtschaftslehre wird überwiegend ein eher weiter Begriff der Subvention zugrundegelegt, der auch Steuervergünstigungen und Gebührenermäßigungen oder -befreiungen und Sozialleistungen umfasst. In der politischen Diskussion werden unterschiedliche Subventionsbegriffe oft zum Instrument der Argumentation gemacht, was dem Gebot politischer Redlichkeit nur dann entspricht, wenn die jeweilige Argumentationsbasis offengelegt und begründet wird."
Die Frage ist also, womit man die Pauschale vergleicht, bzw. ob man Arbeitnehmern zumutet, wegen der Arbeit näher an ihren Arbeitsplatz zu ziehen (in Zeiten zunehmender Flexibilität beim - erzwungenen - Wechsel des Arbeitsplatzes und Doppelbeschäftigung von (Ehe-)Partnern spricht da was dagegen).
Oft ziehen Arbeitnehmer aber gerade wegen billiger Immobilienpreise und Lebenshaltungskosten aufs Land: die Länge des Arbeitsweges hängt nicht bloß vom Arbeitsplatz, sondern auch von der (freiwilligen) Wahl des Wohnortes ab. Insofern ist es durchaus gerechtfertigt, z.B. bloß die Hälfte der Fahrtkosten als Werbungskosten anzusetzen: die andere Hälfte hätte dann sozusagen Subventionscharakter.
Aber egal: Entweder die Pauschale ist (außer im eher seltenen Fall von Fahrgemeinschaften) keine Steuersubvention. Dann sollte sie hier gar nicht so prominent auftauchen. Oder sie ist eine, dann dürften nicht bloß die Argumente der Kritiker dieser Auffassung angeführt werden. Insofern wäre ich auch dafür Deinen Absatz, Pass3456, auf einen Satz zusammenzustreichen.--Olag 20:07, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ich denke doch, dass Frau Dr. Claudia Wesselbaum‐Neugebauer da eine sehr differenzierende Stellungnahme abgegeben hat, deren sachliche Richtigkeit wohl nicht zu bestreiten ist.
Ein allgemeines pro und contra Entfernungspauschale gibt es in dem entsprechenden Lemma. Hier sollte es um die Frage gehen, ob der Steuersubventionsbegriff erfüllt ist (egal ob eng oder weit). Da ist Frau Dr. Claudia Wesselbaum‐Neugebauer bisher die beste Quelle die ich gefunden habe. Du kannst dich aber gerne beteiligen. Ich habe nicht das Bedürftnis den Artikel unbedingt alleine Schreiben zu müssen. --Pass3456 20:51, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Hier ist eine Stellungnahme, die ich differenzierter und überzeugender finde. Selbst editieren habe ich grad keine Lust, da ich mich erst in das Thema reinfuchsen müsste. Ich meine aber, dass die Wiedergabe der Ansicht von Wesselbaum-Neugebauer zu viel Raum hier einnimmt. Gruß--Olag 21:18, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Hättest Du auch gekonnt. --Pass3456 21:38, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Bin haltn fauler Sack - und gebe außerdem ungern zu, dass ich mit Paul Kirchhof einer Meinung bin ;-) Aber danke.--Olag 22:36, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Weitere Steuersubventionen?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält die Koch-Steinbrück-Liste, die nicht alle Steuersubventionen enthält. Da aber konkret Bezug auf die Liste der beiden Politiker genommen wird, kann man die dortige nicht einfach erweitern. Wäre es sinnvoll, in diesem Artikel weitere, noch nicht genannte Steuervergünstigungen zu sammeln? Hajj0 ms 22:47, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Zum Beispiel? --Pass3456 22:59, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Beispielsweise Kraftfahrzeug-Steuervergünstigungen, das fällt mir gerade ein weil ich den Artikel überarbeitet habe und dies der Definition des Steuersubventions-Artikels entspricht. Grüße, Hajj0 ms 23:34, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Hat sich erledigt, danke der Info auf meiner Diskussionsseite. Grüße, Hajj0 ms 23:37, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Inhalte zur Theorie und zur Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Hallo, das war ja einige Abschnitte lang wörtlich aus der Studie abgeschrieben. So bitte nicht. --Pass3456 23:44, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Wieso nicht? Der amtliche Bericht ist urheberrechtsfrei, siehe Art. 5 URG, und im Übrigen richtig zitiert. Sandstein 23:48, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Man lernt immer wieder dazu. --Pass3456 00:16, 12. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Die Entfernungspauschale und das Urteil des BVerfG[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den Satz zum Urteil des BVerfG wie folgt zu ändern: "Der eingeschränkte Werbungskostenabzug zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer...". Die aktuelle Version "Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs [...] auf die ersten 20 Entfernungskilometer..." ist missverständlich. Der Leser könnte daraus lesen, dass die Fahrten nur für die ersten 20 km abgezogen werden konnten. Meine Gründe für die Begrifflichkeiten: Die Entfernungspauschale war zum damaligen Zeitpunkt abgeschafft. Nur für erhöhte Aufwendungen von Langstreckenpendlern wurde eine Pauschale eingeräumt. Die tatsächlichen Kosten liegen regelmäßig weit oberhalb der Pauschale, so dass man diesen Werbungskostenabzug als "eingeschränkt" bezeichnen kann. --Are2705 (Diskussion) 16:08, 7. Mai 2012 (CEST)Beantworten

tax credit[Quelltext bearbeiten]

Gibt es das im deutschsprachigen Raum auch? --Alex1011 (Diskussion) 21:46, 21. Mai 2021 (CEST)Beantworten