Diskussion:Stift Corvey

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Unmittelbar an Oberrheinischem Reichskreis?[Quelltext bearbeiten]

Es war Teil des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises an der unmittelbaren Grenze zum Niedersächsischen (Osten) und zum Oberrheinischen Reichskreis (Süden). Trennte nicht im Süden der Hochstift Paderborn das Gebiet des Stift Corvey vom Oberrheinischen Reichskreis? --Diwas (Diskussion) 13:13, 19. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

In der Tat. Corvey und Hessen-Kassel berührten sich nicht, da war nämlich noch das zum Hochstift PB gehörende Beverungen samt Umland dazwischen. Nun korrigiert.--Definitiv (Diskussion) 17:03, 29. Okt. 2017 (CET)[Beantworten]

Art der ausgeübten Herrschaft[Quelltext bearbeiten]

Zweifelsohne ging von Anfang an von den Mönchen in Corvey etwas aus, das Soziologen „Herrschaft“ nennen. Sie trugen im frühen Mittelalter zur Festigung des Christentums bei und versuchten mit mäßigem Erfolg, die Gegenreformation zu unterstützen. Sie erzielten Einnahmen aus Abgaben von Bauern und anderen Gewerbetreibenden.
Inwieweit es sich durchgängig bis 1803 um eine „Territorialherrschaft“ handelte, wie es der Infokasten suggeriert, müsste noch geklärt werden. Ein starkes Indiz ist, dass es erst im 16. Jahrhundert eine Welle von Grenzsteinsetzungen am Rand des „Staates Corvey“ gab.
Nach dem Wiener Kongress (1815) stellte sich das Problem, dass es zwar das Territorium noch gab, in dem jahrhundertelang Fürstäbte die politische Herrschaft ausgeübt hatten, aber nur als Mediatfürstentum innerhalb des Königreichs Preußen. Von der Herrschaft über das Staatsgut blieb den Eigentümern der Grundstücke, die zu „Corvey“ gehörten, lediglich die Verfügungsgewalt über die Grundstücke als Privateigentum.
Der beschriebene Wandel des als „Herrschaft“ Bezeichneten müsste näher in diesem Artikel beschrieben werden.
Konkret: Nach der Lektüre dieses Artikels ist mir unklar, auf welcher Grundlage das Kloster Corvey befugt war zu bestimmen, wer in Lohne Pfarrer werden soll. --CorradoX (Diskussion) 10:35, 30. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]