Diskussion:Stockheimer Gericht

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 95.222.234.97 in Abschnitt Schreibfehler und Zugehörigkeit von Laubach und Gemünden
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Schreibfehler und Zugehörigkeit von Laubach und Gemünden[Quelltext bearbeiten]

Zum einen wurde an mehreren Stellen statt Stockheim, Stockhausen geschrieben. Der zweite Fehler ist, das Laubach und Gemünden zur hälfte zu Grävenwiesbach und nicht zu Neuweilnau gehört haben (Die Stassennamen Stockheimer Seite und Kirchspieler Seite belegen in Laubach bis heute welcher Teil zu Stockheim bzw. dem Stockheimer Nierdergericht in Merzhausen und welcher Teil zu Grävenwiesbach gehört hat) (nicht signierter Beitrag von 95.222.234.97 (Diskussion) 18:47, 20. Mai 2012 (CEST)) Beantworten