Diskussion:Stoppelfeld

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Abbrennen[Quelltext bearbeiten]

Gemäß EU-Agrarreform kommt es beim Abbrennen von Stoppelfeldern zu Einschränkungen in den Zahlungsleistungen für den Agrarwirt. Welchen Sinn hat die Abbrennung neben der Bekämpfung von Schädlingen noch? Ist dieser Fakt soweit Alltag, dass er in den Artikel aufgenommen werden sollte? Conny 11:37, 27. Jan. 2007 (CET).Beantworten

ich bin der Meinung, dass diese Info rausgenommen wird. --Ottomanisch 21:30, 22. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
in Deutschland ist das Abbrennen der Stoppel verboten, Ausnahmen können nur aus phytosanitären Gründen genehmigt werden. Siehe:Verordnung über die Grundsätze der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung – DirektZahlVerpflV Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 12. November 2004 (| PDF-Text ; 88kB])--Ottomanisch 21:41, 22. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:12, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten