Diskussion:Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung

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Unterschied zur EBO[Quelltext bearbeiten]

Im Unterschied zur EBO, die den Bau und Betrieb von Vollbahnen regelt, ist die BOStrab flexibler, um den Anforderungen an die unterschiedlichen Systeme, beispielsweise auch der Dortmunder H-Bahn, gerecht werden zu können. So ist beispielsweise das Lichtraumprofil in der BOStrab nicht genau festgelegt, sondern lediglich, dass die maßgebenden Merkmale der Fahrzeuge und des Gleises aufeinander abgestimmt sein müssen. Von Bedeutung sind auch spezielle Signale. Ferner gibt es Vorschriften für Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen.

Dieser Teil sollte unbedingt überarbeitet werden. Es gibt sehr wohl eine Richtlinie zur Lichtraumumgrenzung. Auch die anderen Sätze und Aussagen sind eher trivial.

-- Sachse78 20:46, 8. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja, dann mach doch einfach mal! -- mawa 23:02, 8. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Allgemein wäre eine Gegenüberstellung zur EBO sinnvoll, wieso gibt es zwei Richtlinien, wo liegt der Unterschied begründet... (nicht signierter Beitrag von 87.78.75.76 (Diskussion) 02:25, 4. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Laut [1] steht "BOStrab" für "Bau- und Betriebsordnung für Strassenbahnen", was die eigentliche und ursprüngliche Bezeichnung der Verordnung ist, wie ich meine zu wissen. Abk. aufnehmen!?

Entsprechende Regelungen anderer Länder verlinken![Quelltext bearbeiten]

Könnte man bitte unter "siehe auch" auf entsprechende Regelungen anderer Länder verweisen? Die deutschsprachige Wikipedia muß sich ja nicht auf das Rechtsgebiet der BRD beschränken, nicht wahr? --L.Willms 11:27, 8. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]