Diskussion:Straßenbaubeitrag

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Drahkrub in Abschnitt Thüringen ...
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gibt es da irgendeine Obergrenze um die Bürger vor dem Ruin zu schützen ? Die im Beispiel berechneten 1300 EUR gehen ja noch. Aber es könnte ja sein, dass pro Grundstücksbesitzer 25000 EUR berechnet werden, die sich kaum einer leisten kann. Bleibt einem da nur noch schnell verkaufen und umziehen oder die Altersvorsorge angreifen ? Allgemein finde ich sind alle Artikel zu diesem und verwandten Themen mit zu wenigen Links oder Beispielen versehen, die einem Laien dieses trockene, aber leider wichtige Thema (sofern man bauen oder kaufen will) ausreichend klar machen.

30.000 Euro[Quelltext bearbeiten]

30.000 Euro

Es wäre evtl angebracht mal so ein Extrem-Beispiel mit in den Text aufzunehmen:

http://www.suedkurier.de/3386171

Da müssen die Anwohner 25-30.000 Euro bezahlen.


26.08.08-DennisBoege


Eine andere wichtige Klärung ist notwendig bzw.erwähnenswert,in Bezug auf Innenbereich und Außenbereich /Ortsstraßen/Bundesstraße(Fernverkehrsstraße)in ländlichen Gebieten. Ggf.klärt das die hohen ,ggf.widerrechtlich erhobenen Anschlussbeiträge&Anschlusskosten. Lt.Urteil BVerwG 9 C 2.02 ,18.11.2002,Urteile-Sammlung von Juraforum.de,kann dann ein Erschließungsbeitrag (und davon muß zunächst ausgegangen werden)im Beitrittsgebiet(ehem.DDR) nicht erhoben werden ,wenn die Erschließungsanlage (z.B.Straße)vor dem 3.Oktober 1990 hergestellt wurde und dieser Anlage nach dem 3. 10.1990 weitere Teile hinzugefügt wurden bzw.werden (z.B.Fahrradwege,Elektrizität,Wasser,Abwasser). Es ist daher fraglich,warum das BauG keine Rolle spielt . Straßenbaubeiträge(auch Straßenausbaubeiträge) können zwar statt dessen erhoben werden,jedoch auch nur wieder im Ortsbereich,nicht in Satzung festgelegten Außenbereichen. Da es sich um Kommunalabgaben handelt,kann es sich nur um in Satzungen festgelegte Bereiche ,die im Zusammenhang gebauten Ortsteile,die Innenbereiche, handeln. Bundesstrassen unterliegen nicht dem Satzungsrecht der Kommunen,solange sie nicht den zum Anbau bestimmten geschlossenen Ortsbereich durchqueren (FStrG). Die Begriffe " Erschließungsbeitrag " und "Straßenbaubeitrag" ,sollten dahingehend besser erklärt werden um deren Abgrenzung besser erkennen zu können. Ich bin noch nicht am Ende mit meiner Recherche,vielleicht bald mehr dazu.

27.04.2009 Feelia (11:38, 27. Apr. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Es geht auch wilder, google "Stade Strße saniert Bürger ruiniert".--Mideal (Diskussion) 23:20, 19. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Ein einseitiger und unvollständiger Artikel, der wesentliche kritische Aspekte nicht nennt[Quelltext bearbeiten]

Es wird praktisch nur die Behördensicht wiedergegeben: Die Bestimmungen sind soundso, das errechnet sich dann soundso, und dann muss der Bürger zahlen. Punkt. Damit werden sehr wichtige und für einen WP-Artikel absolut relevante Tatsachen unterschlagen:

1. Es gibt immer wieder (also regelmäßig) Extremfälle, wo Bürger ganz real in Existenznot kommen, weil sie die (siehe zB Link weiter oben) teils geforderten hohen Beträge im Bereich ab 10.000 bis auch mal 50.000 Euro schlicht nicht haben, und dann teils noch eine Ratenzahlung seitens der Kommune abgelehnt wird (!). Besonders für alleinstehende Rentner in Eigentums-Häusern wird das in nicht wenigen Fällen zu einer echten Katastrophe. Material dazu ist im Internet genug vorhanden, zB Reportagen von öffentlich-rechtlichen Sendern.

2. Obwohl die dafür zuständigen Verwaltungsgerichte in schöner Regelmäßigkeit das Ganze für rechtmäßig erklären und die klagenden Bürger zum Zahlen verdonnern, gibt es an der Verfassungsmäßigkeit (bzw Grundgesetzkonformität) der entsprechenden Gesetze auch in Juristenkreisen Zweifel - da hier die Kosten einer kommunalen Baumaßnahme zu einem überproportionalen Anteil Menschen aufgelastet werden, die real im Einzelfall von dem Straßenausbau gar keinen echten Vorteil haben (die Straße war meist schon vorher da, aber abgenutzt). Den echten Vorteil haben natürlich ALLE Nutzer der Straße, und kaputtgefahren werden die Straßen nachweislich vor allem vom LKW-Verkehr. Ein guter Fachartikel (juristisch, aber trotzdem für Laien lesbar) siehe z.B. hier. In diesem Artikel wird detailliert dargestellt, dass der rechtliche Schlüsselbegriff für die ganze Zahlungsgeschichte der "Vorteil" ist, den die Verwaltungsjuristen einfach mal derart verbiegen, dass der eigentliche Wortsinn verschwindet und nur noch eine leere Hülle bleibt - und nur damit lässt sich dann die Zahlungspflicht der "ach-so-bevorteilten" Straßenanlieger juristisch rechtfertigen. Diese Konstruktion ist jedoch juristisch unsauber, insbesondere im Licht der aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) des Grundgesetzes abgeleiteten, generell einzuhaltenden Steuer- und Abgabengerechtigkeit. Solaris3 (Diskussion) 11:51, 1. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

PS: Hier ist ein Link auf eine Online-Abstimmung bei avaaz, wo Betroffene, die jeweils 5-stellige Beträge zahlen sollen und wohl teils nicht können, sich für eine Abschaffung dieser Gesetze aussprechen. Solaris3 (Diskussion) 12:27, 1. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Ich bin durch einen Fernsehbericht auf das Thema aufmerksam geworden und war schon darauf vorbereitet, daß dieser Bericht nur sprachlose Opfer neben pragmatische Politikeraussagen aneinanderreiht, ohne aber über die verfassungsmäßige Legitimation und vor allem Zeitpunkt und Begründung dieser Gesetzes (Historie) auch nur 1 Wort zu verlieren. So verhält es sich auch mit dem wiki-Eintrag zum Thema. Ich apelliere an den gesunden Menschenverstand: könnten nicht für alle hoheitlich staatlichen Aufgaben jeder, bei dem eine überproportionale Nutzung nachweisbar ist, Gebühren in beliebiger Höhe erhoben werden? Für Schulen, Schwimmbäder, Straßenbau insgesamt, Polizei, Gerichte usw? Wozu zahlt man Steuern? Gab es das schon immer in der BRD oder ist das erst mit dem Gerede über leere Kassen (eine Kasse, die sich über Kredite speist (2 Billionen mittlerweile), kann per definition nicht leer sein) aufgekommen? Was ist alles mittlerweile machbar in der Bundesrepublik? Gibt es überhaupt eine gesellschaftlich fundierte und vor allem politisch/juristisch ernstzunehmende Artikulation dieses Sachverhalts und Problems? Ich rede nicht von "betroffenen Anwohnern", die ihr Geld zusammenkratzen, um sich von Verwaltungsgerichten einen Watschen abzuholen. (nicht signierter Beitrag von 88.76.109.63 (Diskussion) 21:01, 2. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Die mit dem erstmaligen Bau einer Straße verbundene Erschließung eines Grundstückes erhöht regelmäßig den Wert des Grundstückes, und die dafür erhobenen Abgaben bzw. Erschließungs-Beiträge sind unumstritten verfassungsgemäß. Verfassungsrechtliche umstritten ist dagegen, ob auch für eine bloße Reparatur oder Sanierung einer bereits bestehenden Straße von den Eigentümern der bereits vorher kostenpflichtig erschlossenen anliegenden Grundstücke noch einmal weitere Abgaben bzw. Straßenbaubeiträge verlangt werden dürfen (ob also die Grundstückseigentümer quasi bis in alle Ewigkeit für die Straße bezahlen müssen, was im schlimmsten Fall vielleicht geradezu ein Anreiz für kurzlebige qualitativ schlechte Straßenbauleistungen und für Material das schnell verschleißt und für häufige Reparaturen werden könnte). Die Städte und Gemeinden sowie die einfachen Verwaltungsgerichte vertreten fast immer die Meinung daß derartige Forderungen verfassungsgemäß seien, während Verfassungsgerichte und Universitätsprofessoren daran oft Zweifel äußern. Allerdings ist in Deutschland der Rechtsweg bis zu den Verfassungsgerichten langwierig und kostspielig, denn der normale "ordentliche" Rechtsweg muß normalerweise zuerst einmal ausgeschöpft werden, bevor man zum Verfassungsgericht kommt.--2003:E7:7F1C:1B01:75E4:D86D:80BA:D771 20:27, 6. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

wiederkehrende Beiträge[Quelltext bearbeiten]

In verschiedenen Bundesländern wurde den Gemeinden mehrere Alternativen eingeräumt, die Anliegerkosten zu erheben; u.a. das Instrument der "wiederkehrende Beiträge" . Nichts davon ist hier zu finden. Hoffentlich erbarmt sich mal einer. --Ekkehart Baals (Diskussion) 11:19, 16. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Neues Volksbegehren in Bayern gegen die Zwangsabgaben[Quelltext bearbeiten]

Ein neues Volksbegehren in Bayern, Initiatoren: Freie Wähler

Betreff: Pressemitteilung vom 16.12.2017:

FREIE WÄHLER beschließen einstimmig die Einleitung eines Volksbegehrens gegen die Straßenausbaubeiträge

Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER Bayern vom 16.12.2017

Landesversammlung in Kirchdorf an der Amper

FREIE WÄHLER beschließen einstimmig die Einleitung eines Volksbegehrens gegen die Straßenausbaubeiträge

Die 400 Teilnehmer der Landesversammlung der FREIEN WÄHLER haben am Samstag in Kirchdorf an der Amper (Lkr. Freising) einstimmig die Einleitung eines Volksbegehrens zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Die Teilnehmer, unter ihnen viele Bürgermeister, Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte aus ganz Bayern, waren sich einig, dass Straßenausbaubeiträge ungerecht sind und eine erhebliche finanzielle Belastung für viele Anlieger darstellen.

FREIE WÄHLER Landesvorsitzender Hubert Aiwanger kommentiert den einstimmigen Beschluss von Kirchdorf: „Der Zug in Richtung Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nimmt mit der heutigen Entscheidung unaufhaltsam Fahrt auf. Die bayerische Staatsregierung kann nun über die Feiertage unterm Christbaum überlegen, ob sie auf den Zug aufspringen und diese unsinnigen Beiträge abschaffen möchte. Wenn nicht, werden wir FREIEN WÄHLER diese Abschaffung zusammen mit den vielen Bürgerinitiativen und unserer bayerischen Bevölkerung mit der gleichen Hartnäckigkeit und Entschlossenheit durchsetzen, die wir auch bereits bei der Abschaffung der Studiengebühren und bei der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium bewiesen haben“.

Noch im Januar soll mit der Sammlung der für die Beantragung des Volksbegehrens notwendigen 25.000 Unterschriften begonnen werden.

Infos, Bilder und erste Videos finden Sie auf Facebook unter https://www.facebook.com/fwbayern/

--94.217.140.230 15:51, 17. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und hamburg haben mittlerweile den "Strabag" abgeschafft![Quelltext bearbeiten]

Könnte das vielleicht mal jemand in den Artikel einpflegen? Einen Abschnitt über Bayern hab ich schon hinzugefügt. Wäre auch interessant, mit welcher Begründung die anderen Bundesländer noch daran festhalten und inwiefern das verfassungsgemäß ist. -- Alexey Topol (Diskussion) 03:12, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Ohne Quellenangabe; Ohne Kennzeichnung - Kopie von einer Rechtsanwaltskanzlei[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Moment scheint es unerheblich, ob der Text durch einen Juristen oder durch einen Laien eingestellt wurde. Hier aber handelt es sich um eine 100% 1:1 Kopie eines Textes, der auf einer Seite einer Anwaltskanzlei erschien und der nunmehr Werbung für eben diese Kanzlei ist, die sich bis heute anscheinend nicht um eine Urheber-/Herkunftsangabe bemüht hat. Es kann offen bleiben ob durch einen Mitarbeiter der Kanzlei oder einen Laien kopiert, in jedem Fall ist durch die NichtKennzeichnung das Urheberrecht, mindestens aber die Herkunft, nicht genügend belegt.

https://web.archive.org/web/20170215021559/http://www.lotz-partner.de/grundhafteerneuerung.html

Der Teil ist zu löschen, soweit nicht klar deutlich wird, das es sich hierbei um eine Darstellung eines Juristen handelt, die auf seiner Homepage veröffentlicht wird.

Im Übrigen werde ich beim verfassen dieses Diskussionsbeitrages auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechte_beachten verwiesen. Nicht schlecht.

Meck-Pomm: abgeschafft (ab 2018?)[Quelltext bearbeiten]

Gerade woanders gelesen, das "neue Vorhaben" ab 2018 nicht mehr umgelegt wu/erden.--Mideal (Diskussion) 23:25, 19. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Zahlungspflichtige/r?[Quelltext bearbeiten]

Wer muss denn eigentlich zahlen, wenn die Immobilie nach Baubeginn/-ende/Bescheid/Zahlungsfrist den Besitzer wechselt? Welches Datum ist hier relevant?--23:25, 19. Mär. 2021 (CET)

Thüringen ...[Quelltext bearbeiten]

... hat den Straßenausbaubeitrag rückwirkend zum 1. Jan. 2019 abgeschafft.[1] Bevor ich den Artikel entsprechend anpasse, weiss jemand wie es mit den anderen, in der Einführung genannten 6 verbleibenden Bundesländern aussieht? --Burkhard (Diskussion) 13:06, 1. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Hab Thüringen entsprechend angepasst. Zu den anderen Bundesländern konnte ich wenig sagen, außer das die Abschaffung in MV vom Landesverfassungsgericht bestätigt wurde. --Burkhard (Diskussion) 21:49, 10. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Burkhard (Diskussion) 21:49, 10. Mär. 2024 (CET)

Situation in anderen Staaten[Quelltext bearbeiten]

In wie weit gibt es so etwas wie Straßenbaubeiträge in anderen Staaten? Wenn ja, in welchen? --2003:DF:1F2E:BC25:3C5B:C851:6938:120D 14:14, 19. Feb. 2024 (CET)Beantworten

  1. https://innen.thueringen.de/kommunales/abgaben/abschaffung-strassenausbaubeitraege