Diskussion:Straßenfahrzeug

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Bautsch in Abschnitt Wasserstraßenfahrzeug
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Definition[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich halte die Definition für vollkommen fehlerhaft, weil ein (der) Rechtsbegriff Straßenfahrzeug mit einer technischen Definition verknüpft wird, die für einen weitaus größeren Bereich von Fahrzeugen gilt (z.B. auf Geländefahrzeuge, Landmaschinen, Traktoren ...).

Einzig der letzte Satz im Artikel (STVZO) ist richtig und relevant für ein solches Lemma. Gibt es andere Meinungen? -- JvÄh 11:49, 31. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Auch im Schweizer Gesetz ist der Begriff Straßenfahrzeug nicht durch physikalische Eigenschaften definiert, sondern regelt einzig Anforderungen an (alle) Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden. -- JvÄh 12:03, 31. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ist die Straßenbahn auch ein Straßenfahrzeug ? Meines Wissens benötigen sie eine Straßenverkehrszulassung, das sie sich zusammen mit Kraftfahrzeugen etc im Straßenverkehr bewegen. --Sam Gamdschie 13:13, 28. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Deutlich nein! Nach Deiner Fragestellung/Ausführung müsste dann ja auch ein Mensch ein Straßenfahrzeug sein, weil er sich zusammen mit Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr bewegt (oder ein Kinderwagen oder ein Mensch auf Rollschuhen). Zudem verfügt sie nicht über eine Lenkeinrichtung, was alle Straßenfahrzeuge benötigen. Bsp. Schweiz (Straßenfahrzeuge): ..... solange sie unabhängig von Gleisen auf öffentlichen Strassen verkehren. Eine TRAM fährt aber nicht unabhängig von Gleisen, ergo ist sie kein Straßenfahrzeug, sondern ein Schienenfahrzeug. Ob sie eine Zulassung benötigt, ist dabei wieder eine ganz andere Frage. ––JÄhh 15:29, 28. Nov. 2008 (CET)Beantworten

War ja nur eine Frage ;-) Das mit der Definition mit Spurführung durch Haftreibung trifft weitgehend auch auf Schienenfahrzeuge zu. Das ist unter den Artikeln Eisenbahnrad#Kegelprofil und Sinuslauf nachzulesen. Richtig Straßenbahnen fahren nicht ohne Gleise, Straßenfahrzeuge schon. Und warum ? Weil der Fahrer ohne Gleise, nur durch die Haftreibung zwischen Fahrzeug und Unterlage die Richtung bestimmen kann. Deshalb habe ich mal die Erklärung des Lemmas dahin abgeändert. Mal schauen, wie es weiter geht --Sam Gamdschie 16:22, 29. Nov. 2008 (CET)Beantworten

1) Deine Änderung liest sich gut - ist so etwas flüssiger.
2) Dein o.g. Argument kann ich aber so nicht teilen. Du kannst ja mal ´nen ICE ohne Spurkranz fahren lassen, mal sehen, wie lange er die Spur hält. Das Kegelprofil hält nicht die Spur, sondern es verlängert nur die Lebensdauer der Spurkränze (wenigstens nach meiner Lesart). ––JÄhh 19:38, 29. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wasserstraßenfahrzeug[Quelltext bearbeiten]

Da es Wasserstraßen gibt, da Schiffe Fahrzeuge sind, und da es zum Beispiel laut Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge § 3.28 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Fahrzeuge gibt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen, dann würde ich diese als Wasserstraßenfahrzeuge bezeichnen. Das wiederspräche jedoch der Definition in diesem Artikel, wonach es sich nur um Landfahrzeuge handeln soll. Kann jemand diesen Widerspruch auflösen ? --Bautsch (Diskussion) 10:08, 4. Jul. 2013 (CEST)Beantworten