Diskussion:Straßensystem in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Jobw in Abschnitt Tempolimit auf Kraftfahrstraßen
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Definition[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Straße" wird hier offensichtlich auf die Fahrbahn und die Randbebauung, wie Fußwege, reduziert. Was ist aber mit der Bebauung durch Häuser? Gehören die nicht zur Straße?--91.37.240.7 11:32, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Nicht in diesem Kontext. Umgangssprachlich ist das nur im Kontext von Postanschriften der Fall; dann spricht man aber auch nicht von einem „Straßensystem“. — 3247 (D) 20:48, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Tempolimit auf Kraftfahrstraßen[Quelltext bearbeiten]

Hier steht, auf Kraftfahrstraßen, die autobahnmäßig (kreuzungsfrei, Mittelstreifen oder Doppellinie etc.) ausgebaut sind, gelten die gleichen Tempolimits wie auf Autobahnen. Nur für Kraftfahrstraßen? Oder auch für «gelbe Autobahnen», die nicht als Kraftfahrstraßen designiert sind? --Jacek79 (Diskussion) 16:20, 6. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ja, nur auf Kraftfahrstraßen, siehe (§ 18 Abs. 5 StVO)--Jobw (Diskussion) 18:26, 25. Jul. 2015 (CEST)Beantworten