Diskussion:Strafanspruch des Staates

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 87.165.255.215 in Abschnitt Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung
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Quellen?[Quelltext bearbeiten]

Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass Strafanspruch des Staates und Strafmonopol des Staates zwei unterschiedliche Dinge sind, kann mich aber auch irren. Deshalb meine Frage: Gibt es zu diesem Artikel Quellen, die man konsultieren könnte? --Forevermore 19:28, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Anspruch und Monopol sind tatsächlich zwei verschiedene Begriffe. Ob das in der Rechtsordnung auch unterschieden wird, weiß ich nicht. Aber man könnte annehmen, dass der Anspruch bedeutet, dass der Staat überhaupt Strafen verhängen darf, während das Monopol bedeuten könnte, dass nur der Staat Strafen verhängen darf. -- Kneesbirds (Diskussion) 05:28, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung[Quelltext bearbeiten]

1) Den Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung behandelt Dirk Diehm mit seinem Aufsatz Der subjektive Anspruch auf effektive Strafverfolgung in: Fabian Scheffczyk und Kathleen Wolter: Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 4, ISBN 978-3-11-042644-1, S. 223–246.

(online).

2) Weiter gibt es zum Thema des Anspruchs des Verletzten auf effektive Strafverfolgung den Aufsatz von Alexander Würdinger, Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren, HRRS 2016, 29 ff

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/16-01/index.php?sz=9

3) Der Aufsatz von Dirk Diehm behandelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen des subjektiven Anspruchs auf effektive Strafverfolgung, während der Aufsatz von Alexander Würdinger die konkreten prozessualen Auswirkungen behandelt, so ergänzen sich die beiden Aufsätze.

4) Zum Thema des Anspruchs des Verletzten auf effektive Strafverfolgung schließlich Meyer-Goßner/Schmitt, der Standard-Kommentar zur StPO, 60. Auflage 2017, Rn. 1a zu 172 StPO: Der subjektive Anspruch auf effektive Strafverfolgung wird dort - in Fettdruck - bezeichnet als Verfassungsrechtlicher Rechtsanspruch des Verletzten auf wirksame Strafverfolgung gegen Dritte. Es handelt sich jeweils um Synonyme.

5) Der subjektive Anspruch auf effektive Strafverfolgung wurde in den Jahren 2014/2015 begründet durch die Rechtsprechung des BVerfG:

1. Beschluss vom 26. Juni 2014, 2 BvR 2699/10 im Fall Tennessee Eisenberg;

2. Beschluss vom 6. Oktober 2014, 2 BvR 1568/12 im Fall Gorch Fock;

3. Beschluss vom 23. März 2015, 2 BvR 1304/12 im Fall Münchner Lokalderby und

4. Beschluss vom 19. Mai 2015, 2 BvR 987/11 im Fall Luftangriff bei Kundus

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/10/2-bvr-2699-10.php

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-1568-12.php

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-1304-12.php

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/11/2-bvr-987-11.php

6) Schließlich gibt es zum subjektiven Anspruch auf effektive Strafverfolgung auch drei Wikipedia-Artikel:

a) Zum Klageerzwingungsverfahren

b) zum Ermittlungserzwingungsverfahren und

c) zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter.--87.165.255.215 09:03, 15. Mai 2017 (CEST)Beantworten