Diskussion:Strafaussetzung zur Bewährung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Vorbewährung (erl.)
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Deutschlandlastig (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal den Begriff "bedingte Strafe" als Link markiert (auch wenn dahinter noch kein Inhalt steht) und dafür den Zusatz "Deutschlandlastig" rausgenommen. Wenn die Bewährungsstrafe in Österreich "Bedingte Strafe" heißt macht es in meinen Augen keinen Sinn, die unter Bewährung zu diskutieren. Dann sollten Österreich und die Schweiz auch unter "bedingte Strafe" stehen. Somit erübrigt sich auch der Zusatz Deutschlandlastig. Denn eine Bewährungsstrafe gibt es dem Namen nach dann ja nur in Deutschland, alles andere sollte auch unter "Bedingte Strafe" stehen. --Kaffeefan 21:28, 17. Aug 2006 (CEST)

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, es fehlt Kritik. Ich bin ganz sicher nicht der einzige, der eine Bewährungsstrafe als gar keine Strafe empfindet. Ich denke, dass v.a. Angehörige von Opfer und die Opfer selbst Bewährungsstrafen als rein gar nichts ansehen. Weitere bereits geäußerte Kritik war zudem schon immer, dass Gerichte gerne Bewährungsstrafen verhängen, weil die Gefängnisse voll sind und sie somit zur Kostenreduzierung für den Staat herhalten müssen. Ein als Recht getarnter Deal sozusagen. Gast 03:22, 13. Okt 2008 (CET)

Ich möchte diesen Einwand, auch wenn ich ihn inhaltlich nur teilweise teile, unterstützen: Es existiert definitiv in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung eine kritische bis negative Haltung zur Bewährung, besonders bei Gewaltkriminalität wie etwa Körperverletzung, und bei größeren Wirtschaftsverbrechen wie etwa organisiertem Anlagebetrug oder massiver Steuerhinterziehung. Die Bewährung wird als weit weniger einschneidend als etwa eine hohe Geldstrafe angesehen, was ja der juristischen Rangordnung dieser Strafarten diametral zuwider läuft. Diese Haltung kann und muss meiner Ansicht nach im Artikel beleuchtet werden. -- 77.7.132.228 15:44, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Denke auch, daß man - ja vorhandene - Kritikpunkte durchaus einbringen könnte (sachliche Grundlage vorausgesetzt). Von der Hand zu weisen ist der Einwand der Vorredner ja nicht: man muß schon drauf achten, daß das verübte Verbrechen schlimm genug ist, damit man eben nicht mit einer Geldstrafe empfindlich getroffen wird, sondern mit einer Bewährungsstrafe nach der Verhandlung gemütlich - und ohne große Konsequenzen für einen selber - nach Hause schlendern kann (vom zivilrechtlichen Teil mal abgesehen). In diesem Punkt ist das Strafrecht bei weitem zu sehr erzieherisch geprägt und weist mit Abstand zu wenig Strafcharakter auf. (nicht signierter Beitrag von 178.6.217.42 (Diskussion) 15:13, 28. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Eher nicht, der Artikel sollte nicht subjektiv sein. Man sollte auch Bedenken, dass eine Bewährung von den jeweiligen Tatumständen abhängt.77.13.155.44 13:22, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Nun, ob Bewährung gut ist oder nicht sei dahingestellt. Aber daß sie weniger hart als eine hohe Geldstrafe ist (bei der man ja auch ebenfalls vorbestraft usw. ist) liegt in der Natur der Sache, da kann eine entgegenstehende gesetzliche Rangordnung nichts daran ändern. (Es sei denn die Bewährung wäre mit Strafzahlungen in ähnlicher Höhe verbunden.)--2001:4CA0:2FFF:1:0:0:0:FD 11:10, 30. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Diese Kritikpunkte werden doch weitgehend wieder abgeschwächt, indem das Gesetz Bewährung nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren zulässt. Für wirklich schwere Kriminalität liegt die Strafe darüber, und dann ist ein Aussetzen auf Bewährung nicht mehr möglich. SchnitteUK (Diskussion) 11:11, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten


Es sollte auch darauf eingegangen werden, dass es gängige Praxis ist, dass bei Straftaten in der Bewährungszeit wieder Freiheitsstrafen auf Bewährung ausgesprochen werden. Dass Freiheitsstrafen nur in den seltensten Ausnahmefällen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. --2003:76:6D4D:6DD0:D82C:99BF:A544:D19D 08:30, 8. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Der "seltene Ausnahmefall" tritt bei 40 % aller in D verhängten Freiheitsstrafen ein. Und da sind widerrufene Bewährungen noch nicht mit eingerechnet....--Giebenrath (Diskussion) 15:24, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Bewährungsverstöße[Quelltext bearbeiten]

stimmt es, dass die Bewährung nur für den sachlichen Bereich gilt, in dem die Tat begangen wurde? Also dass ein wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafe Verurteilter, der in dieser Zeit was klaut, nicht gegen die Bewährung verstößt?

Nein, das ist falsch. § 56f StGB spricht nur "Straftaten in der Bewährungszeit" als Voraussetzung eines Widerrufes. In der Praxis scheint die Wahrscheinlichkeit eines Widerrufs der Bewährung bei einschlägigen Taten häufiger als bei nichteinschlägigen Taten höher zu sein, aber generell möglich ist er bei jeder Tat.--141.20.6.77 (17:01, 20. Jun. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Ich habe in diese Richtung etwas ergänzt unter Strafaussetzung_zur_Bewährung#Widerruf_der_Strafaussetzung_zur_Bewährung. Also ein Mörder, der während der Bewährungszeit etwas klaut, verstößt zwar gegen die Bewährungsbedingungen, deswegen muss aber noch nicht automatisch die Strafaussetzung widerrufen werden. Stattdessen kommen mildere Mittel in Betracht.--Pistazienfresser (Diskussion) 16:50, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Vorbewährung (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Ich habe von einer "Vorbewährung" gelesen. Sollte die in diesem Artikel erklärt werden? Siehe z. B. [1] und [2]. --Eike 13:56, 13. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ist inzwischen im Artikel erwähnt und etwas anderes, daher erledigt.--Pistazienfresser (Diskussion) 16:53, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Fristen[Quelltext bearbeiten]

"Es können nur Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden." Wie ist es dann zu verstehen, dass die Bewährungszeit selbst bis zu fünf Jahren dauern kann? --House1630 (Diskussion) 14:59, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Warum sollte die Bewährungszeit nicht länger sein als die Strafe? --Diwas (Diskussion) 01:01, 25. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich verstehe den Einwand auch nicht. Das eine ist die Dauer der Freiheitsstrafe, die zur BEwährung ausgesetzt wird; das andere die Bewährungszeit, innerhalb derer der Verurteilte "sauber zu bleiben hat". Diese beiden Zeiträume können natürlich unterschiedlich lang sein. SchnitteUK (Diskussion) 11:13, 29. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Geplante Verschärfung der Ausweisungsgründe[Quelltext bearbeiten]

Die CDU unter Angela Merkel plant im Januar 2016 aufgrund der Sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16, das künftig eine Strafaussetzung zur Bewährung bei Asylberechtigten, Flüchtlingen und Asylbewerbern zur zwingenden Ausweisung führt.

LarinoBabis (Diskussion) 18:30, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Die CDU/SPD-Bundesregierung beschloss im Januar 2016 aufgrund der Sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16, das künftig eine Strafaussetzung zur Bewährung bei Asylberechtigten, Flüchtlingen und Asylbewerbern zur zwingenden Ausweisung führt.

MIrtwqbews7453 (Diskussion) 19:27, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Englischer Link[Quelltext bearbeiten]

Der englische Link führt zu einer falschen Seite. Am ehesten entspricht die Strafaussetzung zur Bewährung der parole. Der jetzige Link führt zu discharge, was eher dem Fallenlassen einer Anklage entspricht.