Diskussion:Strafprozessordnung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 88.217.101.142 in Abschnitt Geschlechtergerechte Sprache: Fehlanzeige ?
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Änderungen zum Stammheim-Prozess[Quelltext bearbeiten]

Könnte bitte jemand beschreiben, welche Änderungen speziell für den Stammheim-Prozess (1975-1977) vorgenommen wurden? Mir ist bisher nur bekannt, dass erstmals eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden durfte, sofern dieser seine Verhandlungsunfähigkeit (z.B. durch Hungerstreik) selbst herbeigeführt hat. Ergänzungen willkommen! Danke & Gruß --Sir James 13:01, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo, §10 Abs. 1 StPO sagt gerade, dass deutsche Schiffe AUßERHALB des Geltungsbereichs der StPO liegen können (nämlich dann, wenn sie deutsche Hoheitsgewässer verlassen). Diese Problematik spielt zB zur Zeit im "Piratenprozess" in Hamburg eine Rolle und ist noch nicht abschließend geklärt worden. Bin selber kein Wikipedianer oder erfahrener Jurist, will aber doch darauf hinweisen. Hab leider vergessen, in welchem Lehrbuch diese Ansicht vertreten wird, es scheint jedoch keine Mindermeinung zu sein. (nicht signierter Beitrag von 88.79.91.186 (Diskussion) 19:55, 1. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Service: § 10 StPO und § 4 StGB --93.134.247.95 20:31, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten


Diskussion betreffend den Geltungsbereich vorsorglich bezugnehmend auf Änderung 12:12, 19. Feb. 2012‎ 91.39.83.8:

Rein vorsorglich bitte ich um irgendein Gesetz, dass jetzt noch den Geltungsbereich der STPO vorgibt (vgl. Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG) Art. 67 (http://www.buzer.de/gesetz/7172/a142157.htm) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.39.83.8 (Diskussion) )

Eingangsformel[Quelltext bearbeiten]

Warum wurde die Ergänzung der Eingangsformel gelöscht? Sie ist Fakt, wie der Link bewiesen hat. Oder ist es für die NGO eines Teils des handlungsunfähigen Völkerrechtssubjekts "Deutsches Reich" namens "BRD" zu peinlich, daß diese Gesetze im Namen jenes Reiches durchsetzt? (nicht signierter Beitrag von 84.150.39.75 (Diskussion) 20:23, 16. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Revert von Edits zur Eingangsformel[Quelltext bearbeiten]

Die Angabe zur Eingangsformel ist falsch, siehe Art. 9 Gesetz vom 12.9.1950 (BGBl I S. 455, 510, 631), im übrigen ist eine Relevanz des Edits nicht dargestellt und nicht erkennbar. Der Link auf die Eingangsformel bei gesetze-im-internet ist irrelevant und irreführend, da er nicht die StPO betrifft. Der Link zum Gesetz nr. 52 auf der Seite flegel-g ist für den Artikel irrelevant. Der vorangehende Abschnitt spricht für sich. --DiRit 19:39, 19. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Zu Deiner Info: Die Eingangsformel steht nach wie vor so drin. Oder weißt Du es besser als Frau Schnarrenberger? Sie hat eigentlich keine Bedeutung - bis auf jene, daß sie dokumentiert, wie der Staat heißt, in welchem wir leben. Die BRD ist lediglich die Besatzungstreuhand eines Fragments des handlungsunfähigen Rechtssubjekts "Deutsches Reich". (nicht signierter Beitrag von 84.150.47.92 (Diskussion) 05:24, 20. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Öffentlichkeit/Ausschluss der Ö.[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse eine Aussage dazu, ob bzw. unter welchen Umständen Prozesse, namentlich Strafprozesse, in Deutschland prinzipiell öffentlich sein müssen und unter welchen Bedingungen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.--Slow Phil (Diskussion) 15:05, 27. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Dazu sind in den Einträgen Strafverfahrensrecht und Öffentlichkeitsgrundsatz Ausführungen zu finden. Ich denke da passen sie auch besser hin als zum Eintrag "StPO" wo es ja um das Gesetz an sich geht. -- Adrian82 (Diskussion) 14:22, 13. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Amtlicher Titel[Quelltext bearbeiten]

Amtlich lautet die Schreibweise bis heute: "Strafprozeßordnung" (nach alter Rechtschreibung). Klammheimlich änderte z.B. der Verlag C.H.Beck 2004 dann die Bezeichnung in "Strafprozessordnung". Amtlich nachvollzogen ist das bis heute nicht, wobei selbst Änderungsgesetze mittlerweile von "Änderung der Strafprozessordnung" sprechen. Das wäre meiner Meinung nach eine Bemerkung wert. Eine Neubekanntmachung bzw. sogar Neufassung wäre im Vergleich zur ZPO (diese wurde auf neue Rechtschreibung angepasst) zwar angebracht, aber so recht traut sich wohl niemand. Zumal man die ganzen kleinen Buchstaben mal anpassen könnte, aber da hat man wohl Angst, dass man hier nicht in eines der historischsten Gesetze Deutschlands eingreifen will. --92.228.244.204 13:48, 22. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

"Geldauflagen", mal genauer[Quelltext bearbeiten]

Im WP-Café hat sich zu der Frage, wohin und mit welchen Feinheiten des Procedere gezahlte Strafgelder = "Geldauflage in Höhe von 100 Millionen US-$" (Ecclestone-Prozess; vgl. auch Libor-Prozess) eigentlich gehen, eine interessante Diskussion entwickelt. (Muss nach ein paar Tagen im Archiv gesucht werden.) Mir scheint, dass es da in diesem Stpo-Artikel eine größere Lücke gibt, die von Sachkundigen en detail gefüllt werden müsste. --Delabarquera (Diskussion) 22:51, 7. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Wer hats gemacht?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich komme gerade von http://www.heise.de/tp/artikel/46/46767/1.html hierher. Als Laien würde mich beim Lesen des Artikels doch interessieren, wer das entworfen und wer's erlassen hat. Ein Kreis von Rechtsexperten? Der Kaiser? Das Volk? Gruß, 176.2.129.126 06:35, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Geschlechtergerechte Sprache: Fehlanzeige ?[Quelltext bearbeiten]

In puncto Geschlechtergerechte Sprache stellt die StPO immer noch ein Bollwerk des sprachlichen Machismo dar (da ist wie vor vollrohr von Richtern, der Richter, Vorführung "vor den zuständigen Richter" (!) usw. die Rede !). Gibt es eigentlich im Bereich der Justiz keine Bestrebungen, hier eine Änderung herbeizuführen (wie es in anderen Gesetzestexten, z. B. StVO, der Fall ist (vgl. Rad fahrende) --88.217.101.142 10:25, 3. Mär. 2019 (CET)Beantworten