Diskussion:Strafprozessrecht

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In der Schweiz, gibt es nicht 23 sondern 26 Kantone. Zusätzlich gibt es Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege und die Militärstrafprozessordnung. Die Tage der kantonalen Strafprozessordnungen sind gezählt, da am 5.10.07 das Parlament die neue vereinheitlichte Strafprzozessordnung verabschiedet hat.

Was ist denn nun Thema des Artikels der Begriff Strafprozess oder das Strafprozessrecht? --2A02:908:C32:ECC0:7120:F586:4056:FF2A 23:01, 27. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Das wollte ich auch gerade fragen. Zur Vermeidung weiterer Redundanzdiskussionen habe ich beide Begrifflichkeiten (Strafprozessrecht und Strafprozess) behalten und die Einleitung auf formalrechtliche Punkte fokussiert (bzw. die formal- und materiellrechtlichen Komponenten gegenübergestellt, s. diese Version). Einarbeiten könnte man noch die Geschichte des Strafprozeßrechts (was natürlich mit der Geschichte des materiellen Strafrechts einhergeht) bzw. dessen nationalen Unterschiede (i.w.S. auch auf die internationale Rechtshilfe verweisen usw.). -- Uwe Martens (Diskussion) 21:50, 28. Okt. 2018 (CET)[Beantworten]