Diskussion:Straftat (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Xf01213 in Abschnitt Redundanz
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Redundanz[Quelltext bearbeiten]

Ich sehe nicht annähernd, wie sich dieser Artikel vom Artikel zum Strafrecht inhaltlich abgrenzen ließe. Das berühmteste Lehrbuch heißt denn auch Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht Allgemeiner Teil. Die Straftat und ihr Aufbau. --Benutzer:UHT (Diskussion) 15:54, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Ich verstehe Deinen Punkt hoffentlich: Wenn man "eure" (Portal Recht) Vorgaben anschaut, ist ein "eigener" Aufbau von Rechtsartikeln, die nicht Gesetzaufbauten oder Lehrbüchern entspricht, Theoriefindung (Aussage verkürzt wahrscheinlich sehr stark). Im Strafrecht Deutschland Artikel werden unter mehreren Überschriften nur die Hauptartikel verlinkt. Macht es das besser, diesen Artikel Straftat als Auszug zum Begriff zu nehmen und führend auf Strafrecht hinzuweisen?

Die BKS war vorher definitiv eine Katastrophe. Ich sehe einen (kurzen, aber richtigen) Artikel als beste Lösung eine der größten BKS aufzulösen. Kannst Du abseits der QS Box inhaltlich helfen beides zu lösen? --Xf01213 (Diskussion) 17:30, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Warum kann man den die BKS nicht durch Links auf die verschiedenen Artikeln zu nationalen Strafrechten auflösen? Davon gibt es genug. Wäre das nicht eine sinnvolle Alternative? --Benutzer:UHT (Diskussion) 17:34, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Mehr als 600 Artikel nutzen einen Link auf Straftat. Ich habe noch kein Gefühl für die Verteilung (hat man meist erst nach dem Auflösen der BKS), aber die meisten dürften keine aus dem Rechtsbereich (im Sinne Fachartikel Portal Recht) sein. "Gefühlt" würde diese Form von Auflösung wie eine Begriffseleminierung wirken. Das kann für einen solch alltäglichen Begriff nicht Ziel von BKS-Auflösung sein. Als Nicht-Jurist verstehe ich nicht, warum ein einzelner Begriff, der in Gesetzen genutzt wird und umgangssprachlich so häufig verwendet wird die Relevanzhöhe nicht schafft und deshalb als redundant abgebaut werden muss. Hiermit plädiere ich ausdrücklich nicht für eine Artikelkopie unter neuem Lemma, so möchte ich nicht verstanden werden. --Xf01213 (Diskussion) 18:09, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Wie gesagt: Das Strafrecht ist die "Lehre von der Straftat". Ich sehe nicht, wie sich anhand dieser Definition sinnvoll zwei Artikel ohne Vollredundanz abgrenzen lassen. --Benutzer:UHT (Diskussion) 19:26, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Neuer Versuch: Wenn man Wikipedia:Allgemeinverständlichkeit an die Einleitung von Strafrecht anlegt, ist Strafrecht Deutschland aus meiner Sicht OK. Dann hat man die Zusammenfassung Strafrecht Deutschland im Sinne Experten-Laien-Kommunikation verständlich dargelegt. Das Wort Straftat kommt nur einmal mittelbar vor (Straftäter) und der Zusammenhang ist Abgrenzung von Jugendstrafrecht, Wehrstrafgesetz. Wenn man in Nicht-Rechts-Artikeln (Soziologie, Filme, ...) den Straftat Link auf Strafrecht Deutschland umbiegt, ist der Leser gezwungen, sich in das Thema tiefgehend einzulesen. Er findet in der Zusammenfassung eben nicht allgemeinverständlich den Zusammenhang zwischen Straftat und Strafrecht. Allgemeinverständlichkeit ist aus meiner Sicht ein wichtiger Faktor. Und nur weil die Einleitung von Strafrecht Deutschland allgemeinverständlich für Strafrecht Deutschland ist, ist sie nicht allgemeinverständlich für Straftat.--Xf01213 (Diskussion) 20:18, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Ich werde erstmal Strafrecht Deutschland wegen der Bedeutung im Artikel als Hauptartikel verlinken.--Xf01213 (Diskussion) 20:18, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Diskussion zur Qualität des Artikels verlagert nach Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung#Straftat (Deutschland). Ich bin raus, komme zum Umbiegen wieder. --Xf01213 (Diskussion) 21:10, 24. Aug. 2019 (CEST)Beantworten