Diskussion:Strandräuber

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von CeGe in Abschnitt Aktive Strandräuberei (Nichtexistenz)
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Löschung des Passus Warnemünde[Quelltext bearbeiten]

Da ich die einstellende IP aber nicht direkt ansprechen kann, auf diesem Wege: Die Information ist sachlich auf alle Fälle interessant, gehört aber meines Erachtens besser zum Artikel Warnemünde#Geschichte mit Verweis hierher. Ich wollte es erstmal nicht einfach rüberschieben, um dir (IP) die Möglichkeit zu geben, daß selbst zu machen. Beim Formatieren des Nachweises und des Textes bin ich gerne behilflich. Es war nicht so recht erkenntlich, auf welche Chronik genau Bezug genommen wird und ob die Infos so alle in der Chronik stehen oder in der genannten Lit angereichert wurden. Sollte in der Literatur ja bezeichnet sein. --CeGe Diskussion 11:00, 14. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Strandgang, Fundrecht[Quelltext bearbeiten]

Es wäre interessant, zu erwähnen, dass die hier genannten rechtlichen Sachverhalte lediglich für Deutschland gelten. Selbst unsere direkten europäischen Nachbarn handhaben das etwas anders. So gilt z.B. in Holland das Fundrecht, also jeder darf das am Strand angespülte behalten - selbst wenn der (ehemalige) Eigentümer bekannt sein sollte. (Siehe diverse Artikel zur Havarie der MSC Zoe.)

Strandraub ist nicht Beachcombing[Quelltext bearbeiten]

Der deutsche Artikel Strandräuber wird mit dem englischen Artikel Beachcombing verbunden. Das passt nicht zusammen, da Beachcombing nichts mit Raub zu tun hat, sondern auch nur einfaches Muschelsammeln einbezieht. (nicht signierter Beitrag von 2001:A61:B4C:F001:7118:16C4:5F4:33BF (Diskussion) 19:22, 10. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Aktive Strandräuberei (Nichtexistenz)[Quelltext bearbeiten]

Von meiner Diskussionsseite, weil es da nur versauern würde:


Schnipp


Das Thema Strandräuberei wird seit langem mit der m.E. falschen Sichtweise verbunden, des es "aktive" Strandräuber gegeben habe. Diese sollen ein Schiff durch falsche Lichtzeichen auf einen Felsen oder eine Sandbank irrgeleitet haben. Es gibt verschiedene Gründe, die stark gegen die Behauptung sprechen, dass es aktive Seeräuberei überhaupt gegeben hat. - die Meeranrainer waren i.d.R. arme Menschen in Gegenden mit wenig teurem Brennmaterial, es ist unplausibel, das die Menschen das knappe Gut zu entlegenen Plätzen gebracht haben, um auf sehr unsichere Beute zu warten - Schiff reagieren auf Lichter durch abdrehen, d.h. es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Kapitän quasi wie intendiert auf so ein Licht zusteuert (siehe wrecking) - die falschen Lichtzeichen waren bei Sturm und Nacht überhaupt nur zu erkennen, wenn sie massiv waren, was hohe Kosten (s.o.) und einen sehr großen logistischen Aufwand erforderte: Linsen kamen sehr spät auf und wären für Private nicht bezahlbar gewesen - würde die Irrleitung gelingen, bliebe das Risiko bestehen, dass Dritte den Erfolg erzielen, ohne den immensen Aufwand für die Lichter tragen zu müssen, auch wäre eine "ideale" Strandung, d.h. am Strand oder an geeigneter Stelle zwischen Felsen kaum sicherstellbar gewesen - die Reste der Irrlichter hätten die Obrigkeit alarmieren müssen, die ja auch den passiven Strandraub bekämpft hat - die Sichtung zahlreicher Quellen hat - niemals - nur einen einzigen Fall von aktiver Strandräuberei ergeben Strandrecht, Staat und aktive Seeräuberei: - es gibt nur einen Hinweis, das im dänischen Strandrecht die Beleuchtung von Fenstern zur Seeseite teilweise verboten war; der Autor Jürgen Rath (siehe unten), hält aber diese Vorsichtsmaßnahme für übertrieben zumal die Feuer gar nicht weit genug getragen hätten, Schiffe überhaupt zu erreichen. - das Fehlen von bekannten Verurteilungen, Strafen o.ä. spricht auch eher gegen die Existenz "aktiver" Strandräuberei - das ursprünglich freie Strandrecht (passive Strandräuberei) wurde spätestens mit dem Aufkommen der Nationalstaaten zurückgedrängt; der Staat gewann damit Einfluß auf den hohen Strandungsertrag; es könnte sein (unbewiesen), dass auch in diesem Zusammenhang ein Interesse bestand "passive" Strandräuberei (eine reale Tatsache, z.B. auf Amrum) zu diskreditieren; indem Geschichten über "aktive" Strandräuberei am Leben gehalten wurden

Warum hält sich das Klischee des "aktiven" Strandräubers so hartnäckig - es scheint ein Beleg einer negativen Sozialromantik zu sein ("die bösen intriganten Küstenbewohner, die hilflose Mannschaften in den Tod treiben bzw. aktiv erschlagen") - möglicherweise spielt auch eine gewisse "Romantik" bzgl. Segelschiffen, die besonders anfällig für Strandungsfälle waren (eingeschränkte Manövrierfähigkeit bzw. Wetterabhängigkeit) - Filme oder Bücher z.B. Jamaica Inn, geht auch auf einen Roman zurück, der nur als Fiktion ohne realen Hintergrund angesehen werden kann; auch Enid Blyton Fünf Freund verfolgen die Strandräuber (1953) greift das Klischee auf. - manche Küstenorte vermarkten heute auch Ihre "Strandräuber-Vergangenheit" touristisch Im englischen Beitrag über Wrecking wird auch die Existenz aktiver Strandräuberei kritisch gesehen. https://en.wikipedia.org/wiki/Wrecking_(shipwreck)#Luring_ships_to_wreck_with_false_lights Jürgen Rath: ..doch stehlen können sie meisterlich!: Über Strandungen, Strandräuber und Strandvögte (Deutsch) Gebundene Ausgabe – 19. Februar 2007. Der Autor erwähnt keinen Fall von "aktiver" Strandräuberei. Versuche im Text Änderungen in die Richtung anzubringen, das es keine "aktive" Seeräuberei geben, bzw. dafür die Belege fehlen, wurden - unberechtigterweise - mit dem Hinweis auf fehlende Belege (wie soll man die Nichtexistenz eines Sachverhalts denn belegen, abgewiesen; m.E. sehr unbefriedigend). Fazit: Der Artikel (Strandräuber) basiert auf der - unbewiesenen Existenz aktiver Strandräuberei. Eine Überarbeitung oder ein kritischer Hinweis ist mindestens notwendig. Es ist ein Problem mit der "Nichtexistenz" von "aktiver" Strandräuberei zu behandeln. (nicht signierter Beitrag von 2003:EC:C740:3100:56:AB9C:747F:157E (Diskussion) 16:48, 24. Dez. 2020 (CET))Beantworten

Es ist zuviel, als dass ich dir in kurzer Zeit adäquat antworten könnte und selbst diese Antwort hat für meinen Geschmack zu lange gelegen. Ich kann mir auch durchaus vorstellen, dass du Recht hast. Aber dann sollte eine entsprechende Erklärung vor Änderung auf der Diskussionsseite des Artikels erfolgen. Dort läßt sich gemeinsam mit anderen abwägen, wie deine Einschätzung eingepflegt werden kann und soll. --CeGe Diskussion 17:10, 5. Jan. 2021 (CET)Beantworten

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