Diskussion:Streitwertbeschwerde

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 93.221.116.89 in Abschnitt Streitwertbeschwerde gegen Beschlüsse 2. Instanz
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Der Text mit "Beschwer" war richtig. Das Wort "Beschwerde" ergibt hier auch keinen Sinn. Habe gerade mal das Urteil nachgeschlagen. Auch dort steht "Beschwer". Es geht nämlich darum, wie sehr der Beschwerdeführer beschwert ist (also, wie schwer die Last wiegt) und nicht darum wie sehr er sich beschwert (also wie laut er ruft).

Beschwer ungleich Beschwerde (nicht signierter Beitrag von 80.143.242.215 (Diskussion | Beiträge) 22:40, 22. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Streitwertbeschwerde gegen Beschlüsse 2. Instanz[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es denn mit der Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde gegen Beschlüsse des OLG oder LG als Berufungsinstanz aus? --~~~~ --93.221.116.89 20:11, 3. Feb. 2023 (CET)Beantworten