Diskussion:Studierfähigkeit und Studierbarkeit

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Siebenquart in Abschnitt Überarbeitung des Artikels
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Entstehungsgeschichte des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Weiterleitung des Lemmas „Studierfähigkeit“ auf „Hochschulreife“ (bestehend seit dem 1. Juni 2013) am 15. Dezember 2021 zurückgenommen (siehe „Versionsgeschichte“). Zu dieser Maßnahme haben mich zwei Sachverhalte veranlasst:

  1. Bis zum 15. Dezember 2021 gab es in dem Artikel „Hochschulreife“ einen Abschnitt „Kriterien der Hochschulreife – Studierfähigkeit“. Allein schon durch die Überschrift wurde deutlich, dass den bisherigen Autoren des Artikels der Unterschied zwischen einer Hochschulzugangsberechtigung (welche die Bescheinigung der Hochschulreife darstellt) und einer tatsächlichen Studierfähigkeit der mit dieser Bescheinigung Ausgestatteten nicht klar war. Auch besteht der Verdacht, dass ihnen nicht klar war, dass es bei dem Begriff Hochschulreife nicht um „Reife“ im biologischen Sinn geht (vgl. den Abschnitt Ausbildungsreife#Problematik des „Reife“-Begriffs)
  2. Im Zusammenhang mit der 2G-Regel für den Besuch von Präsenzveranstaltungen in baden-württembergischen Hochschulen spricht die Landesregierung BW von einer „Studierfähigkeit des Studiums“ ([1]). Da aber Komposita mit dem Bestandteil „-fähigkeit“ sich fast immer auf Menschen beziehen, liegt der Eindruck nahe, es handele sich bei der Wendung „Studierfähigkeit des Studiums“ um einen Genitivus subiectivus (um ein Studium, das zum Studieren fähig sei). Diese Interpretation ist natürlich unsinnig. Vielmehr geht es um ein „studierbares Studium“, also um die Kategorie Studierbarkeit.

Die Artikel „Hochschulreife“ (mit der Implikation „Hochschulzugangsberechtigung“) und „Studierfähigkeit“ sind jetzt einigermaßen sauber voneinander getrennt. Nun geht es darum, auf gleiche Weise die Begriffe „Studiefähigkeit“ und „Studierbarkeit“ voneinander abzugrenzen. Bislang werden sie deshalb in einem Artikel behandelt, weil beide Begriffe die Frage beantworten, warum jemand unverhältnismäßig lange studiert, sein Studium abbricht oder endgültig in einer maßgeblichen Prüfung scheitert.

Besser wäre aber ein eigener Artikel „Studierbarkeit“. Der jetzige zweite Hauptabschnitt dieses Artikels müsste aus diesem herausgenommen und zum Kristallisationskern eines neuen Artikels werden. --CorradoX (Diskussion) 12:36, 18. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Die Teilung des Artikels in zwei selbstständige Artikel, in denen jeweils auf den anderen Artikel mit dem Link {{Hauptartikel|…}} verwiesen würde, wäre mit der Trennung eines siamesischen Zwillingspaars vergleichbar.
Leichter wäre es den jetzigen Artikel umzubenennen, und zwar in Studierfähigkeit und Studierbarkeit. Außen vor bliebe bei diesem Vefahren nur das „außeruniversitäre Lebensumfeld der Studierenden“. Durch die Vorgabe des Zentrums für Wissenschaftsmanagement wäre es aber (als drittes Antwortsbündel auf die Frage nach den Gründen für ein langes Studium und eine hohe Zahl von Studienabbrüchen) an die beiden anderen Begriffe inhaltlich angebunden.
Abgesehen davon sind die Arten von Antworten, die die ZfS-Studie präsentiert, nicht sauber voneinander trennbar. Beispiele: Sind Wiederholungsprüfungen nach einem Nichtbestehen der ersten Prüfung eine Folge mangelnder Studierfähigkeit oder mangelnder Studierbarkeit? Was ist von der geringen Zahl von Antworten Studierender zu halten, die selbstkritisch sich selbst Kompetenzmängel attestieren? Wie bewertet man das Verhalten von Studierenden, die gar nicht schnell mit ihrem Studium fertig werden wollen, obwohl es ihnen an der Fähigkeit, schnell alle Anforderungen zu erfüllen, nicht mangelt und es auch keine großen Probleme mit der Studierfähigkeit ihres Faches an „ihrer“ Hochschule gibt? Wenn sie aus einem Elternhaus mit hoher Finanzkraft stammen und ihre Eltern sie nicht „an der kurzen Leine halten“, werden diese Studierenden von ökonomischen Argumenten (z. B. Schädlichkeit einer „zu kurzen“ Lebensarbeitszeit für die Volkswirtschaft + zu geringe Rentenanwartschaften für den Einzelnen) nur wenig beeindruckt. --91.97.52.234 17:25, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Zwischenbilanz[Quelltext bearbeiten]

Fast alle relevanten Aspekte zu den „Zwillingsbegriffen“ des Lemmas sind jetzt zumindest angeschnitten. Es fehlt noch die Differenzierung zwischen der realen Fähigkeit zum Studium jedes Fachs (die Bescheinigung der Berechtigung hierzu ist die wichtigste Eigenschaft des Abiturzeugnisses) und dem Studium irgendeines bestimmten Fachs.
Die Formulierung „Reorientierung zu einem besser passenden Studiengang“ als Trost für diejenigen, die den Studierfähigkeitstest für ein MINT-Fach nicht bestanden haben, suggeriert, dass alle, die zu dem Test zugelassen wurden, fähig seien, „irgendein“ Fach erfolgreich zu studieren. Ein Blick auf den Parallelartikel Ausbildungsfähigkeit zeigt jedoch, dass es Aufnehmende im Bildungs- und Ausbildungssystem gibt, die der Ansicht sind, bestimmte Schulabgänger seien nicht in der Lage, irgendeine Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Analog müsste geprüft werden, ob es auch die Ansicht gibt, bestimmte Abiturienten seien nicht fähig, irgendeinen Studiengang erfolgreich abzuschließen, obwohl das bestandene Abitur ihnen eine Hochschulzugangsberechtigung bescheinigt. Geklärt werden müßte anschließend (bei einer positiven Antwort auf die erste Frage), welche konkreten (angeblich „unheilbaren“) Kompetenzdefizite ein solches Urteil begründen. --CorradoX (Diskussion) 12:03, 26. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Überarbeitung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Danke schön für das Aufgreifen der beiden Begrifflichkeiten in Wikipedia! Mir sind beim Lesen des Artikels folgende Punkte aufgefallen:

  1. Bei Studierfähigkeit und Studiebarkeit handelt es sich um zwei verschiedene Dinge. Ersteres beschreibt Eigenschaften eines Studiumsteilnehmers, letzteres Eigenschaften eines Studienfaches. Hierfür wären zwei getrennte Artikel mit Verweisen aufeinander angebrachter. (Studierfähigkeit = ndividuelle Merkmale und Eingangsvoraussetzungen“, darunter auch motivations- bzw. einstellungsbezogene Merkmale von Studierenden; Studierbarkeit = [H]ochschulinterne Faktoren (Studienbedingungen)“ eines Studienfaches, d. h. die Organisation von Lehrveranstaltungen, Prüfungen oder Informationsangeboten)
  2. Meines Erachtens reicht im Startabschnitt eine kurze Definition des jeweiligen Begriffes (siehe unter 1.). Detailliertere Infos sollten in die Kapitel eingearbeitet werden.

--Chrasjo (Diskussion) 09:40, 20. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Beide Punkte von Chrasjo möchte ich dick unterstreichen: zwei verschiedene Dinge hätten besser zwei je eigene Artikel. Wenn schon zusammen behandelt, dann wäre eine Basisforderung an WP-Artikel: zu Beginn des Artikels eine Definition und Abgrenzung beider Begriffe. --Siebenquart (Diskussion) 14:15, 16. Aug. 2022 (CEST)Beantworten