Diskussion:Sturm 34

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Skimaske vs Sturmhaube[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht liegts ja an altersbedingten Reife, aber unter Skimaske kommt meinerarts eher das Gemeinte in den Sinn, aber nicht bei Sturmhaube oder gar Sturmhaube (Helm). --92.117.94.122 22:49, 15. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

"Mangel an intellektuellem Inventar"[Quelltext bearbeiten]

Einige WP-Autoren interpretieren das Zitat des Richters als Beschreibung der Angeklagten als dumm und in ihren geistigen Kräften auf einen Bereich unter dem Üblichen beschränkt. Ein Autor versucht dies mit der Formulierung eines Zusammenhanges zur Anklage wg. Körperverletzung zu verstärken. Wahrscheinlich liegt dieser Auslegung die Freude über die Bestätigung der Klicheevorstellung von den tumben Schlägern zu Grunde. Es ist aber darauf hinzuweisen das:

  • intellektuell und intelligent zwei verschiedene Persönlichkeitsmerkmale sind
  • ein Richter nicht ohne weiteres der Angeklagtenbeschimpfung zu bezichten ist
  • Dummheit in Deutschland nicht strafbar ist
  • Ohne Kenntniss des vollen Zitat-Kontextes es nicht möglich ist zu klären, ob sich der Satz nicht passenderweise auf die Abweisung des Hauptanklagepunktes - der Bildung einer kriminellen Vereinigung - bezieht.
  • In der nachgesetzten Formulierung von "Verbale Auseinandersetzungen kannten die jungen Männer,...,wohl kaum" in den meisten als Belege angeführten Zeitungsausschnitten nicht eher der Hinweis zu sehen ist, das hier der Mangel an sozialer Kompetenz und Stressbewältungsmethoden gemeint ist und nicht die Störung der Sprachentwicklung (SCNR).

--92.116.41.97 11:08, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wiedergabe Begründung des Richters[Quelltext bearbeiten]

  • Vorher stand:

Der Richter sprach die Angeklagten in diesem Punkt aber frei, da es am einheitlichen und verbindlichen Gruppenwillen und sogar beim Kern der Mitglieder beim vorausgehenden Willensbildungsprozess gefehlt habe.

  • Nach Dursicht des Einzelbeleges [1] (im dritten Absatz) formulierte ich möglichst nah an der Quelle:

Der Richter sprach die Angeklagten in diesem Punkt aber frei, da es am Willensbildungsprozess, der in einen einheitlichen und verbindlichen Gruppenwillen münde, gefehlt habe.

  • Zipferlak verküzt und insestiert auf:

Der Richter sprach die Angeklagten in diesem Punkt aber frei, da es am Gruppenwillen gefehlt habe.

Meiner Meinung nach muß bei Urteilsbegründung diese möglichst exakt wiedergegeben werde und der Richter hat der Gruppe keinesfalls den Gruppenwillen sondern dessen Einheit- und Verbindlichkeit abgesprochen. Aber Kern der Begründung ist, das es sich um keine Organisation im Sinne der Anklage handelt da der vorausgehende Willenbildungsprozeß fehlte.

Daher sind ist die Wiedergabe des Zitats in Zipferlak-Manier entstellend und ist somit zu unterlassen. MfG, --92.117.36.49 08:46, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Über dritte Meinung hier:
Der Satz steht in direktem Zusammenhang mit "Bildung einer kriminellen Vereinigung". Der Absatz bezieht sich auch auf die Differenz zur "Sauf- und Schlägertruppe". Mit anderen Worten: Der gemeinschaftliche Gruppenwille für eine kriminelle Tat fehlte.
Die Kürzung von Zipferlak ist richtig, weil es die Lesbarkeit erhöht, ohne die Aussage/den Inhalt zu verändern. Wir schreiben für jeden. Es muß nicht juristisch unanfechtbar sein. Vor allem ist es in der Erzählperspektive geschrieben, also frei von der Notwendigkeit der exakten Wiedergabe. --JLeng 23:14, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Es gibt keinen Grund für die Anschuldigung der IP, Zipferlak würde etwas entstellen und schon gar nicht hat er etwas zu unterlassen. Indirekte Rede ist OK, einzig die Formulierung könnte man streiten, das ist aber nicht inhaltlich :-). --GiordanoBruno 21:47, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Da es schon einen deutlichen Unterschied zwischen Gruppenwillen - verbindlichen Gruppenwillen und Willenbildungsprozeß einer (politischen) Organisation ("intellektuelles Inventar") bestehen diese Gründe schon, wobei durch die Umformulierung zu "Anschuldigung" der Versachlichung dieser Diskussion keinesfalls fgedient ist. Aber da hier meine Ansprüche an die Zitattreue und eaxakte Darstellung nicht geteilt werden, streiche ich diesen Teil der WP von meinen Liste der Wissensportale und ziehe mich aus der Diskussion zurück. MfG, --92.117.37.128 08:50, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Prima, vielen Dank ! --Zipferlak 09:12, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Kerstin Köditz[Quelltext bearbeiten]

Warum ist die Aussage von Fr. Köditz relevant genug für den Artikel? Hat sie irgendeine Qualifikation die ihre Aussage relevant erscheinen läßt? --GiordanoBruno 21:29, 18. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Qualifikation ist bei Politikern im allgemeinen kein wichtiges Erfolgs- bzw. Bedeutungskriterium... Köditz' spezielle Funktion (neben MdL) ist "Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag". --Zipferlak 22:38, 18. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Um meine Intention klarzustellen - ich weiss, dass ich mich hier aus dem Fenster lehne: Es geht mir nicht um irgendwelche Schönung des Artikels. Das Zitat halte ich aber für unnötig, da es keinerlei Information beinhaltet, die nicht fundierter schon im Artikel steht und (das wage ich zu behaupten) unqualifiziert und nur im Artikel, weil jemand (das soll jetzt keinen Beitrag runtermachen, mir stellt sich das so dar) zufällig drübergestolpert ist. --GiordanoBruno 23:48, 18. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Hmm. Neben den Fakten soll ja auch deren Rezeption dargestellt werden. Und hier wäre bemerkenswert, dass sich nicht nur die Strafjustiz, sondern auch die Politik - wenn auch nur selektiv - zu Sturm 34 geäussert hat. --Zipferlak 00:00, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Dagegen habe ich auch nichts, aber da wäre zum einen ein breiteres Spektrum an Aussagen und zum anderen vielleicht eine prominentere Aussage wünschenswert - es wirkt halt schon zu sehr "herausgepickt" - man kann das böswllig auch so interpretieren, dass nur eine relativ unbekannte Politikerin hier ein Problem sieht. --GiordanoBruno 08:05, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Würde diese böswillige Interpretation besagen, dass das Problem weniger groß ist wie von den Medien dargestellt, oder würde sie besagen, dass sich die Politiker der etablierten Parteien in dieser Angelegenheit ruhiger verhalten, als man es von ihnen erwarten sollte ? Mir scheint beides möglich. Wenn beispielsweise der sächsische Innenminister die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in dieser Sache ausdrücklich gelobt haben sollte, wäre das eine Information, die ich dem Artikel nicht vorenthalten würde. --Zipferlak 08:54, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Ich würde das Zitat rausnehmen, es bringt den Artikel so nicht weiter. Wenn du es drin lassen willst, auch gut. --GiordanoBruno 17:28, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Es ist ein für diese Partei werbendes Zitat, von daher sollte es nicht im Artikel stehen. Ausserdem war die SED/PDS ausdrücklich gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und gegen die Menschenrechte, erst durch den Anschluß der SED/PDS an die WASG wurde es besser mit ihnen. --78.50.229.105 11:56, 24. Mai 2014 (CEST)Beantworten

POV[Quelltext bearbeiten]

Der Fakt ist genannt ("Der NPD-Kreisvorsitzende von Mittweida hat Sturm 34 mehrfach für Veranstaltungen angefordert"), also Mietschläger einer lokalen Parteigruppe. Die HochStilisierung durch den Politischen Gegner zum "bewaffneten Arm der NPDs" verzerrt diese Darstellung. Sie ist als Wertung (WP:POV) nicht objektiv und somit in einer Enzyklopädie fehl am Platz. MfG, --188.100.228.115 20:13, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Bitte noch mal informieren was POV bedeutet. Das das Zitat drin bleibt wurde oben bereits ausdiskutiert. --Lonegunman BANG! 05:19, 23. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Naja, eher an- als ausdiskutiert; GiordanoBruno war da ja anderer Meinung als ich; jedenfalls stimme ich Dir zu, dass das kein POV-Thema, sondern allenfalls ein Relevanzthema ist. --Zipferlak 09:04, 23. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Zugegeben es war natürlich nur andiskutiert, ich hatte einfach keine Lust auf eine zeitraubende Diskussion deren Ergebnis m.E. ziemlich klar ist. Ich hoffe du verzeihst ;-). --Lonegunman BANG! 17:34, 23. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ich bin es, der sich zu entschuldigen hat, falls ich besserwisserisch rübergekommen sein sollte. --Zipferlak 18:19, 23. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Lücken?[Quelltext bearbeiten]

  • Wiederauflage Prozess: [2]
  • Staatsschutzspitzel: [3]

MfG, --46.114.5.38 09:01, 18. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Erwähnung in NJW[Quelltext bearbeiten]

In NJW 2010, 1979-1987 wird doch recht umfänglich das BGH-Urteil besprochen. Ein Rechtskundiger sollte sich vielleicht damit mal beschäftigen und Verwertbares in den Artikel einbringen. Eine persönliche Anmerkung sei mir gestattet: das diese Truppe es zur Relevanz gebracht hat, bis zum BGH kam, erfüllt mich mit großer Bitternis. Einige dieser Figuren kannte ich in deren Kinderzeit sogar persönlich. Traurig.-- scif 12:08, 9. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 00:04, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten