Diskussion:Suburbikarisches Bistum

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Hoefler50 in Abschnitt Inhaber der Bistümer
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Inhaber der Bistümer[Quelltext bearbeiten]

Können eigentlich nur Kurienkardinäle inhaber suburbikarischer Bistümer bzw. Kardinaldekan werden? --Nixus Minimax (Diskussion) 15:56, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Kardnalbischöfe haben meines Wissens eine Residenzplicht in Rom. Daher scheiden Ortsbischöfe aus. --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 12:52, 12. Nov. 2023 (CET)Beantworten