Diskussion:Suspension (Kirchenrecht)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von RoBri in Abschnitt Falsche Behauptung
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Änderung in 1.1[Quelltext bearbeiten]

Das kanonische Recht kennt den begriff "Artikel" nicht. Das äquivalent dazu sind die sogenannten Canones (Einzahl: canon). Weiterhin ist "vom Bischof aufwärts" mit Ordinarius ersetzt, was Ordensobere, beauftragte Gerichte, Generalvikare etc. mit einschließt, je nach partikularem Recht. --Feya 12:11, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Falsche Behauptung[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel wird behauptet, Dr. Overbeck habe Bernward Mezger suspendiert. Das ist falsch. Bernward Mezger war niemals suspendiert. (nicht signierter Beitrag von 2003:CC:705:8D00:B0B0:7686:7F1:FC07 (Diskussion) 15:15, 24. Apr. 2019 (CEST))Beantworten

Die IP hat recht. https://www.derwesten.de/staedte/oberhausen/kirche-straft-nach-eigenem-recht-id5198409.html --Roger (Diskussion) 15:36, 24. Apr. 2019 (CEST)Beantworten