Diskussion:Suspensives Referendum

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Graf1848 in Abschnitt Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Artikels
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Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Artikels[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe schwere Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Artikels. Hier werden aus meiner Sicht zwei Dinge miteinander verwechselt, nämlich die Wirkung einer Abstimmung und die Wirkung, die durch das das Anstreben einer Abstimmung zeitweise erzielt wird. Anders gesagt: Es gibt kein Suspensives Referendum im eigentlichen Sinne, denn das hieße ja, dass das Referendum (also die Abstimmung selbst) das Ziel hätte, einen Rechtsakt dauerhaft(!) in Schwebe zu halten... das ergibt offenkundig wenig Sinn. Was es sehr wohl gibt, ist eine zeitlich befristete suspensive Wirkung, die durch das Anstreben eines fakultativen Referendums erzielt wird, damit bis zur möglichen Durchführung der Abstimmung nicht bereits Fakten geschaffen werden. Die suspensive Wirkung endet jedoch mit dem Tag der Abstimmung (weil dann wird ja abschließend über das Inkrafttreten entschieden) oder mit dem Ablauf der zulässigen Sammlungfrist für Unterschriften zur Erwirkung der Abstimmung (weil man Rechtsakte nicht ewig in Schwebe halten sollte, sondern irgendwann mal abschließend entscheiden muss). Diese suspensive Wirkung gibt es auch bei anderen direktdemokratischen Verfahren. So ist es beispielsweise Rechtspraxis in einigen deutschen Ländern, dass ein Gesetz, zu dessen Änderung ein Volksbegehren läuft, nicht während der Sammlungsphase einseitig durch das Parlament geändert werden darf, ansonsten würde die ganze Unterschriftensammlung gar keinen Sinn mehr ergeben (es würden durch die Hintertür Fakten geschaffen und unliebsame Volksbegehren könnten leicht durch redaktionelle Änderungen an Gesetzen ausgehebelt werden). Aus meiner Sicht gibt es so etwas wie ein Suspensives Referendum nicht, es handelt sich schlichtweg um ein Begriffsmissverständnis. Wenn jetzt nicht jemand um die Ecke kommt und einen Gesetzestext zeigen kann, in dem ausdrücklich von einem Suspensiven Referendum gesprochen wird, werde ich ab dem 6. Oktober 2022 einen Löschantrag stellen. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 13:11, 28. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Wow, ich sehe gerade, ich habe den Artikel selbst vor vielen Jahren angelegt :) haha, Klasse! Trotzdem bleibe ich bei meiner obigen Argumentation, der Artikel macht keinen Sinn. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 13:14, 28. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Ich schliesse mich den Zweifeln von Lokiseinchef an. In der Schweiz ist der Begriff des "suspensiven Referendums" nicht gebräuchlich. Genau genommen hat weder die Abstimmung über ein Referendum noch "das Anstreben eines fakultativen Referendums" (in der Schweiz spricht man von der "Lancierung" des Referendums) eine suspensive Wirkung. Diese suspensive Wirkung geht vielmehr von den Verfassungsbestimmungen aus, welche die Unterstellung unter das Referendum und damit eine obligatorische oder fakultative Volksabstimmung vorsehen. Wird dann das fakultative Referendum tatsächlich lanciert, so wird damit die bereits vorher suspendierte Inkraftsetzung nicht noch zusätzlich suspendiert. Das wird deutlich, wenn in der schweizerischen Praxis in einer Schlussbestimmung eines referendumspflichtigen Erlasses dessen Inkraftsetzung auf ein Datum nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist oder, falls das Referendum fristgerecht zustande kommt, nach Annahme in der Volksabstimmung festgelegt wird. --Graf1848 (Diskussion) 15:35, 29. Sep. 2022 (CEST)Beantworten