Diskussion:Tachograph

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 178.27.241.195 in Abschnitt GPS überträgt nur Zeit....
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Fehler im Bereich Manipulation[Quelltext bearbeiten]

Die Daten können nicht mit einem Magneten gelöscht werden. Die Daten befinden sich auch einem Flashspeicher im Tachograph, dieser kann nicht mithilfe eines Magnetes gelöscht werden. Es ist korrekt das es zu Manipulationen mit Magneten kommt, dies bezieht sich aber z.B. auf den Geber beidem mithilfe eines Magneten Erfassung verfälscht werden kann. Moderne Analyse Software kann aber solche Verfälschungen erkennen, da diese zu unplausiblen Daten führen.

Macht das Sinn?[Quelltext bearbeiten]

...Schon um etwa 1500 hatte das Universalgenie Leonardo da Vinci, die ersten Entwürfe für ein Instrument zur Geschwindigkeitsmessung bereits gezeichnet....

Der Tachograph dient (u.a.!) der Aufzeichnung der Geschwindigkeit, nicht eigentlich der Messung siehe Tachometer.

Hallo Jean. Hast ja Recht... Das war auch kein Gerät zur Aufzeichnung. Habe gelöscht. War bzw. ist doch trotzdem nicht schlecht im geschichtlichem Sinn. Wenn Verbesserungen oder sonst was ist, lass es mich wissen. Danke für die Aufmerksamkeit u Gruß --Elkawe 20:10, 30. Apr 2006 (CEST)

Geschwindigkeitsaufzeichnung (1)[Quelltext bearbeiten]

Es werden doch nur die Geschwindigkeitsspitzen aufgezeichnet, nicht die gesamte Geschwindigkeit als Diagramm wie beim analogen Gerät, oder? Jean 21:09, 31. Jul 2006 (CEST)

Du meinst weil ich die Höchstgeschwindigkeiten geändert habe. Was genau aufgezeichnet wird, kann ich im Moment nicht sagen, werde mich aber noch erkundigen. Die Höchstgeschwindigkeiten klingen nur etwas verwirrend, da man eher die Geschw. versteht, die dort gerade gefahren werden dürfen, was natürlich Unsinn ist. Vielleicht kann man es noch klarer ausdrücken. --K@rl 21:19, 31. Jul 2006 (CEST)

Auf der Fahrerkarte und im Kontrollgerät gibt es keine kontinuierliche Geschwindigkeitsaufzeichnung. Es werden die letzten Geschwindigkeitsübertretungen mit Datum, Uhrzeit, Name des Fahrers, der Dauer der Übertretung, Durschnittsgeschwindigkeit und der maximalen Geschwindigkeit aufgezeichnet. --AndiF 17:59, 7. Aug 2006 (CEST)

Geschwindigkeitsaufzeichnung (2)[Quelltext bearbeiten]

Die Aufzeichnung gibt immer die letzten 24 Std. wieder. Diese kann mit einer entsprechenden Software im Sekundenbereich analysiert werden. Es wird das gesammte Geschwindigkeitsverhalten dokomentiert( 24 Std) Die Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben im Massenspeicher über die 24 Std. erhalten alles andere löscht sich automatisch.

Frage[Quelltext bearbeiten]

Stimmt es, daß in Polizeifahrzeugen das Einschalten des Martinshorns mit protokolliert wird, da hierdurch dem Fahrzeug Sonderrechte eingeräumt werden ? Und daß dies bei Feuerwehr und Rettung nicht der Fall ist, weil diesen keine Sonderrechte im Sinne der StvO entstehen, sondern lediglich aufgrund der Verpflichtung zur Nicht-Behinderung von Rettungsarbeiten (weshalb die Polizei auch einen eigenen Ton hat) ?

Das ist Quatsch - natürlich haben auch Rettung und Feuerwehr Sonderechte -> § 35 (1) StVO "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Und sie haben auch Wegerechte $ 38 (1) StVO "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“

Ich kann von der Thüringer Polizei sagen, dass folgende Daten aufgezeichnet werde: Martinshorn, Blaulicht, Beleuchtung (Scheinwerfer, Blinker, etc.), Stellung Gaspedal, Stellung Bremspedal, Quer- und Längsbeschelunigung, Geschwindigkeit, Uhrzeit. Und das Ganze 30 Sekunden vor der Kollision uind 15 Sekunden danach.

Ob -und wenn ja, was- Daten aufgezeichnet werden, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Polizei ist ja nun mal Ländersache und da kann jedes Land (fast) machen was es will. --Wahlscheider 12:45, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wahrscheinlich ist in diesem Beitrag eher das hier gemeint. Ein Tachograph, der vordergründig als Arbeitszeitnachweis gilt, zeichnet keine Quer- und Längsbeschleunigung auf, außer die der eigenen Nadel beim analogen Tacho. Das ganze aber auch länger als 30 Sekunden. ;-) --Paettchen 22:38, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Andere Frage[Quelltext bearbeiten]

Könnte mal jemand, der sich auskennt, die einzelnen Aufzeichnungen auf einer (analogen) Tachoscheibe erklären? Mit ist insbesondere nicht klar, was die kleinen konzentrischen Striche zwischen der Geschwindigkeits- und der Streckenaufzeichnung aussagen sollen.Was bedeuten die aufgedruckten Symbole "Quadrat mit diagonaler Linie", "gekreuzte Hammer", "Lenkrad" und das Symbol, das wie ein gequetschtes kleines h aussieht?

Hallo du IP. Die kleinen zakigen Striche im unteren Bereich sind die nur die km, d.h. eine Spitze 10 km. Der Hammer und das Quadrat, sind "andere" Arbeitszeiten, außer ruhen und lenken. Diese Zeichen sind seit einiger Zeit in Europa vereinheitlicht worden. Vorher war das Quadrat als reine Arbeitsbereitschaft national zu benutzen, denn der Kraftfahrer im Fernverkehr z. B. ist nur für lenken bzw. Vor- u. Abschlussarbeiten versichert. Der Hammer ist international und bedeutet echtes Arbeiten in Europa. Das "h" bedeutet immer pro Stunde. Gruß --Elkawe 12:20, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Das h ist der Versuch, ein Bett darzustellen und stellt die Zeitgruppe Ruhezeit dar.
Die konzentrischen Kreise haben den Hintergrund, daß bei älteren, nicht-automatischen Schreibern die Zeitgruppe mit einem Drehschalter manuell eingestellt wurde. die Zeitgruppen-Nadel schrieb dann in den der Zeitgruppe zugeordneten Kreis. --Joergpauly 12:27, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
alles Richtig Joergpauly, da hab ich wohl was falsch verstanden. Natürlich soll das gequetschte "h" ein Bett darstellen, nur leider steht vom Schlafen in keiner Verordnung oder Gesetz etwas davon geschrieben, denn der Fernfahrer ruht ja nur :-o Gruß v --Elkawe 12:34, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

digitaler Fahrtenschreiber[Quelltext bearbeiten]

Was haltet ihr davon, dass darüber eine eigenständige Seite entsteht??? Schließlich ist diese neueste Errungenschaft der EU schon was Tolles. So könnte man auch spezieller auf Dinge wie rechtliche Bestimmungen, die 4 verschiedenen Karten zu dem Gerät, etc eingehen. Was mein ihr???

Hallo du IP, dann tue es doch. Es hindert dich keiner und gebe dir etwas Mühe. Gutes Gelingen. Danke für die Mitarbeit und es wäre schön wenn du dich anmelden würdest. Gruß --Elkawe 12:05, 7. Sep 2006 (CEST)


Achtung: DTCO ist eine Markenbezeichnung von Siemens VDO (Siemens VDO - DTCO 1381) für deren Gerät; Terminologisch richtig ist Tachograph etc. pp. Denn Geräte gibt es derzeit auch noch von den Herstellern Actia (Frankreich), Stoneridge (England).--84.178.201.209 14:51, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Wikipedia ist keine Linksammlung. nach WP:WEB können ca. 5 Weblinks den Artikel ergänzen, in dem sie weiterführende Informationen zu dem Thema liefern. Wenn niemand was dagegen hat, werde ich die Linksammlung demnächst mal tüchtig stutzen. --RokerHRO 18:02, 4. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Danke für deine Unterstützung und Hilfe bzw. Verbesserungen. Habe gehandelt und hoffe das es recht ist, denn Reklame muss aus der Wiki raus !. Ok !? Gruß --Elkawe 18:36, 4. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Danke an Paettchen[Quelltext bearbeiten]

danke Paettchen mit deinem Tachograph Artikel-Fleiß. Hat mich gefreut und ich kann es gut verstehen. Du hast es sehr ausführlich dargestellt. Gruß v. --Elkawe 22:59, 15. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Danke für die Blumen Elkawe *freu* :o). Ich habe noch ein wenig in der Schatzkiste (Fotos von einem Tachographen-Schaumodell und ein Wochenschreiberpaket) evtl. mache ich dann auch noch eine Muster-Tachoscheibe mit allen Erklärungen, da das hier auch gewünscht war (was bedeuten die Zacken oder das Rechtecksymbol etc). Übrigens Gratulation zu diesen antiken Schätzen, die Du ausgegraben hast (dem alten Fahrtenschreiber). Die sind für den Artikel auch eine riesige Bereicherung. Gruß, --Paettchen 11:34, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Tachograph +++[Quelltext bearbeiten]

Paettchen es gab auch Ende 70ger Jahren den Tachograph mit einer Papier-Rolle, anstatt der Tachoscheibe. Diese Tachographen Type hatte ich einmal an einer Grenze kennen gelernt. Die beschriebene lange Rolle (ca. so breit wie die heutige in der Black Box) brachte der ausländische Fernfahrer zum Polizei Beamten, um die Lenk- und Ruhezeit kontrollieren zu lasen. Der Beamte konnte damit nichts anfangen und alle anderen Fahrer wünschten sich auch so eine Rolle im LKW. Kennst du diese Tachgraphen-Type Gruß v. --Elkawe 08:29, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich muß übrigens nochmal eine Anekdote zur "Rolle" im LKW bringen. Das was Du schilderst ("Der Beamte konnte damit nichts anfangen") war so in den Kindertagen des Digitachos. Da hat man dann bei grün-weißen Besuchen einen 5 Meter langen Kassenzettel ausgeplottet, unbeholfene Blicke geerntet (die arme Polizei hatte ja noch keine Lesegeräte *g*) und dann meist die Antwort bekommen "Öh... ja, alles ok, gute Weiterfahrt!". Die 90er-Spitzen waren schön auf der Karte gespeichert ;-)

na ja, Paettchen, der armer Abfangjäger. Nur mit der km/h das ist so eine schwierige Angelegenheit, weil sich ja kein Fahrer selber belasten braucht und jeder Bürger (Fahrer) hat natürlich ein Aussageverweigerungsrecht, d. h. „Auskunftsverweigerungsrecht“ ! [1] + [2]. Steht auch iZm. dem FPersG § 4 Nr. 4 [3] iVm. der StPO § 55 [4]. Dazu könnte man eine ganze Anhandlung schreiben, nur das würde zu nichts führen, weil die Richter sowieso alles was über 86 km/h betrifft und mehr wie 5 min. gedauert hat, negativ aburteilen. Gruß v --Elkawe 23:42, 21. Aug. 2008 (CEST) (verb. & nachgetragen --Elkawe 13:38, 22. Aug. 2008 (CEST) )Beantworten

Die (hier vorher gestandene nachfolgende) Disskussion wurde nach Benutzer Diskussion:Paettchen ausgelagert --Elkawe 23:42, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Paettchen, schau einmal rüber zu der Fahrerkarte und lese den Artikel durch, wenn du Lust u. Zeit hast. Habe dort neue Inhalte hinterlassen und überlege, ob die evt. so stehen bleiben können. Gruß v --Elkawe 15:50, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Elkawe, so auf die Schnelle hätte ich auch nichts zu ergänzen. Es wären vielleicht ein paar kosmetische Dinge, wie die Anpassung der Aufbewahrungsfristen, da die 14-Tage- und Einjahresregel nicht mehr gilt. Ich mache mich da gleich mal dran. Übrigens den angesprochenen Tacho aus den 70ern kenne ich nicht - ich hatte Deine obige Frage ja noch nicht beantwortet :-) Gruß, --Paettchen 20:04, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Bestehen Einwände dagegen ....[Quelltext bearbeiten]

... das erste Bild mit der Tachoscheibe zu ersetzen? Erstmal heißt das Thema hier TachoGRAPH und nicht TachoSCHEIBE, auch wenn's einen Redirect von dort gibt. Ich würde an die derzeitige Position der jetzigen Abbildung ein Bild setzen, das den klassischen Tachographen zeigt - oder mehrere Geräte von manuell über modular bis digital (muß dazu allerdings unsere Tachowerkstatt anbetteln, weiß also nicht ob's klappt...). Im Unterabschnitt "Tachoscheiben" würde ich eine musterweise beschriftete Tachoscheibe (Vorder- und Rückseite) einsetzen, die zum besseren Verständnis mit Phantasieangaben beschriftet ist. Beim jetzigen Bild sind diese Angaben geschwärzt. Bevor ich hier Kloppe wegen Bildvandalismus kassiere, frage ich mal lieber.... =) Gruß und frohes neues... --Paettchen 15:46, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Auch ein frohes neues Jahr für dich Paettchen. Deine Meinung finde ich ok und einen Gruß vom --Elkawe 13:04, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
So, damit man weiß, worum es geht, habe ich mal das betreffende Bild hochgeladen, Rückseite folgt:

Umbauarbeiten :)[Quelltext bearbeiten]

Der Umbau ist jetzt doch etwas größer geworden, als gedacht.

1. Ich habe den ganzen Artikel erst mal neu gegliedert, in dem Analog- und Digitacho eigene Kapitel wurden. Daraus konnten dann noch mal klickbare Unterabschnitte für Tachoscheiben und die Modular- sowie Wochengeräte werden. So kann man beim Redirect von Tachoscheibe auch direkt zum entsprechenden Absatz springen, obwohl man irgendwann auch mal einen eigenen Artikel daraus stricken könnte.... *denk*

2. Das Eingangsbild zeigt den bisher unter dem entsprechenden Absatz abgebildeten Modulartacho. Da der Artikel Graf und nicht Scheibe heißt, war es eigentlich überfällig. So lange ich kein geeignetes Bild vom klassischen "Aufklapp-Tacho" habe, würde ich es so belassen. Gegenstimmen gab es auch keine, also wurde geändert =). Die bisher verwendete Tachoscheibe habe ich durch eine Scheibe mit Musterbeschriftung ersetzt, d.h. sie wird in diesem Artikel nicht mehr verwendet. Hinzu kamen noch Tachoscheiben-Rückseite und ein Ausschnitt mit Erläuterungen. Neu im Text sind die Unterscheidungen zwischen mechanisch-manuellem und automatischem Tacho, die fehlten bisher. Soweit.... --Paettchen 18:15, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten

3821/85 oder 561/2001?[Quelltext bearbeiten]

Die wesentlichen europarechtlichen Vorschriften zum Kontrollgerät und zur Fahrerkarte sind in der Verordnung (EWG) 3821/85 zu finden. Man sehe einmal hier nach.

Die VO 3821/85 wurde zwar durch Artikel 26 der ständig in diesem Zusammenhang genannten Verordnung 561/2001 in wichtigen Punkten geändert, aber eben nicht ersetzt oder abgelöst. Die VO 3821/85 bleibt trotz ihrer Änderung diejenige Verordnung, die das Kontrollgerät im Gesamten regelt, nur eben in einer geänderten Fassung (die VO 8521/85 wurde seit ihrer Verkündung insgesamt insgesamt sechzehn Mal geändert).

Es ist nichts ungewöhnliches, dass Gesetze oder Verordnungen geändert werden. Will man sich auf eine geänderte Vorschrift beziehen, so nennt man nicht das Gesetz, durch das das ursprüngliche Gesetz geändert wurde, sondern man nennt das ursprüngliche/eigentliche Gesetz.

Will man zum Beispiel die Strafbarkeit des Computerbetrugs benennen, so bezieht man sich auf § 263a des deutschen Strafgesetzbuches und nicht auf Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (WiKG), durch das die genannte Vorschrift 1986 in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde.

Wenn man sich einmal den Artikel 26 der VO (EG) 561/2001 durchliest, so erkennt man, dass diese Regelungen für sich allein unvollständig sind. Es ist also falsch, die VO (EG) 561/2001 als die Verordnung zu bezeichnen, in der das Kontrollgerät geregelt ist. --Sp14 19:01, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Deswegen gehören beide VO dorhin um das vollständig und richtig zu verstehen. Bitte so stehen lassen ! -- Elkawe 19:15, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


Herzlichen Glückwunsch: Zu doof, um zu differenzieren, zu blöd, um ein halbwegs richtiges Deutsch zu sprechen, aber immer mit großer Klappe den Macker markieren!!! --Sp14 20:38, 5. Jun. 2009 (CEST) (Hinweis für Administratoren: Wikiquette u.ä ist mir bekannt, Verweise darauf alse reine Zeitverschwendung)Beantworten

Der Unternehmern mus Dokumentationen nach der Benutzung mindestens ein Jahr lang aufbewahren, ... öhm, ja.... so viel zu halbwegs richtigem Deutsch. Herzlichen Glückwunsch! =) --Paettchen 15:48, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Die beiden Tippfehler waren selbstredend absichtlich eingebaut waren, um zu testen, ob du sie findest.--Sp14 18:48, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

? zur Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Mir fiel auf, daß in nahezu allen anderen Artikeln die Geschichts- und Entwicklungsabsätze zuerst auftauchen. Chronologie und Ursprung sind hier dagegen am Schluß aufgeführt. Da ich selbst unentschlossen bin, hätte ich gern 2,3,4... andere Meinungen, ob man die Gliederung nicht auch hier ändern sollte. Gruß, --Paettchen 13:38, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Schreibweise ph oder f[Quelltext bearbeiten]

Mit f ist so modern, dass der Hersteller VDO das noch nicht mitbekommen hat. Sowohl Google als auch Google-Books zeigen eine sehr deutlich größere Trefferzahl mit ph (Einschränkung auf deutschsprachige Seiten und das 21. Jhd). WP stellt den aktuellen Stand dar, hält sich mit Einflussnahme zurück. Also bitte wieder rückgängig machen. – Rainald62 20:39, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

zwar ein spätes Feedback, aber ich wäre auch für Rückgängig machen. Der Duden "empfiehlt" zwar die F-Version, gibt die PH-Variante als Alternative an. In Anbetracht der Tatsache der häufigeren Verbreitung bei letzterer, scheint eine Revidierung für geboten - zumindest so lange, bis die F-Schreibweise Überhand nimmt ... --Paettchen 23:59, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Link auch zur Ersstellung des Artikels über den Erfinder[Quelltext bearbeiten]

Ein Biografieartikel zu Otto Schulze wäre in der Tat eine Bereicherung. 92.72.102.151 23:39, 28. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Es steht: "in allen, innerhalb der Europäischen Union (den AETR-Staaten) gewerblich genutzten, LKW/Omnibussen über 3,5 t zGM bzw. 8 Fahrgastplätzen vorhanden sein ...". Ich verstehe den Satz nicht ganz. Einerseits steht Europäische Union, anderseits AETR-Staaten (dazu gehört die Schweiz). Was gilt nun? Fakt ist, dass ein Tachograph im schweizerischen Binnenverkehr bei nicht gewerbsmässigem Transport bei Fahrzeugen < 3,5t nicht nötig ist, selbst dann, wenn das Fahrzeug mehr als 8 Sitzplätze hat (Kategorie D1; 3,5t; 106 [5]). Dieser Einleitungssatz sollte dem entsprechend umformuliert werden (also: nur EU?). --Filzstift  15:31, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo nach drei Jahren - bin mal seit langer Zeit mal wieder hier hängen geblieben und habe die Frage im Artikel zu beantworten versucht. Gemeint ist damit ein Geltungsbereich in der EU (deren Staaten gleichzeitig AETR-Staaten sind, denn AETR heisst ja übersetzt "Europäisches Übereinkommen...") und weiterer Nicht-EU-Staaten (also Nachbarländern der EU), die das AETR-Abkommen mit unterzeichnet haben (siehe erste Fußnote). Hoffe dass das jetzt klarer ist. ;-)
Korrigiert habe ich in dem Zusammenhang auch mal die groben Patzer bei der Einbaupflicht: Ob die (falschen!) 7,5 Tonnen schon immer in der Einleitung standen oder sie mir die ganzen Jahre über durchgegangen sind ... ich weiß es nicht... Die Einbaupflicht besteht bereits für gewerbliche Transporter ab 3,5 Tonnen (von nationalen Ausnahmen wie Handwerkern abgesehen). Im weiteren Textverlauf stand es ja mit 3,5t richtig, daher habe ich das mal etwas korrigiert. Ebenso die Anzahl der Fahrgastplätze in der Personenbeförderung. Ein "typischer VW-Bulli" mit neun Sitzplätzen, also einem Fahrer und acht Fahrgastplätzen fällt noch nicht unter die Fahrtenschreiberpflicht. Ein Kleinbus mit nur einem Sitz mehr (9 Fahrgäste + 1 Fahrer = 10 Sitze) dagegen schon - ab dann ist es nämlich auch kein PKW mehr (auch wenn er unter 3,5t zGM bleibt) sondern ein KOM, zu dessen Führung zumindest der kleine Busschein D1 nötig ist. --Paettchen (Diskussion) 12:01, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Eisenbahn[Quelltext bearbeiten]

Ich bezweifele, dass es schon unmittelbar nach der Einführung der Bahn 1835 Tachographen gab. Und wenn Weber der Initiator war, dann war er ein Wunderkind, denn er war damals gerade erst 13 Jahre -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 12:12, 18. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Manipulation mit Magneten[Quelltext bearbeiten]

So wurden bereits kurz nach dem Erscheinen der ersten digitalen Tachographen 2006 auch die ersten Manipulationen festgestellt. Die wohl bekannteste ist die Verwendung eines Magneten. Mir ist diese Manipulation weder bekannt noch schlüssig. Vielleicht hat hier jemand eine Quelle oder kanns "logisch" erläutern. Anmaron (Diskussion) 20:08, 12. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Da es sich beim Digitacho um einen elektronischen Speicher handelt, wird gemeint sein, dass man die Daten mit entsprechend starken Mageneten löschen bzw. unleserlich machen kann (oder zumindest meint es zu können). Man kann die aufgezeichneten Daten natürlich nicht derart magnetisch beeinflussen, dass man damit nur Verstöße bereinigt und alles korrekte stehen bleibt - so wie man mit dem Kaugummi im Papiertacho der Erfassung von Geschwindigkeitsübertretungen vorbeugen konnte. --Paettchen (Diskussion) 12:01, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Absatz Nationales /Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Dort Link EG-Kontrollgeräte der wiederum nur auf diese Seite verweist! Ist dieser Link daher notwendig oder ist dies schon für einen zukünftigen Eintrag eingerichtet! Gibt es einen Unterschied zu Eu-Kontrollgerät? MIt welchem Verfahren wird dort die Geschwindigkeit gemessen (RADAR oder Strecke/Zeit)? 91.14.55.80

Ich habe den unsinnigen Link entfernt und versuche mich mal mit einer Erklärung: Es gibt hauptsächlich rechtliche Unterschiede zwischen EU-Kontrollgeräten und "sonstigen" Fahrtenschreibern, weil es bei ersteren um die Aufzeichnung und Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten im Transportgewerbe geht. Technisch handelt es sich meist um völlig baugleiche Geräte. EG-Fahrtenschreiber muss ich innerhalb der genannten AETR-Staaten (also EU +Nachbarländer) in allen gewerblich genutzten LKW ab 3,5 Tonnen und Omnibussen ab 9 Fahrgastplätzen benutzen. Bei anderen Fahrzeugen wie Stadtlinienbussen, Handwerkersprintern, Taxi oder Kleinbussen <9 Plätze .... kann ich es, da diese Fahrzeuge nicht unter die entsprechende EU-Regelung fallen, dafür gelten dann abweichende, nationale Bestimmungen wie der § 57a StVZO. In beiden Fällen nutze ich aber das gleiche Gerät (z.B. Digitaltacho: dem ist es egal, ob der in einem 40t-LKW, einem Linienbus oder einem Handwerkersprinter eingebaut ist - bei letzterem muss ich nur innerhalb der 50/100km-Regelung keine Fahrerkarte stecken, weil ich hier als Fahrer von der persönlichen Aufzeichnungspflicht befreit bin - darin liegt auch der Haupt-Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Regeln). Die älteren, analogen Geräte sind sich zumindest optisch ähnlich (Tacho mit oder ohne Zeitgruppenschalter, 24h- oder Wochenschreiber). Da - wie der Name erahnen läßt - es TACHOgraphen sind, erfolgt die Geschwindigkeitsaufzeichnung über die TACHOmeterwelle des Fahrzeugs, also i.d.R. über den Impulsgeber vom Getriebe und die "stinknormale" Tachosignalleitung. Da die heutigen Tachographen (für den DIN-Schacht) nicht mehr direkt als Tacho im Armaturenbrett eingebaut sind, gibt es natürlich eine entsprechende Zweigleitung in die Mittelkonsole, Dachvoute etc... --Paettchen (Diskussion) 12:01, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

GPS überträgt nur Zeit....[Quelltext bearbeiten]

"Motordrehzahlen und Fahrmanöver auf dem Fahrermodul (damit personalisiert) zu speichern oder per GPS-Ortung sogar zeitgleich in die Betriebsleitung zu übertragen." Der Satz ist irreführend, man kann die gewonnene GPS-Ortung an die Betriebsleitung übertragen, aber per GPS überträgt keiner was an die Betriebsleitung. (nicht signierter Beitrag von 178.27.241.195 (Diskussion) 18:40, 16. Mai 2022 (CEST))Beantworten