Diskussion:Tagespflege

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Arimja in Abschnitt Quellen?
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Zu diesem Edit möchte ich anmerken, dass

  • der Text teilweise unverständlich ist, da wohl aus einem bestimmten Betrachtungswinkel entstanden
  • die Situation in D nicht alleine ausschlaggebend ist und
  • es auch Leute gibt, die Pflege aus eigener Tasche zahlen müssen, da
    • zu ihren Erwerbszeiten noch keine Pflegeversicherung existierte und
    • sie genug Geld haben, um nicht dem Sozialsystem anheim zu fallen.

Von daher war der vorherige Zustand zwar kürzer (weshalb ich nicht zurücksetzte), aber in der Aussage IMHO korrekter, weil umfassender... --NB > ?! > +/- 21:55, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten

  • Was ist unverständlich? Vielleicht kann ich den Text entsprechend ändern.
  • Das ist logisch, aber ich habe ja in den Anführungen auch Deutschland erwähnt. Und nur weil zu einem Zeitpunkt nicht alle Situationen bekannt sind, muss man die deutsche Situation ja nicht weglasen, oder?
    • Bitte bringe doch Entsprechendes in den Text ein. Ich kenne, wie gesagt, nur die Situation in Deutschland und da ist das kein Ausschlusskriterium.
    • Habe ich doch erwähnt, dass in Deutschland eine Versicherung keine Pfilcht für die Tagespflege darstellt.
Bitte erweitere doch den Text einfach entsprechend dir bekannten Situationen außerhalb Deutschlands.--80.145.75.35 22:29, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Ich hoffe, Du kannst verstehen, dass ich auf die bereits bestehende Information zum Thema verlinkt habe und dich bitte, deine erweiterten Informationen da noch einzubauen. Denn dort ist bereits schon nach Ländern aufgesplittet und man muss die selben Infos nun mal nicht doppelt pflegen. Ansonsten habe ich deine Ausführungen erst nach mehrfachem Lesen nachvollziehen können, da deine Formulierungen -zumindest nach meiner Lesart- ein wenig an 'Fachchinesisch' erinnerten („Die Voraussetzung einer Pflegeversicherung oder -Bedürftigkeit für die Tagespflege besteht in Deutschland nicht.“ hat mich erheblich grübeln lassen - so richtig klar ist mir die Aussage immer noch nicht. Was ist eine Voraussetzung einer Bedürftigkeit für die Tagespflege?) --NB > ?! > +/- 22:50, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Hast recht. Wenn ich mich noch weiter durchhangele, sehe ich, dass in Pflegeversicherung auch die Situation in Deutschland schon ausreichend erklärt ist. Mit dem Satz war gemeint, dass eine Person nicht in dem Sinne pflegebdürftig sein muss, um in D Leistungen der Versicherung dafür erhalten.--80.145.116.191 23:16, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Danke! Wie ist 'in dem Sinne' definiert? IMHO kann jeder für sich entscheiden (eine Finanzierungsmöglichkeit vorausgesetzt), ob und wann er sich um Pflege bemüht (und was er als 'Pflege' definiert - die Abgrenzung zur 'GesellschafterIn' ist ja fließend) - das Lemma setzt ja keine Versicherungsfinanzierung voraus... --NB > ?! > +/- 07:47, 24. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe versucht, den Begriff Kindertagespflege (aus deutscher Sicht) etwas präziser zu definieren - durch Rechtsbezüge und Links. Die Gleichsetzung von Großtagespflege mit Tagespflege in anderen Räumen ist nicht zutreffend. Für einige Pflegestellen trifft beides zu, aber identisch ist es nicht. Was heißt überigens "Wohlfahrtshilfe" im Kopf des Artikels? Ich kenne nur Wohlfahrtspflege - aber vielleicht ist der Begriff in anderen Ländern üblich!? Disko 18:08, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Quellen?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,

haben wir für den Artikel Quellen? Viele Grüße, --Arimja (Diskussion) 15:53, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten