Diskussion:Tagsatzung (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Fredou in Abschnitt Fall 2 Tagsatzung als Rechtsbegriff in Österreich
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Fall 2 Tagsatzung als Rechtsbegriff in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Die Verlinkung auf das Lemma Gerichtsverhandlung hilft nicht wirklich, da dort per Baustein ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Ausführungen nur für Deutsches Recht gelten und jeder Kundige eingeladen ist, entsprechende länderbezogene Passagen nachzutragen. Fredou (Diskussion) 18:21, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten