Diskussion:Talât Pascha

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Satz gelöscht

Den folgenden Satz zum Prozess nach der Ermordung Talats habe ich gelöscht: "Im Jahre 1984 stellte sich allerdings heraus, dass die Telegramme des Aram Andonian, bekannt als Andonian-Dokumente, plumpe Fälschungen waren. Diese Dokumente trugen als Beweismaterial vor Gericht erheblich zum Freispruch Tehlirians bei." Begründung für die Löschung: Es gab in Berlin damals genug Berichte von deutschen Beamten und Offizieren, die den Völkermord in der Türkei miterlebt hatten, die Andonian-Dokumente waren für den Prozess daher nicht notwendig. Des weiteren sind die gelöschten Sätze für die Beurteilung Talat Paschas nicht hilfreich und sie sehen mir sehr nach Propaganda aus. --Rsk6400 22:35, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Das ist wohl richtig, aber dass die Andonian-Dokumente erfundene Fälschungen waren, ist nicht abzusprechen. Heutzutage benutzt kein armenischstämmiger Historiker diese Dokumente als Quelle, denn es sind Fälschungen, die in frühen Konferenzen abgelehnt wurden.--212.168.166.13 22:49, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

In der englischen Wiki en:Aram_Andonian steht, dass die Andonian-Dokumente vor Gericht zum Einsatz kamen. Andonian war ja selbst vor Gericht. [1] Dann war noch Lepsius vor Gericht, der Fälscher der nächsten nicht ganz so plumpen Fälschungen. Auch Lepsius legte seine Dokumente dem Gericht vor [2], meint Kieser. --Westthrakientürke 12:24, 17. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Freimaurer

Talat Pasa war ein türkischer Freimaurer wie man auf der websaite der Großloge der Freien und Angenommenen Maurer der Türkei bzw. Hür ve Kabul Edilmiş Masonlar Büyük Locası sehen kann[3]. Zwischen 1909-1910 war er der Großmeister der türkischen Großloge. Deswegen werde ich die Kategorie türkischer Freimaurer und Freimaurer in den Artikel miteinfügen.--mbm1 21:02, 14. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ein paar Änderungen

Eigenmächtig wie stets habe ich folgende Änderungen vorgenommen:

  • Den Halbsatz "dessen Bedrohung durch die imperialistischen (christlichen) Großmächte durch gezielte Modernisierungsprojekte, immer stärker aber auch durch Modelle ideologischer „nationaler“ Geschlossenheit propagierte" habe ich gestrichen. Er ist unverständlich und welche gezielten Modernisierungsprojekte?
  • wertendes "reaktionäre Regierungsmitglieder" und "reaktionäre Kräfte" habe ich entfernt.
  • das adjektiv "revolutionär" für die Truppen, die den Putsch niederschlugen, will mir nicht einleuchten.
  • Der Rest sind Ergänzungen mit Quellen.

Mit der Bitte um Kritik oder Rückmeldungen --Koenraad fragen 21:42, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Bildwarnung

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In category [[:category:Unknown as of 18 June 2007|Unknown as of 18 June 2007]]; no source;

-- DuesenBot 17:02, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Schade. Das Bild war sicher fast 100 Jahre alt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:09, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Detail von Odessa nach Berlin

Wenn schon so viele Details dargestellt werden, wäre interessant zu erfahren, wie Talat Pasas von Odessa nach Berlin gelangte. --Werfur (Diskussion) 12:38, 26. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Tod

Talat Pasas Tod durch Ermordung von einem Armenier wird hier aus politischen Gründen weggelassen . Dafür wird aber die Beteiligung an einem angeblichen Völkermord angegeben . Das kann man nich befürworten . Das passt nicht zum Bild von Wikipedia: es soll ja neutral sein oder ?

Grüße Bernd (nicht signierter Beitrag von 79.255.222.181 (Diskussion) 21:38, 10. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Tod, Hinrichtung, Lebensende

Ich verstehe nicht recht, was diese Akrobatik bezwecken soll. Die neutralste Formulierung ist diejenige, die tatsächlich das ausdrückt, was geschah. Talat Pascha wurde ermordet oder erschossen. Bis zu seinem Tod/Lebensende suggeriert, dass er eines natürlichen Todes starb, bis zu seiner Hinrichtung suggeriert, dass staatlicherseits ein Todesurteil vollstreckt wurde. --Koenraad Diskussion 10:45, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

ermordet ist aber alles andere als neutral formuliert; da passt dann tatsächlich Hinrichtung viel besser als sachliche Beschreibung des Lebensendes, wei da konkret ein Todesurteil vollstreckt wurde. Für die Einleitung im Abschnitt "Berlin" ist das aber ohnehin nicht so vorrangig, weil es da informativ nur darum geht, deutlich zu machen, dass es der letzte Lebensabschnitt ist. – Osika 19:40, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten
PS: Hinrichtungen müssen nicht zwangsläufig *staatlicherseits* (egal was auch immer das heißen mag) vollstreckt werden, dazu ist der Begriff der Staatlichkeit obendrein viel zu schwammig. – Osika 19:53, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Semantik ist gefragt und nicht Geschmack. Wenn jemand ermordet wird, ist es eine Ermordung. Wenn jemand hingerichtet wird, ist es eine Hinrichtung. Wenn jemand, bis zu seinem Lebensende in Berlin lebt, genießt er dort wahrscheinlich seinen Lebensabend und entschläft dann friedlich. Aber ich trage keine Eulen nach Athen. --Koenraad Diskussion 19:48, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

*ermordet* suggeriert eine strafbare Handlung, was im konkreten Fall gerichtlich festgestellt hier nicht gegeben war. Daher ist das Einfügen dieser Falsch-Behauptung ein ziemlich übler politPOV (siehe ein Kapitelchen drüber, in dem dann gleich auch noch die Beteiligung am Völkermord geleugnet wird). – Osika 19:53, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Du scheinst die Geschichte seiner Ermordung und der Gerichtsverhandlung nicht zu kennen und äußerst dich zu Themen jenseits deiner Reichweite. Mir soll es schnuppe sein. --Koenraad Diskussion 20:00, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Sowohl Ermordung als auch Hinrichtung finde ich unpassend und wertend. Bis zu seinem Lebensende ist hingegen etwas irreführend. Wie wäre es ganz neutral mit bis zu seinem Tod? --Otberg 20:24, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Liquidierung oder fremdinduziertes Schnellableben mittels Faustfeuerwaffe? :-) --Koenraad Diskussion 20:54, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

@ Koenraad: Wozu derart dünnliche Polemik; mir ist der Hinrichtungsplatz hinreichend bekannt (und auch die Auswirkung der Gerichtsverhandlung auf die Entwicklung des Völkerrechts)
@ Otberg: mit der Korrektur des politPOVs ermordet auf die neutrale Formulierung bis zu seinem Tod begann hier das Koenraadsche Kabarett. – Osika 21:33, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Rechtfertigung

„Ich habe den Mörder meiner Frau und Großeltern gerichtet.“ - Frau? Ich lese grad das Gerichtsprotokoll, wenn ich mich nicht täusche kann hier nur die Mutter gemeint sein statt Frau. --Quetsch mich aus, ich bin ein Schreibsklave itu (Disk) 00:25, 14. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Artikel von Boris Kalnoky

Google ich nach "istanbul konferenz 2006 armenien" https://www.google.de/webhp?hl=de#hl=de&q=istanbul+konferenz+2006+armenien so sehe ich nur eine grosse deutsche Tageszeitung (Die Welt) darüber berichten, andere Zeitungen behaupten, diese Konferenz hätte nicht stattgefunden. Wie auch immer, Boris Kalnoky, ein der Turkophilie völlig unverdächtiger Korrespondent der Tageszeitung Die Welt veröffentlichte dort einen Artikel http://www.welt.de/print-welt/article204923/1634-tuerkische-Offiziere-zum-Tode-verurteilt.html und schreibt folgendes: "Neue Forschungsergebnisse gab es vor allem von Yusuf Sarinay, der Dokumente präsentierte, wonach der osmanische Innenminister Talat Pascha ein strenges Vorgehen anordnete, um die deportierten Armenier vor Übergriffen zu schützen, und auch persönlich die Todesurteile von 1643 türkischen Offizieren, Soldaten und Funktionären unterzeichnete, die sich an Deportierten vergriffen hatten. Daß es solche Hinrichtungen gab, war schon früher klar gewesen, neu war die persönliche Rolle Talat Paschas, der auf armenischer Seite als erbarmungsloser Armenier-Hasser und Architekt des "Genozids" gilt.". Wäre vielleicht eine Erwähnung im Artikel wert, zumindest eine Verlinkung. --Alfred Kl. (Diskussion) 12:07, 17. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Warum Freispruch für den Attentäter?

Für mich ist - zumindest anhand dieses Artikels - nicht nachvollziehbar, warum der Attentäter seinerzeit von einem deutschen Gericht freigesprochen wurde.

Auch damals gab es in Deutschland das Gewaltmonopol des Staates. Die Tötung eines Menschen durch eine Privatperson wird somit auch seinerzeit rechtswidrig gewesen sein (Notwehr oder oder Nothilfe kann man in diesem Fall ja wohl ausschließen). Ob das Opfer den Tod moralisch verdient hatte, mag bei der Strafzumessung eine Rolle spielen, aber nicht für die Strafbarkeit der Tötung an sich. Und dass das Opfer im Ausland bereits rechtskräftig zum Tode verurteilt wurde, kann auch kein Argument sein - andernfalls müsste der deutsche Staat auch heute tatenlos zuschauen, wenn Exilanten auf seinem Staatsgebiet von Vertretern anderer Staaten oder deren Sympathisanten "liquidiert" würden...

Vielleicht kann das jemand hier aufklären. (nicht signierter Beitrag von 91.47.15.128 (Diskussion) 19:10, 23. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Der Neurologe Richard Cassirer hatte in einem Gutachten den Attentäter für schuldunfähig erklärt, weil er durch die Erlebnisse in der Türkei traumatisiert gewesen sei. - Im übrigen hatte auch die Reichsregierung ein Interesse an einem Freispruch, um die Armenier zufrieden zu stellen. Auch das Bewusstsein einer möglichen deutschen Mitschuld an der armenischen Katastrophe mag eine Rolle gespielt haben. --Rogald (Diskussion) 00:10, 24. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Wusste man denn in Deutschland nicht, dass der Attentäter einer armenischen Terrororganisation ( https://en.wikipedia.org/wiki/Operation_Nemesis ) angehörte und bereits in der Türkei einen Mord verübt hatte an Haroutioun (Artin) Meguerditchian? Wahrscheinlich erklärt das hier so einiges: http://www.tallarmeniantale.com/hold-germans.htm --Alfred Kl. (Diskussion) 17:20, 24. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 06:21, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Als Sechsjähriger erlebte er den Russisch-Türkischen Krieg von 1877/78 und die russische Besetzung seiner engeren Heimat.

Damals kann er doch eigentlich erst drei gewesen sein.—Hoegiro (Diskussion) 10:31, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten